Betreff
Widmung von Wegeteilen nordwestlich der Muldestraße
Vorlage
2019/3029
Aktenzeichen
660-1350-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz von Wegeteilen hinter der Muldestraße, um den Andienungsverkehr zu einer Mobilfunkanlage zu erweitern.

 

Der Weg vom nordwestlichen Ende der Muldestraße bis zum nächsten nach Norden abzweigenden Weg wird als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr sowie den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr und zur Andienung der Mobilfunkstation gewidmet.

 

Ein Teil des nach Norden abzweigenden Feldweges wird als sonstiger öffentlicher Gemeindeweg beschränkt auf den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr sowie zur Andienung der Mobilfunkstation gewidmet.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Im Bereich der A59, nordwestlich der Muldestraße, wurde eine Mobilfunkstation errichtet. Der Andienungsverkehr erfordert eine Erweiterung der bisherigen Widmung, da hier Beschränkungen hinsichtlich des öffentlichen Verkehrs bestehen.

 

Die vorhandenen Wege sind im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren nach altem preußischem Recht 1917 bzw. 1934 entstanden. Zusätzlich der Zuweisung als landwirtschaftliche Wege wurde der Weg von Rheindorf nach Voigtslach als Fußweg für den öffentlichen Verkehr ausgewiesen.

 

Die Erweiterung mit der Erschließungsfunktion erfordert ein neues Widmungsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz.

 

In diesem Zuge wird dem Verbindungsweg von Rheindorf nach Hitdorf gleichzeitig eine Bedeutung für den Radfahrverkehr zuerkannt.

 

Die betroffenen Wegeteile sind im Lageplan farblich dargestellt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Moser / FB 66 / 406 - 6616

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

      [nein]

[nein]

    [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]