Betreff
Kleinkinderspielflächensatzung
Vorlage
2019/3053
Aktenzeichen
630-we
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der als Anlage 1 der Vorlage beigefügte Entwurf einer Kleinkinderspielplatzsatzung wird gemäß §§ 8 Absatz 2 und 89 Absatz 1 Nr. 3 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 2018 (GV. NRW 2018 S. 421), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV NRW S. 193), in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994 S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV NRW S. 202), als Satzung beschlossen.

 

gezeichnet:

                                                                            In Vertretung

Richrath                                                            Deppe

Begründung:

 

Die aktuelle Satzung vom 17.09.2001 über Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung von Spielflächen für Kleinkinder kann im Jahr 2019 nicht mehr angewendet werden, da der Gesetzgeber die Rechtsgrundlage geändert hat. Die Forderung nach einer Spielfläche für Kleinkinder kann daher im Wohnungsbau nur angewandt werden, wenn die zugrundeliegende Satzung auf die neuen rechtlichen Gegebenheiten abgestellt ist.

 

Weiterhin gibt es einen gesetzlich fundierten Anpassungsbedarf, da Spielflächen für Kleinkinder nach der Vorschrift des § 8 Absatz 2 Satz 1 BauO NRW 2018 nur noch für Gebäude mit mehr als drei Wohnungen und nicht mehr für Gebäude mit mindestens zwei Wohnungen gefordert werden dürfen.

 

Bei der Modifizierung der Vorschrift wurde der Regelungsinhalt weitestgehend übernommen, lediglich redaktionelle oder klarstellende Ergänzungen, die z. T. auch vom Fachbereich Stadtgrün angeregt wurden, sind eingearbeitet worden. Einzelheiten können der dritten Spalte der Synopse (Bemerkungen) entnommen werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wenzel / 63 / 406 - 6304

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Satzung für Kleinkinderspielflächen wird angepasst.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

keine

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

 [nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]