Betreff
Übertragung der Trägerschaft des pädagogisch betreuten Spielplatzes Rheindorf an den Evangelischen Kirchenkreis Leverkusen
Vorlage
0066/2009
Aktenzeichen
514-nie-cw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1. Die Trägerschaft für den pädagogisch betreuten Spielplatz (pbS) Rheindorf/Oderstraße wird der im beiliegenden Konzept beschriebenen Kooperationgsgemeinschaft, vertreten durch den Evangelischen Kirchenkreis Leverkusen, übertragen.

 

2. Für den Betrieb des pbS Rheindorf erhält der o. a. Trägerverbund aus kommunalen Mitteln eine jährliche Pauschalzuwendung für Personal-, Sach- und Betriebskosten in Höhe von 58.350 €.

 

gezeichnet:    Adomat

 

Begründung:

Mit Schreiben vom 19.12.2008 teilt der Vorstand des Vereines Pro Pänz e. V. mit, dass beabsichtigt ist, die Trägerschaft des Bauspielplatzes (pbS) zum Jahresende 2009 zu beenden.

 

Nach Bekanntwerden dieser Absicht hat der Ev. Kirchenkreis sein Interesse an der Fortführung der Einrichtung bekundet, dem sich kurze Zeit später der Kath. Jugendwerke e. V. anschloss.

 

In einer gemeinsamen Besprechung mit dem FB Kinder und Jugend am 26.02.2009 wurde verabredet, dass der Ev. Kirchenkreis, die Ev. KG Rheindorf, der Kath. Jugendwerke e. V. und die Kath. KG „Heilig Kreuz“ ein trägerübergreifendes Konzept zur Fortführung des pbS erarbeitet.

 

Das in der Anlage beigefügte Konzept des o. a. Trägerverbundes entspricht formal den Förderrichtlinien und ist hinsichtlich Zielsetzung und Leistungsangebot fachlich geeignet, die Einrichtung erfolgreich weiterzuführen.

 

Die Kooperationsgemeinschaft hat sich einvernehmlich darauf geeinigt, dass der Ev. Kirchenkreis Zuwendungsempfänger der öffentlichen Fördermittel sowie Vertragspartner der Verwaltung ist.

 

Entsprechende Mittel in Höhe von 58.350 € sind im Rahmen der Aufstellung des Haushaltes 2010 angemeldet worden. Hinsichtlich möglicher Einsparungspotentiale bei den Sach- und Betriebskosten wird auf das in der Anlage beigefügte Schreiben des Trägerverbundes verwiesen.

 

Die Verwaltung bereitet z. Z. einen Grundsatzbeschluss zum Neubau eines Jugendhauses in Rheindorf vor. Hierbei wird aus jugendfachlicher Sicht der Standort: Geländedreieck Boberstr. – Solinger Str. – Oderstr., ggf. unter Einbeziehung eines Teils des derzeitigen Bauspielplatzgeländes, präferiert. Sollten die politischen Gremien in der Standortfrage im o. a. Sinne entscheiden, wird zur Erreichung größtmöglicher Synergien, der Trägerverbund des pbS in die Überlegungen zur baulichen Gestaltung des Gebäudes sowie an der Planung zur konzeptionellen Ausrichtung der Einrichtung beteiligt. Seitens des Trägerverbundes besteht eine grundsätzliche Bereitschaft zur fachlichen Kooperation.

 

Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschluss aufgeführt zu entscheiden.