Betreff
Widmung Umlag (Teil als Rad-/Gehweg) und Einziehung eines Wirtschaftsweges an der Langenfelder Straße
Vorlage
2019/3027
Aktenzeichen
660-1441-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, den Weg Umlag im Bereich zwischen Stöckenbergsee und Hitdorfer See als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr nach § 6 Straßen- und Wegegesetz dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Ausgenommen von der Beschränkung wird der landwirtschaftliche Verkehr.

 

Zugleich ist das Einziehungsverfahren nach § 7 für den ehemaligen Feldweg im Bereich des Freibades einzuleiten.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Im Jahr 1987 wurde der Weg Umlag in einem Teilbereich zum Zwecke der Auskiesung eingezogen. Für den landwirtschaftlichen Verkehr sollte als Ersatz der nächste nördlich parallel verlaufende Weg dienen. Aufgrund eines Vergleichs im gerichtlichen Berufungsverfahren sollte der Weg Umlag bis zur Auskiesung für den landwirtschaftlichen Verkehr offenbleiben. Im Gegenzug wurde die Einziehung rechtskräftig. Als man später den Damm als Trennung zwischen Stöckenbergsee und Hitdorfer See aufrechterhielt, wurde der Weg in dem 2004 in Kraft getretenen Bebauungsplan als öffentlicher Rad- und Gehweg festgesetzt. Nach der nun erfolgten Wiederherstellung wird der landwirtschaftliche Verkehr weiterhin zugelassen, zumal der Alternativweg durch die heutige Freibadanlage führt.

 

Zur rechtlichen Wiederherstellung der Wegeverbindung Umlag wird das Widmungsverfahren nach § 6 Straßen- und Wegegesetz durchgeführt. Gleichzeitig wird das Einziehungsverfahren für den Weg im Freibadgelände eingeleitet. Hierzu muss nach § 7 Straßen- und Wegegesetz zunächst die Absicht bekanntgegeben werden. Sollten keine Bedenken oder Einsprüche eingehen, erfolgt die Einziehung ohne weiteren Beschluss.

 

Die betroffenen Wegeteile sind in der beiliegenden Übersichtskarte markiert. Der genaue Umfang ist in den zugehörigen Lageplänen dargestellt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Moser / FB 66 / 406 - 6616

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [nein]

 [nein]

    [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]