Betreff
Busspur Odenthaler Straße
Vorlage
2019/3072
Aktenzeichen
660-Op
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Variante 1 weiter zu beplanen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

 

Begründung:

 

Ausgangslage:

 

Aufgrund der zunehmenden Verkehrsprobleme, die sich u. a. durch Stauerscheinungen und erhöhte Lärm- und Abgasemissionen auszeichnen, wurde die Verwaltung beauftragt, ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes ist die Attraktivierung und Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Leverkusen. Auch der Maßnahmenkatalog der vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Luftreinhalteplanung sieht eine Förderung des ÖPNV vor (s. Vorlage Nr. 2017/1888). Zudem wird auf den Ratsbeschluss vom 01.07.2019 „Resolution zur Ausrufung des Climate Emergency/Klimanotstands" (Vorlage Nr. 2019/2988) verwiesen.

 

Die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) sehen eine Sanierung der Geh- und Radwege im Bereich der Odenthaler Straße ab 2021 vor. Hierzu wurden bereits Mittel für die Erneuerung etatisiert. Im Zuge dessen wurden vorzeitig Möglichkeiten zur Einrichtung einer Busspur in diesem Bereich seitens der Verwaltung geprüft. Gerade in der morgendlichen Hauptverkehrszeit staut sich der Verkehr bis zum Kreisverkehr Kandinskystraße und teilweise auch bis zur Einmündung Edelrather Weg, wovon auch der Busverkehr betroffen ist. Dies zeigt sich ebenfalls in den nachmittäglichen Spitzenstunden, jedoch leicht vermindert.

 

Vorhandene Verkehrssituation und Straßenquerschnitt:

 

Die Odenthaler Straße ist im städtischen Straßennetz als Hauptverkehrsstraße eingestuft und eine zentrale Ein- und Ausfallstraße in Richtung Schlebusch/Bergisches Land. Die Verkehrsbelastung beträgt gemäß einer Zählung von 2015 ca. 10.000 Fahrzeuge/Tag bei einem Lkw-Anteil von ca. 3,0 %. Die Odenthaler Straße wird von der Buslinie 222 - Bergisch Gladbach nach Leverkusen-Opladen - im 20-Minuten-Takt sowie seit August 2019 von der Buslinie 212 - Altenberg/Odenthal nach Leverkusen-Mitte - im 60-Minuten-Takt befahren. Ergänzend wird der Abschnitt ab dem 28.08.2019 von der Schnellbuslinie SB 22 - Leimbacher Berg nach Leverkusen-Mitte - befahren.

 

Im Bereich zwischen Kandinskystraße und der Kreuzung Bergische Landstraße/Herbert-Wehner-Straße besitzt die Fahrbahn der Odenthaler Straße einen Straßenquerschnitt von ca. 15,50 m. Der Straßenquerschnitt teilt sich von Süd nach Nord wie folgt auf:

 

-       Ca. 2,00 m Gehweg,

-       1,60 m Radweg,

-       2,00 m Parkstreifen inkl. Baumscheiben,

-       6,50 m Fahrbahn,

-       1,60 m Radweg,

-       2,00 m Gehweg.

 

Der seitliche Parkstreifen entlang der Odenthaler Straße (stadtauswärts) bietet aktuell Platz für 34 Stellplätze. Die Parkbuchten sind durch Fahrbahnmarkierungen gekennzeichnet. In regelmäßigen Abständen sind 15 Eschen zwischen den Parkbuchten angeordnet.

 

 

Abb. 1: Vorhandener Straßenquerschnitt

 

Querschnittsuntersuchung:

 

Der vorhandene Straßenquerschnitt ermöglicht durch eine Neuaufteilung des Querschnitts die Einrichtung einer ca. 450 m langen und 3,25 m breiten Busspur stadteinwärts. Hierbei sind verschiedene Varianten grundsätzlich möglich.

 

Variante 1

 

Querschnittsaufteilung mit Berücksichtigung einer Busspur und Förderung des Umweltverbundes:

 

Variante 1 sieht dabei eine Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 6,00 m vor. Der getrennte Geh- und Radweg stadtauswärts wird aufgegeben und durch einen gemeinsamen Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,50 m ersetzt. Die vorhandenen Bäume werden gerodet und die vorhandenen Baumscheiben werden entfernt. Eine Neupflanzung von 2,00 m breiten begehbaren Baumscheiben mit einer Nettofläche von mindestens 6 m² erfolgt mit einem Versatz von ca. 1 - 1,50 m zum heutigen Bestand. Der Grünstreifen wird auf einer Breite von ca. 1,75 m ausgebaut, hierbei sind Maßnahmen gegen „Wildparker“ vorzusehen.

 

In diesem Bereich befinden sich aktuell Mittelstromleitungen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL); eine Anpassung dieser ist entsprechend notwendig. Stadteinwärts bleibt der 2,00 m breite Gehweg bestehen. Der 1,60 m breite Radweg wird hingegen aufgegeben. Der Radverkehr wird stadteinwärts auf der neu zu errichtenden Busspur geführt. Eine Beibehaltung der Parkstände ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Breiten nicht möglich.

 

 

Abb. 2:  Variante 1

 

Vorteile:

 

-       Einrichtung einer 3,25 m breiten Busspur mit Freigabe für den Radverkehr,

-       Optimierung/Beibehaltung der Geh- und Radwegbreiten,

-       Neupflanzung eines Grünstreifens und einzelner Baumscheiben.

 

Nachteile:

 

-       Wegfall von 34 Stellplätzen,

-       Rodung des alten Baumbestands.

 

Variante 2

 

Querschnittsaufteilung mit Berücksichtigung einer Busspur und Beibehaltung eines

2,00 m breiten Parksteifens unter Reduzierung der nördlichen Gehwegbreite:

 

Variante 2 sieht eine Reduzierung der Fahrbahn auf 6,00 m sowie die Einrichtung einer für den Radverkehr freigegebenen Busspur stadteinwärts vor. Diese Variante ermöglicht durch eine Reduzierung des nördlichen Gehwegs von 2,00 m auf 1,75 m Breite die Einrichtung eines 2,00 m breiten Parkstreifens inkl. Baumscheiben entlang des südlichen Fahrbahnrandes.

 

Variante 2 sieht ebenfalls eine Rodung und anschließende Neupflanzung der vorhandenen Baumscheiben mit einer Nettofläche von mindestens 6 m² um ca. 1 - 1,50 m versetzt vor. Anpassungen der aktuell dort liegenden Mittelstromleitungen sind ebenfalls notwendig.

Abb. 3: Variante 2

 

Vorteile:

 

-       Einrichtung einer 3,25 m breiten Busspur mit Freigabe für den Radverkehr,

-       Neupflanzung einzelner Baumscheiben,

-       Beibehaltung von ca. 30 Stellplätzen.

 

Nachteile:

 

-       Wegfall von ca. 4 Stellplätzen im Kreuzungsbereich,

-       Rodung des alten Baumbestands,

-       Reduzierung des nördlichen Gehwegs auf 1,75 m.

 

Variante 3

 

Querschnittsaufteilung mit Berücksichtigung einer Busspur unter Beibehaltung der übrigen Straßenbreiten

 

Variante 3 sieht eine Beibehaltung der bestehenden Fahrbahnbreiten sowie der Geh- und Radwegebreiten vor. Eine Beibehaltung aller Breiten ist nur unter Aufgabe des Parkstreifens und der Baumscheiben möglich.

Abb. 4:  Variante 3

 

Vorteile:

 

-       Einrichtung einer 3,25 m breiten Busspur,

-       Beibehaltung der vorhandenen Geh- und Radwegbreiten,

-       Beibehaltung einer 6,50 m breiten Fahrbahn.

 

Nachteile:

 

-       Wegfall von 34 Stellplätzen,

-       Rodung der vorhandenen Baumscheiben ohne Ersatzpflanzung.

 

Belange der Beteiligten:

 

Bei allen Varianten sind folgende Belange zu berücksichtigen:

 

Nach Aussage der wupsi GmbH ist die Einrichtung einer Busspur auf der Odenthaler Straße sinnvoll und wünschenswert. Eine Freigabe der Busspur für den Radverkehr wird seitens der wupsi GmbH mitgetragen. Zudem wird durch die Einrichtung einer Busspur die zum 28.08.2019 eingerichtete Schnellbuslinie SB 22 - Mathildenhof nach Leverkusen-Mitte - auf diesem Abschnitt gestärkt.

 

Der Fachbereich Stadtgrün verweist auf den politischen Beschluss bei Straßenzügen mit einer hohen Verkehrsbelastung und zu hohen Geschwindigkeiten die Aufmerksamkeit der Autofahrer durch die Pflanzung von Bäumen in regelmäßigen Abstand zu erhöhen. Dies trifft auch auf den Abschnitt Odenthaler Straße zu. Die vorhandenen Eschen sind auf diesem Abschnitt vor ca. 30 Jahren gepflanzt worden und weisen zum jetzigen Zeitpunkt keine Schädigungen auf.

 

Da auch Maßnahmen zur Lichtsignalschaltung (z. B. mehr Grünzeit für die Odenthaler Straße) zugunsten des ÖPNV nicht ohne Benachteiligung der übrigen Verkehrsströme, auf denen auch ÖPNV verkehrt, möglich sind, wird einer Rodung des Baumbestandes bei Optimierung der neuen Baumscheiben (mindestens 2,00 m breit; Nettofläche der Baumscheibe von 6 m² oder mehr) zugestimmt.

 

Die Mittelstromleitungen, die aktuell im Bereich des heutigen Rad- und Gehweges liegen, müssten bei Realisierung der Varianten 1 oder 2 (Rodung und Neupflanzung des Baumbestandes und Beibehaltung eines 2,00 m breiten Parkstreifens) verlegt werden. Auf der nördlichen Seite liegen ebenfalls Leitungen. Es handelt sich hierbei um Gas-, Niedrigstrom- und Wasserleitungen. Anpassungen dieser Leitungen sind bei den vorgesehenen Varianten nicht notwendig.

 

Fazit:

 

Die Verwaltung schlägt die weitere Beplanung der Variante 1 vor. Bei dieser Variante wird nicht nur der ÖPNV durch die Einrichtung einer Busspur gefördert, sondern auch die Flächen für den Fuß- und Radverkehr bleiben vollumfänglich erhalten. Vor dem Hintergrund der Förderung des Umweltverbundes und des Mobilitätskonzeptes 2030+, bei dem der Fuß- und Radverkehr im Stadtgebiet gestärkt werden soll, wird von der Verwaltung diese Variante befürwortet.

 

Eine Reduzierung der nördlichen Gehwegflächen zugunsten von Stellplätzen, wie in Variante 2 vorgesehen, wird seitens der Verwaltung aus den o. g. Gründen kritisch gesehen.

 

Variante 3 sieht die Einrichtung einer Busspur und den Erhalt aller bestehenden Breiten vor. Bei dieser Variante entfallen aber alle vorhandenen Baumstandorte, ohne die Möglichkeit von Neupflanzungen sowie auch sämtliche Stellplätze. Daher sollte aus Sicht der Verwaltung diese Variante nicht weiterverfolgt werden.

 

Weitere Vorgehensweise:

 

Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Beschlussfassung die notwendigen Planungen weiter ausführen und mit allen Beteiligten Abstimmungen durchführen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Fr. Oppenberg / FB 66 / 406 - 6612

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Zum jetzigen Planungstand sind noch keine konkreten finanziellen Auswirkungen bekannt; Planungsleistungen werden durch den Fachbereich Tiefbau durchgeführt. Nach der Kostenermittlung werden diese in den weiteren Haushaltsplanungen für die Folgejahre berücksichtigt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

s. A)

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

s. A)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]