- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs.1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 5.935.361,19 € und einem Jahresfehlbetrag von 875.685,36 € wird festgestellt.
b) Der Lagebericht 2018 wird genehmigt.
c) Der Jahresfehlbetrag von 875.685,36 € wird auf neue Rechnung vorgetragen und durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.
d) Der Geschäftsführung der WfL wird für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
e) Die
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft
für Revision und Beratung mbH, Solinger Straße 76, 40764 Langenfeld, wird zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2019 bestellt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WfL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WfL für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Märtens
(zugleich in Vertretung des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:
Dem von der
Geschäftsführung der WfL aufgestellten Jahresabschluss 2018 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft
für Revision und Beratung mbH, 40764 Langenfeld, am
29.03.2019 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 7.2 i. V. m.
§ 11.1 Buchstaben g), i) und k) des Gesellschaftsvertrages der WfL beschließt
die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt
Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des
Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines
Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführern sowie die
Bestellung des Abschlussprüfers.
Die Beschlussfassung
in den Organen der WfL über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten
Punkte ist bereits am 06.06.2019 - und damit vor der Sitzung des Rates - vom
Aufsichtsrat vorberatend und durch Beschluss der Gesellschafter der WfL erfolgt.
Bezüglich der städtischen Vertreter erfolgte die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung
jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.
Wirtschaftliche
Ergebnisse/Auswertung:
Ein
Vergleich von Wirtschaftsplanung und Jahresergebnis ergibt folgende Abweichungen:
Die Aufwendungen blieben leicht hinter dem Plan zurück, während
die Erträge anstiegen. Im Vergleich mit dem Vorjahr ergeben sich
folgende Veränderungen:
Die
allgemeine wirtschaftliche Situation sei anhand der folgenden Finanzkennzahlen
dargestellt:
Finanzkennzahlen zum
31.12.2017 und zum 31.12.2018
Abschließende
Hinweise:
Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des
Finanz- und Rechtsausschusses am 26.08.2019 in einem Kurzvortrag vorgestellt.
Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage die Bilanz zum 31.12.2018, die Gewinn-
und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2018 sowie der Lagebericht
beigefügt.
Der Prüfbericht des Jahresabschlusses steht
als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 allen Ratsmitgliedern im
Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen,
Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts
zur Verfügung.
Ergänzend sei auf
Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die
selbst dem Aufsichtsrat der WfL im Geschäftsjahr 2018 angehörten, haben sowohl
bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des
Aufsichtsrates der WfL gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein
Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).
Über die Beschlusspunkte
1 und 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende
Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen
Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Aufsichtsrat der
WfL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Bürgermeister Bernhard Marewski
Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich
Rf. Heike Bunde
Rh. Sven Tahiri
Rh. Erhard T. Schoofs
Ansprechpartner/in/Fachbereich/Telefon:
Frau Thielen/FB Finanzen/ 406 -2043
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW
bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Jahresabschluss 2018 der WfL.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Finanzstelle PN1505
Produkt 150501
Produktgruppe 1505
Betrag: 750.000 €
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den
Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw.
Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind
erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Der Verlustausgleich
mit der Gesellschaft erfolgt erst im Nachgang auf der Basis eines testierten
Jahresabschlusses. Eine entsprechende Rückstellung wurde im Jahresabschluss
2018 gebildet. Der Verlustausgleich wurde zwischenzeitlich vorgenommen. Der
städtische Anteil beträgt demnach 691.752,59 €.
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe 1 Information |
Stufe 2 Konsultation |
Stufe 3 Kooperation |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung
und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten
des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |