Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz von Wegeteilen hinter der Muldestraße, um den Andienungsverkehr zu einer Mobilfunkanlage zu erweitern.
Der Weg vom nordwestlichen Ende der Muldestraße bis zum nächsten nach Norden abzweigenden Weg wird als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr sowie den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr und zur Andienung der Mobilfunkstation gewidmet.
Ein Teil des nach Norden abzweigenden Feldweges wird als sonstiger öffentlicher Gemeindeweg beschränkt auf den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr sowie zur Andienung der Mobilfunkstation gewidmet.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Im Bereich der A59, nordwestlich der Muldestraße, wurde eine Mobilfunkstation errichtet. Der Andienungsverkehr erfordert eine Erweiterung der bisherigen Widmung, da hier Beschränkungen hinsichtlich des öffentlichen Verkehrs bestehen.
Die vorhandenen Wege sind im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren nach altem preußischem Recht 1917 bzw. 1934 entstanden. Zusätzlich der Zuweisung als landwirtschaftliche Wege wurde der Weg von Rheindorf nach Voigtslach als Fußweg für den öffentlichen Verkehr ausgewiesen.
Die Erweiterung mit der Erschließungsfunktion erfordert ein neues Widmungsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz.
In diesem Zuge wird dem Verbindungsweg von Rheindorf nach Hitdorf gleichzeitig eine Bedeutung für den Radfahrverkehr zuerkannt.
Die betroffenen Wegeteile sind im Lageplan farblich dargestellt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Moser / FB 66 / 406 - 6616
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |