Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt,
dass die Verwaltung zur Förderung des Trödelmarktwesens in Leverkusen die
Gebührensätze für die nächsten zwei Jahre reduzieren kann (erstes Jahr um
75 %, zweites Jahr um 50 %).
Gegen Ende des zweiten Jahres wird die
Verwaltung Verhandlungsgespräche mit den Veranstaltern über die zukünftigen
Konditionen führen.
gezeichnet:
In
Vertretung
Richrath Deppe
(In
Vertretung des Beigeordneten für
Finanzen,
Recht und Ordnung)
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.04.2019 (RAT/045/2019) aufgrund des Antrags der SPD-Fraktion vom 08.02.2019 (Antrag Nr. 2019/2751) folgendes beschlossen:
„Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge, was in Zukunft noch unternommen werden kann, um die Stadt Leverkusen wieder zu einem attraktiven Ort für Trödelmärkte zu machen. Sollte das Hauptproblem in der finanziellen Belastung der Anbieter durch die zu erstellende Baugenehmigung bestehen, legt sie dar, welche Kompromisse gefunden werden können, um dieses Problem zu lösen. Hierbei tauscht sie sich mit umliegenden Kommunen aus, in denen dieses Problem offenkundig gelöst worden ist und Trödelmärkte stattfinden. Die Verwaltung wird beauftragt, aktiv auf die Trödelmarktveranstalter zuzugehen.“
Der Fachbereich Recht und Ordnung führte mit mehreren Trödelmarktbetreibern erfolgreich Gespräche. Vom Fachbereich wurden die Standorte ausgewählt, bei denen keine Baugenehmigung erforderlich ist und die zu erwartenden Probleme mit dem Straßenverkehr überschaubar sind. Vier Veranstalter (Melan West, Tommys Trödelmärkte, Veranstaltungsagentur Marco Rieder, Rhein-Antik Torsten Höderath) erklärten sich bereit, ab dem Jahr 2020 (ggf. bereits Herbst 2019) Trödelmärkte in Leverkusen auszurichten. Den Veranstaltern ist eine langjährige Zusammenarbeit mit der Stadt Leverkusen wichtig. Sie haben die folgenden Plätze/Gebäude ausgewählt:
- Marie-Curie-Straße (sechs Veranstaltungen),
- Marktplatz Opladen (fünf - sechs Veranstaltungen),
- Marktplatz Schlebusch (sechs - acht Veranstaltungen),
- Vorplatz Schloss Morsbroich oder Forum (Antikmarkt, Verhandlungen laufen noch).
Die Gebühren richten sich nach der jeweiligen Flächengröße und betragen 1.849,58 € (Marktplatz in Opladen), 2.481,78 € (Marktplatz in Schlebusch) sowie 3.611,91 € (Marie-Currie-Straße). Hinzukommen Verwaltungsgebühren und Kosten für die Beschilderung.
Die Veranstalter sind aber nicht bereit, Trödelmärkte zu den städtischen Konditionen durchzuführen. Insbesondere die Sondernutzungsgebührensätze seien überhöht und nicht finanzierbar. Zudem hätten die Veranstalter gerade am Anfang erhöhte Kosten für Werbung, da die Märkte erst bekannt gemacht werden müssen.
Die Stadt kann auf die Gebühren ganz oder teilweise verzichten, wenn dies im städtischen Interesse liegt. Durch die Wiedereinführung von Trödelmärkten wird die Lebensqualität im Stadtgebiet gesteigert. Zudem sollte den finanziellen Belastungen der Veranstalter bei der Etablierung eines Marktes gerade in der Startphase Rechnung getragen werden. Andererseits muss bei der Reduzierung der Gebühren eine Benachteiligung der Betreiber anderer Veranstaltungen (z. B. Kirmes, Feste etc.) verhindert werden. Dies geschieht durch eine zeitlich und prozentual gestaffelte Rabattierung im Falle der Trödelmärkte. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren zu verringern. Im ersten Jahr beträgt der Nachlass 75 % und im zweiten Jahr 50 % der jeweils geltenden Gebührensätze. Anschließend wird über die Gebührenhöhe neu verhandelt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Dr. Michael Rudersdorf /
Recht und Ordnung / 0214/406 - 3000
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
In 2020 werden nichtgeplante Einnahmen von ca. 10.000 € und in 2021 von ca. 20.000 € veranschlagt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag 300002310103, Sachkonto 432100 in 2020 mit 10.000 €,
Innenauftrag 300002310103, Sachkonto 432100 in 2021 mit 20.000 €.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |