- Antrag auf Einleitung des Satzungsverfahrens
- Aufnahme in das Arbeitsprogramm verbindliche Bauleitplanung
Beschlussentwurf:
1.
Gemäß §
12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird dem Antrag der Vorhabenträgerin,
Wellpappenwerk Franz Gierlichs GmbH & Co.KG, zur Einleitung des
Satzungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Bereich
Maurinusstraße und Herderstraße (Anlage 1 der Vorlage) stattgegeben.
2.
Der Rat
der Stadt Leverkusen beauftragt die Verwaltung, das Satzungsverfahren für die
Betriebserweiterung des Wellpappenwerkes am bestehenden Standort in das
Arbeitsprogramm verbindliche Bauleitplanung 2019/2020 in die Priorität IA
aufzunehmen.
gezeichnet:
In
Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
1)
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Wellpappenfabrik Franz Gierlichs
GmbH & Co.KG zur Einleitung des Satzungsverfahrens
Die Firma
Wellpappenwerk Franz Gierlichs GmbH & Co.KG beantragt die
Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB. Das Gelände der Firma Gierlichs
befindet sich an der Herderstraße und der Maurinusstraße im Stadtteil
Quettingen und hat eine Größe von ca. 36.000 m².
Um den Standort
langfristig zu sichern und konkurrenzfähig zu bleiben, ist es unabdingbar, die Lagerfläche
für die Fertigware um etwa 85 % der Stellflächen für Paletten zu
erweitern. Alternative Grundstücke, die prinzipiell verfügbar wären, kommen
nicht in Betracht, da sie den Anforderungen an Fertigungsabläufe nicht
entsprechen und einen ungünstigen Zuschnitt aufweisen. Zudem ist die eigentlich
erforderliche Größe von mindestens 60.000 m² für eine moderne
Produktionsanlage nicht verfügbar. Daher muss der vorhandene Standort weiterentwickelt
werden.
Geplant ist ein
Fertigwarenlager mit rund 9.700 Stellflächen für Paletten. Das zurzeit dort
befindliche Papierlager wird aufgegeben, sodass eine zusätzliche Stellflächenanzahl
von rund 8.300 Paletten erreicht werden kann. Diese Stellflächen sind notwendig,
um den Standort unter Ausschluss anderer Faktoren für die nächste Generation zu
sichern. Da es sich um ein vollautomatisches Lager handeln soll, werden
hierdurch keine zusätzlichen Emissionen durch das Ein- bzw. Auslagern mittels
Staplerverkehr erfolgen. Neben dem Lager soll eine Verladehalle mit Laderampen
entstehen, in der die Ware entsprechend vorkommissioniert werden soll.
Die folgenden grundsätzlichen Zielsetzungen
werden von der Vorhabenträgerin benannt:
-
Errichtung
eines vollautomatischen Hochregallagers zur Erweiterung des
Fertigwarenlagers,
-
Abriss
einer bestehenden Lagerhalle,
-
Schaffung
einer neuen abgeschirmten Verladesituation.
Die Vorhabenträgerin muss auf der Grundlage des von ihr vorgelegten Plans bereit und in der Lage sein, die Maßnahme innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen und über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um das Vorhaben einschließlich der Erschließungsmaßnahmen umzusetzen. Diese Vorgaben im BauGB werden im weiteren Verfahren anhand der zu erarbeitenden Planungen von der Verwaltung abgeprüft. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Bereitschaft zur Umsetzung aufgrund der bereits zeitweise auftretenden Produktionsengpässe benannt worden und wird durch die Verwaltung nach einer Unternehmensbesichtigung bestätigt.
Für die zeitnahe Realisierung
des Projektes ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
erforderlich, insbesondere um die städtebauliche Integration, die
immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen und die verkehrlichen Belange des
Projektes zu steuern. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Leverkusen ist
die Fläche teilweise auch als Grünfläche (ohne Zweckbestimmung) dargestellt, weshalb
im Weiteren zu prüfen sein wird, ob für die Betriebserweiterung eine Änderung
des Flächennutzungsplanes durchzuführen ist.
2) Arbeitsprogramm
Bauleitplanung 2019/2020
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan ist nicht im durch den Rat der Stadt Leverkusen
beschlossenen Arbeitsprogramm verbindliche Bauleitplanung 2019/2020 (Vorlage Nr. 2019/2714)
enthalten. Die Vorhabenträgerin beantragt eine Aufnahme in die Priorität IA des
Arbeitsprogramms.
Das Vorhaben
erfüllt grundsätzlich die Kriterien für eine Aufnahme in die Priorität IA.
Derzeit sind durch aktive Bauleitplanverfahren bereits alle Kapazitäten
gebunden. Sobald beim zuständigen Bezirksingenieur wieder Kapazitäten zur
Verfügung stehen, wird die Verwaltung eine Vorlage zum Einleitungsbeschluss in
die zuständigen Gremien einbringen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Maas/FB 61/406 - 6139
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, um die städtebauliche Integration, die immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen und die verkehrlichen Belange des Projektes zu steuern.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Die Kosten für das Planverfahren einschließlich Fachgutachten
werden durch die Vorhabenträgerin übernommen. Dies wird Gegenstand vertraglicher
Regelungen mit der Vorhabenträgerin sein.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
siehe oben
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
siehe oben
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung
(vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |