Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz für Teile der Von-Brentano-Straße im Stadtteil Schlebusch-Nord. Der Weg 9b - 11 wird als Gemeinde-/Anliegerweg, der Weg 14 - 20 als Gemeinde-/befahrbarer Wohnweg gewidmet.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Von-Brentano-Straße wurde ursprünglich 1991 fertiggestellt und gewidmet. Zugehörig war der Weg zur Schule, der auf den Rad- und Fußgängerverkehr beschränkt wurde. Gegen diese Beschränkung hatten die Anlieger Widerspruch erhoben. Letztlich wurde die Widmung des Wohnweges 1994 durch das damals zuständige Ordnungsamt irrtümlich ganz aufgehoben. Nur die Widmung der Straße sollte weiterhin gelten.
Der Andienungsweg der Häuser 9b bis 11 wurde erst 2013-16 mit Hilfe eines Erschließungsvertrages gebaut und im März dieses Jahres durch die Stadt übernommen.
Für den Anschluss der Häuser an das öffentliche Straßennetz ist die Widmung nach Straßen- und Wegegesetz erforderlich.
Die gesetzlich geforderte Einstufung in eine Untergruppe der Gemeindestraßen erfolgt unterschiedlich, da nur auf dem Weg 9b - 11 ein Begegnungsverkehr möglich ist.
Der Umfang der Widmungen ist aus dem Anlageplan ersichtlich.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Moser / FB 66 / 406 - 6616
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |