Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Kostenerhöhung Erweiterung Gesamtschule Schlebusch
Vorlage
2019/3026
Aktenzeichen
651-AS
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.  Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Der Erhöhung der Gesamtbaukosten der Erweiterung der Gesamtschule Schlebusch um 850.000 € auf 4.500.000 € wird zugestimmt.

 

Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden mit dem Haushalt 2020 im Finanzplan unter der Finanzstelle 65000170011132, Finanzposition 783100, zur Verfügung gestellt.

 

Die Beauftragung und Ausführung der Arbeiten werden unmittelbar nach Beschlussfassung vorgenommen.

 

Leverkusen, 02.08.2019

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                      Rh. Dr. Klose                            Rh. Stefan Hebbel

Adomat

(zugleich i. V. des Oberbürgermeisters)

 

 

2.  Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(zugleich i. V. des Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Mit dem Beschluss zur Vorlage Nr. 2018/2219 wurde am 09.07.2018 durch den Rat der Stadt Leverkusen dem Bau der Erweiterung der Gesamtschule Schlebusch zugestimmt. Die genehmigten Baukosten lagen laut Kostenberechnung bei 3.650.000 €, einschließlich Mehrwertsteuer. Das Projekt wird zu 100 % aus dem Förderprojekt „Gute Schule 2020“ gefördert.

 

Zwischenzeitlich wurden ca. 70 % des Auftragsvolumens ausgeschrieben, sodass ein Kostenanschlag erstellt werden konnte. Die Beauftragung der Arbeiten steht unmittelbar bevor.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass fast alle Gewerke im Kostenrahmen liegen. Eine Kostenerhöhung ergibt sich aber besonders im Gewerk Erd- und Rohbauarbeiten. Hier lag die Kostenschätzung im April 2018 bei ca. 630.000 € brutto. Das günstigste Angebot liegt nun bei ca. 1.100.000 €. Die erhöhten Kosten sind insbesondere der aktuellen Marktlage geschuldet.

 

Hinzu kommt, dass der Mindestbieter im Gewerk Erdarbeiten sein Angebot zurückgezogen hat, da sich die Abwicklung, insbesondere im Bereich der Verbauarbeiten, für ihn nicht als wirtschaftlich darstellte. Nach Abstimmung mit dem Fachbereich Recht und Ordnung, Zentrale Vergabestelle, und dem Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung soll nun der Zweitbieter beauftragt werden, der somit für beide Lose (Erdbau und Rohbau) beauftragt werden soll.

 

Es sind drei eng beieinanderliegende Angebote vorhanden. Dies deutet darauf hin, dass die Preise insgesamt als angemessen zu bezeichnen sind. Eine erneute Ausschreibung würde bei der derzeitigen Marktlage wahrscheinlich nicht zu einem günstigeren Angebot führen und den Baubeginn soweit verzögern, dass eine Fertigstellung bis 2020 (Förderzeitraum „Gute Schule 2020“) nicht mehr möglich wäre.

 

Der Mindestbieter ist aus anderen Projekten gut bekannt, leistungsfähig und zuverlässig und steht für einen kurzfristigen Baubeginn zur Verfügung.

 

Insgesamt, über die gesamte Baumaßnahme betrachtet, erhöhen sich die Baukosten auf 4.500.000 €. In der erhöhten Bausumme von 4.500.000 € sind zusätzliche Risikoreserven in Höhe von ca. 400.000 € für die noch nicht submittierten Gewerke enthalten. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Baukonjunktur kann die Maßnahme noch als marktüblich und wirtschaftlich bezeichnet werden.

 

Im Rahmen der Prüfung zur Kostenerhöhung wurde im Besonderen das Rohbau-LV sowie alle anderen Gewerke erneut geprüft und Einsparpotenziale ermittelt. Hier sind Einsparungen durch Materialwechsel festgehalten und kleinere Planungsänderungen vorgenommen worden. So entfällt die geplante Stahlbrücke und wird durch eine Geländemodulation ersetzt. Außerdem wurden die Pfosten-Riegelkonstruktionen gegen günstigere kleinteilige Fenster getauscht.

 

Insgesamt kann aber durch die Einsparungen die Kostenerhöhung im Gewerk Erd- und Rohbau nicht kompensiert werden.

 

Eine Verzögerung des Baubeginns aufgrund von Neuausschreibungen oder Umplanungen würde dazu führen, dass die Angebotspreise und Bieter für die anderen, bereits submittierten Leistungen nicht zu halten sind.

 

Der gesamte Sachverhalt wurde durch den Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung geprüft und als sachlich richtig und angemessen beurteilt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartnerin / Fachbereich / Telefon: Anke Schmitz, FB 65, 406 - 65125

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Kostenerhöhung der Baumaßnahme Erweiterung Gesamtschule Schlebusch.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 65000170011132

Finanzposition 783100 Hochbau          

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die zur Finanzierung zusätzlich erforderlichen Mittel werden vorbehaltlich einer entsprechenden Mittelbereitstellung durch den Rat mit dem Haushalt 2020 angepasst:

 

Mit der Fertigstellung der Maßnahme und einhergehend mit der Inbetriebnahme erfolgt die Aktivierung des Vermögensgegenstandes im Anlagevermögen der städtischen Bilanz (Aktivtausch). Die Anschaffungs- und Herstellungskosten entsprechen der Gesamtbausumme von 4.500.000 €. Bei einer unterstellten Nutzungsdauer von 50 Jahren für ein Gebäude fallen jährlich Aufwendungen für Abschreibungen i. H. v. 86.000 € an, die den städtischen Haushalt belasten. Aufgrund der Förderung durch „Gute Schule 2020“ werden jedoch analog zu den Abschreibungen jährlich Sonderposten in noch unbekannter Höhe ertragswirksam aufgelöst, sodass der städtische Haushalt letztendlich im Saldo geringer belastet wird. Sofern eine 100%ige Förderung erreicht werden würde, würde die jährliche Belastung des Haushaltes bei null € liegen, da die Sonderposten jährlich zu 86.000 € ertragswirksam aufgelöst werden würden.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Gebäude werden die notwendigen Veränderungsmitteilungen an den Fachbereich Finanzen übersendet werden.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

Fachbereich Gebäudewirtschaft, Abteilung 650, Frau Luchterhand-Homberger

 




 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Es handelt sich um eine laufende Maßnahme, sodass eine Anlage im Bau bereits vorhanden ist.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]    

[ja]  

[ja]  

[ja]  

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Da die Baumaßnahme im Rahmen des Förderprojektes zur „Guten Schule 2020“ gefördert und abgewickelt wird, ist mit dem Bau unverzüglich zu beginnen. Es ist geplant, mit den besonders lärmintensiven Arbeiten (Verbauarbeiten) noch Mitte August (Sommerferien) zu beginnen, um den Schulbetrieb möglichst wenig zu stören.

 

Dies erfordert eine kurzfristige Entscheidung zur Kostenerhöhung, um die Beauftragung zeitnah erteilen zu können. Eine Verzögerung würde zu weiteren Mehrkosten in anderen Gewerken führen, da die Bieter die bereits submittierten Angebote dann nicht aufrechterhalten würden.