Betreff
Widmung von Teilen der Von-Brentano-Straße
Vorlage
2019/3032
Aktenzeichen
660-3589-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz für Teile der Von-Brentano-Straße im Stadtteil Schlebusch-Nord. Der Weg 9b - 11 wird als Gemeinde-/Anliegerweg, der Weg 14 - 20 als Gemeinde-/befahrbarer Wohnweg gewidmet.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Von-Brentano-Straße wurde ursprünglich 1991 fertiggestellt und gewidmet. Zugehörig war der Weg zur Schule, der auf den Rad- und Fußgängerverkehr beschränkt wurde. Gegen diese Beschränkung hatten die Anlieger Widerspruch erhoben. Letztlich wurde die Widmung des Wohnweges 1994 durch das damals zuständige Ordnungsamt irrtümlich ganz aufgehoben. Nur die Widmung der Straße sollte weiterhin gelten.

 

Der Andienungsweg der Häuser 9b bis 11 wurde erst 2013-16 mit Hilfe eines Erschließungsvertrages gebaut und im März dieses Jahres durch die Stadt übernommen.

 

Für den Anschluss der Häuser an das öffentliche Straßennetz ist die Widmung nach Straßen- und Wegegesetz erforderlich.

 

Die gesetzlich geforderte Einstufung in eine Untergruppe der Gemeindestraßen erfolgt unterschiedlich, da nur auf dem Weg 9b - 11 ein Begegnungsverkehr möglich ist.

 

Der Umfang der Widmungen ist aus dem Anlageplan ersichtlich.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Moser / FB 66 / 406 - 6616

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

      [nein]

[nein]

       [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

 [nein]