Beschlussentwurf:
Der als Anlage 1 der Vorlage beigefügte Entwurf einer Kleinkinderspielplatzsatzung wird gemäß §§ 8 Absatz 2 und 89 Absatz 1 Nr. 3 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 2018 (GV. NRW 2018 S. 421), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV NRW S. 193), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994 S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV NRW S. 202), als Satzung beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Die aktuelle Satzung vom 17.09.2001 über Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielflächen für Kleinkinder kann im Jahr 2019 nicht mehr angewendet werden, da der Gesetzgeber die Rechtsgrundlage geändert hat. Die Forderung nach einer Spielfläche für Kleinkinder kann daher im Wohnungsbau nur angewandt werden, wenn die zugrundeliegende Satzung auf die neuen rechtlichen Gegebenheiten abgestellt ist.
Weiterhin gibt es einen gesetzlich fundierten Anpassungsbedarf, da Spielflächen für Kleinkinder nach der Vorschrift des § 8 Absatz 2 Satz 1 BauO NRW 2018 nur noch für Gebäude mit mehr als drei Wohnungen und nicht mehr für Gebäude mit mindestens zwei Wohnungen gefordert werden dürfen.
Bei der Modifizierung der Vorschrift wurde der Regelungsinhalt weitestgehend übernommen, lediglich redaktionelle oder klarstellende Ergänzungen, die z. T. auch vom Fachbereich Stadtgrün angeregt wurden, sind eingearbeitet worden. Einzelheiten können der dritten Spalte der Synopse (Bemerkungen) entnommen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Wenzel / 63 / 406 - 6304
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Satzung für Kleinkinderspielflächen wird angepasst.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
keine
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
keine
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |