- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 317.602.270,01 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 4.721.526,65 € wird festgestellt.
b) Der Lagebericht 2018 wird genehmigt.
c) Der Jahresüberschuss in Höhe von 4.721.526,65 € wird wie folgt verwendet:
Einstellung in Bauerneuerungsrücklage 2.360.700,00 €,
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 2.360.700,00 €,
Vortrag auf neue Rechnung 126,65 €.
d) Der
Geschäftsführung der WGL wird für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung
erteilt.
e) Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreuAG, Dresden, wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2019 bestellt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WGL für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Märtens
(zugleich in Vertretung des Oberbürgermeisters)
Begründung
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreu AG hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2018 der WGL geprüft und am 25.04.2019 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 16 lit. d), e), f) und i) des Gesellschaftsvertrages der WGL beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung. Nach § 11 (2) lit. f) des Gesellschaftsvertrages ist der Aufsichtsrat für Wahl und Beauftragung des Abschlussprüfers zuständig.
Die Beratung und Beschlussfassung in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der WGL über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 05.06.2019 - und damit vor der Sitzung des Rates - erfolgt. Die Beschlussfassung erfolgte jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.
Wirtschaftliche
Ergebnisse/Auswertung:
In der nachfolgenden Übersicht werden ausgewählte Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.
Bilanz 2018 (Werte in T€)
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:
Jahresüberschuss 2018: 4.721.526,65 €.
Gesellschaftsvertragliche Rücklagen 2018: 8.810.800,00 €.
Eigenkapital 2018: 17.621.600,00 €.
Die gesellschaftsvertraglichen Verpflichtungen zur Rücklagenbildung gemäß des § 19 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages in Höhe der Hälfte des Stammkapitals sind erfüllt. Somit steht dem Geschäftsjahr 2018 100 % des Jahresüberschusses für eine Ausschüttung zur Verfügung.
Der Gewinnverwendungsvorschlag der Gesellschaft entspricht dem Vorgehen der Vergangenheit.
Einstellung von:
a) 2.360.700,00 € in die Bauerneuerungsrücklage (Vorjahr: 2.305.500,00 €),
b) 2.360.700,00 € in andere Gewinnrücklagen (Vorjahr: 2.305.500,00 €) und
c) Vortrag des verbleibenden Gewinns von 126,65 € auf neue Rechnung (Vorjahr: 28,10 €).
Die allgemeine wirtschaftliche Situation sei anhand der dargestellten Finanzkennzahlen dargestellt:
Finanzkennzahlen zum 31.12.2017 und zum 31.12.2018
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der WGL zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.
Abschließende
Hinweise:
Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 26.08.2019 in einem Kurzvortrag vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
Als Anlagen 1 - 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2018, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2018 sowie der Lagebericht beigefügt. Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses der WGL als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der WGL angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der WGL gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Somit ist über Beschlusspunkt 2 gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister, die Bürgermeisterin und die folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Aufsichtsrat der WGL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister Uwe Richrath
Bürgermeisterin Eva Lux
Rh. Arne Altenburg
Rh. Stefan Baake
Rh. Christopher Krahforst
Rh. Bernd Miesen
Rh. Erhard T. Schoofs
Rf. Giesela Schumann
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Thielen / Finanzen / 406 - 2043
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Jahresabschluss 2018 der WGL.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |