- Kenntnisnahme Sachstand
Kenntnisnahme:
Der Sachstand der Verkehrsuntersuchung Wiesdorf-West wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation:
Im Stadtteil Leverkusen-Wiesdorf bestehen umfängliche städtebauliche Entwicklungspotenziale durch die Reaktivierung heute untergenutzter oder (teilweise) brachgefallener Areale. Hierzu zählen insbesondere (siehe auch Anlage 1, S. 1):
· City C,
· Postgelände an der Heinrich-von-Stephan-Straße und Ergänzungsbereiche,
· minder genutzte Fläche an der Peschstraße,
· Ganser-Gelände und ergänzender Bereich (ehemals Bullenklöster),
· südwestlicher Rand am Ludwig-Erhardt-Platz.
Verkehrsuntersuchung Wiesdorf-West:
Mit der städtebaulichen Perspektive Wiesdorfs, wie sie auch im Integrierten Handlungskonzept Wiesdorf aufgezeigt wird, ergeben sich umfängliche Entwicklungsfragen zum Verkehr und insbesondere zum motorisierten Individualverkehr (MIV). Diese werden nicht im Rahmen von Einzelfalllösungen für jede der vorgenannten Flächen etwa im Zuge der jeweiligen Bebauungsplanverfahren beantwortet werden können. Vielmehr müssen sie in einem ganzheitlichen, flächenübergreifenden Ansatz betrachtet werden.
Jede Fläche wird mit ihrer Bebauung und den dort künftig angesiedelten Nutzungen Verkehre auslösen. Daneben wird sich die Verkehrssituation aufgrund der allgemeinen verkehrlichen Trends, des Entwicklungsdrucks im Ballungsraum der Rheinschiene und angesichts der Besonderheit des Stadtteils als Stadtraum zwischen den Bundesautobahnen 1 und 3 als räumliche Barrieren einschließlich des Leverkusener Kreuzes mit unerwünschten Durchgangsverkehren weiter verschärfen.
Daher wurde im Sommer 2018 die brenner BERNARD ingenieure GmbH aus Köln mit einer Verkehrserhebung und im Herbst 2018 darauf aufbauend mit einer Verkehrsuntersuchung zum Teilraum Wiesdorf-West beauftragt.
Mit der vorgelegten Berichtsfassung (siehe Anlage 1) werden die bisher vorliegenden Ergebnisse dokumentiert. Sie umfassen die Verkehrserhebung, die Analyse der verkehrlichen Ausgangslage sowie der zukünftigen Verkehrssituation bei einer gänzlichen Umsetzung der städtebaulichen Entwicklung auf den vorgenannten Flächen.
Mit der bisherigen Verkehrsuntersuchung und insbesondere den nun zu erarbeitenden Lösungsvorschlägen, begibt sich die Stadt auf einen intensiven Diskurs, um angesichts der bereits für die Gegenwart festgestellten Verkehrsbelastungen im Bereich des motorisierten Individualverkehrs die angestrebte städtebauliche Entwicklung in verkehrlicher Hinsicht stadtverträglich und zukunftsfähig zu realisieren. Dabei zeichnet sich ab, dass die Spielräume für bauliche Verkehrsmaßnahmen zur Optimierung der Abwicklung des MIV aufgrund des bebauten Stadtteils deutlich begrenzt sind.
Möglichkeiten hierfür bestehen etwa mit der Realisierung einer Erschließungsstraße zwischen dem Europaring/Bundesstraße B8 und der künftig verlegten Heinrich-von-Stephan-Straße einschließlich eines neu zu schaffenden Knotenpunktes auf der B8 (Vollknoten), die zentrale Voraussetzung für eine Freihaltung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) vom MIV sind. Daher werden darüberhinausgehend räumliche übergeordnete Betrachtungsansätze, wie das gesamtstädtische Mobilitätskonzept, und vor allem eine Konkretisierung von Maßnahmen für Wiesdorf von entscheidender Bedeutung sein, um den MIV bei gleichzeitiger Nutzungsintensivierung weit möglichst zu reduzieren.
Dies adressiert vor allem auch an die Entwicklung von alternativen Mobilitätsangeboten auf den Entwicklungsflächen selbst, die je Fläche und u. a. in Abhängigkeit der Entfernung zum zentralen Mobilitätsknotenpunkt Bahnhof Leverkusen-Mitte/ZOB differenziert ausfallen werden.
Zusammenfassung der Ergebnisse:
Für die verkehrliche Untersuchung fanden an
allen betrachteten Knotenpunkten umfangreiche Verkehrserhebungen statt. Diese
wurden anhand der gängigen Richtlinien und Methoden (u. a. dem HBS -
Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) verkehrlich bewertet.
Ebenso wurden die prognostizierten und neu indizierten zukünftigen Verkehre der
betrachteten Flächen gemäß den Richtlinien ermittelt.
Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung
zeigen auf, dass die untersuchten Knotenpunkte bereits im Bestand verkehrlich
stark vorbelastet sind und in den Spitzenzeiten an die Grenze der
Leistungsfähigkeit stoßen. Hiervon sind insbesondere die beiden Knotenpunkte
Ludwig-Erhard-Platz (Kreisverkehr) und Europaring/Manforter Straße betroffen.
Zufolge der Verkehrsprognose (Prognosehorizont 2025 - 2028) können zusätzliche
Neuverkehre der bisher mindergenutzten Flächen in diesem Stadtraum im
bestehenden Straßennetz nicht leistungsfähig abgewickelt werden. Auch eine
Berücksichtigung eines veränderten Mobilitätsverhaltens allein ändert diese
Tatsache nicht grundlegend.
Vor diesem Hintergrund sind für alle
geplanten Entwicklungen in diesem Stadtraum sowie auch bei der generellen
Verkehrsentwicklung in Leverkusen, Maßnahmen zur Veränderung des Mobilitätsverhalten
umzusetzen. Hierzu zählen nach heutigem Kenntnisstand u. a. eine
umfassende Analyse der Verkehrsprozesse in größerem räumlichem Zusammenhang,
eine Förderung des ÖPNV, der Radinfrastruktur, der Nahmobilität sowie die
Umsetzung zukunftsfähiger Mobilitätskonzepte. Sämtliche Maßnahmen verfolgen die
Zielsetzung, den MIV möglichst gering zu halten.
Detaillierte Informationen zu der
Verkehrsuntersuchung sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Weitere Schritte:
Die Strategie zur Mobilität in Wiesdorf-West kann nur in einem Prozess entwickelt werden. Gleichzeitig sollen Investitionen und Entwicklungsbestrebungen auf einzelnen Flächen an dieser Stelle nicht blockiert werden.
Im Rahmen des zeitgleich zu dieser Vorlage
begonnenen Bebauungsplanverfahrens (siehe Vorlage Nr. 2019/2811 in diesem
Turnus) wird das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung für das Postgelände hinsichtlich
seiner Verkehrsauswirkungen zu untersuchen sein. Dieses Ergebnis wird auch in
die Verkehrsuntersuchung-West eingearbeitet. Zusammen mit den noch nicht
untersuchten Flächen 1 - 3 des Gutachtens sowie weiterer noch zu ermittelnder
Bauflächen ist das Gutachten großräumiger zu fassen.
Konkrete Zielsetzung mit Blick auf den
Stadtteil Wiesdorf ist eine ganzheitliche Verkehrskonzeption mit innovativen Mobilitätsangeboten,
die sowohl in den künftigen förmlichen Planverfahren nach dem Baugesetzbuch
(BauGB) heranzuziehen ist, als auch bei allen Bauvorhaben in Wiesdorf
angewendet werden muss. Dafür wird die Verwaltung diese noch zu erweiternde Verkehrskonzeption
dem Rat entsprechend des Mobilitätskonzeptes vorlegen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartnerin / Fachbereich / Telefon: Fr.
Drinda / 61 / 406 - 6131
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Verkehrsuntersuchung Wiesdorf-West ist zentrale Voraussetzung, um die städtebauliche Entwicklung in diesem Stadtraum in stadtverträglicher und zukunftsfähiger Weise zu realisieren. Hierzu zählen insbesondere die Reaktivierung von Standorten wie der City C und die Entwicklung von untergenutzten oder nicht entsprechend ihrer Lagegunst genutzten Flächen, wie dem Postgelände und dem Ganser-Areal. Überdies wird die Verkehrsuntersuchung als Grundlage für die anstehenden Bauleitplanverfahren herangezogen. Die Verkehrsuntersuchung ist noch nicht abgeschlossen, weitere Untersuchungen werden zu beauftragen sein.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
610009050103
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Aus der Verkehrsuntersuchung ergeben sich unmittelbar keine Verkehrsmaßnahmen.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Es werden weitere Untersuchungen zu beauftragen sein. Kosten können derzeit noch nicht benannt werden, da sie abhängig vom noch festzulegenden Inhalt und Umfang der weiteren Untersuchungen sind.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja |
nein |
ja |
ja |