Beschlussentwurf:
Der Planung
zur Erneuerung der Hermann-König-Straße wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation:
Die Hermann-König-Straße befindet sich im Stadtteil Wiesdorf im Wohngebiet zwischen Rathenaustraße und Manforter Straße. Anfang der 1960er Jahre wurde die Fahrbahn der Hermann-König-Straße befestigt und in den 1970er Jahren die Oberfläche der Stellplatzfläche in Form von Senkrechtstellplätzen vor den Häusern 1 - 19 letztmalig hergestellt.
Die Straße weist mittlerweile zahlreiche Unebenheiten, Rissbildungen und Reparaturstellen auf, sodass die Verkehrssicherheit bei diesem schlechten Gesamtzustand im Rahmen der allgemeinen Straßenunterhaltung nicht mehr dauerhaft sichergestellt werden kann. Zudem hat der Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR mit der Vorlage VR 447 am 28.06.2016 die Kanalerneuerung „Hermann-König-Straße“ beschlossen.
Bürgerbeteiligung:
In der Hermann-König-Straße gibt es für sämtliche anliegenden Flurstücke mit der „THS - Rheinland GmbH“ nur einen Eigentümer. Das Unternehmen „Vivawest Wohnen GmbH“ wurde als Vertretungsbevollmächtigter für den Eigentümer im Rahmen einer Bürgerbeteiligung über das Vorhaben informiert und hatte im Zeitraum zwischen dem 02.07.2019 und 02.08.2019 Gelegenheit, sich zu der geplanten Straßenerneuerung zu äußern. Die Ausbauplanung wird von „Vivawest Wohnen GmbH“ in der vorliegenden Form in vollem Umfang mitgetragen.
Straßenplanung und Ausbau der Straße:
Der Ausbau umfasst den Abschnitt zwischen den Einmündungen Hermann-von-Helmholtz-Straße im Norden und der südlich gelegenen Manforter Straße und dient dem Wohngebiet als Haupterschließung. Die zur Verfügung stehende Gesamtquerschnittsbreite liegt in den südlich und nördlich gelegenen Zufahrtsbereichen zwischen 9,00 m und 10,00 m, im mittleren Abschnitt bei ca. 15,00 m. Damit ist, wie bisher schon, Begegnungsverkehr nur in dem ca. 50,00 m langen mittleren Abschnitt möglich. Die Gesamtlänge der Straße beträgt ca. 160 m.
Durch eine Verlagerung des Parkraums auf die Fahrbahn (bisher halbseitig auf dem Gehweg) sollen die Gehwegbereiche unter den ohnehin beengten Verhältnissen komfortabler gestaltet werden. Während die Gehwegbereiche mit Betonplattenbelag (30/30/8 cm) ausgestaltet werden, wird die Fahrbahn in Asphaltbauweise hergestellt.
Die Parkstände auf der Fahrbahn werden wie bisher durch Markierungen verdeutlicht. Eine Erneuerung des Pflasterkissens (Fahrbahnschwelle) in Höhe der südlichen Zufahrt ist nicht mehr vorgesehen. Die bisher senkrecht angeordneten Stellplätze auf der Ostseite des mittleren Straßenbereichs bleiben erhalten; sie werden zukünftig in Pflasterbauweise (Betonsteinpflaster 10/20/8 cm) hergestellt.
Begrünung:
Im heute vorhandenen Straßenquerschnitt gibt es vier Baumstandorte, davon drei vor den Häusern Nrn. 1 - 14 und ein Baumstandort an der südlichen Begrenzung der Senkrechtstellplätze. Die Standorte bleiben grundsätzlich erhalten, allerdings müssen die vorhandenen Bäume vor den Häusern Nrn. 1 - 14 krankheitsbedingt ersetzt werden; zum Teil ist hier schon eine Rodung erfolgt.
Als zusätzliche Baumstandorte sind ein weiterer an der nördlichen Begrenzung der Senkrechtstellplätze, zwei weitere im Zufahrtsbereich der Häuser Nrn. 1 - 19 und einer im Bereich der Häuser Nrn. 22 - 24 in einer neu anzulegenden Grünfläche vorgesehen. Insgesamt sollen durch die erweiterte Begrünung das Kleinklima und der Aufenthaltscharakter verbessert werden.
Beleuchtung:
Die Beleuchtungsanlage ist veraltet und entspricht nicht mehr den
aktuellen Anforderungen der Technik. Im betroffenen Abschnitt gibt es bisher auf der Westseite vier Beleuchtungsmaste in unregelmäßigen
Abständen. Die Neuplanung sieht zur besseren Ausleuchtung der Straße vier Maste
auf der Ostseite, in regelmäßigen Abständen von ca. 40 m vor. Die Ausleuchtung erfolgt
zukünftig in LED-Technik.
Grunderwerb:
Für den Ausbau der Hermann-König-Straße ist kein Grunderwerb
erforderlich.
Kosten/Anliegerbeiträge:
Da es sich bei der Erneuerung der Hermann-König-Straße um eine sogenannte „nachmalige Herstellung“ handelt, sind die Anlieger gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz zu Anliegerbeiträgen heranzuziehen. Aufgrund vorhandener Altlasten (teerhaltiges Material der Deponieklasse I), die hinsichtlich der Entsorgungskosten ebenfalls anteilig berücksichtigt werden müssen, fallen die Gesamtkosten höher aus, als dies bei einem Straßenausbau ohne Altlasten der Fall wäre.
Die geschätzten Baukosten für den Ausbau einschließlich Begrünung und Beleuchtung belaufen sich auf ca. 600.000 €, die umlagefähigen Kosten liegen bei ca. 425.000 €.
Weiteres Vorgehen:
Die Kanalerneuerung ist voraussichtlich im Jahr 2020 vorgesehen. Im damaligen Beschluss der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR wurde bereits eine möglichst nahtlos anschließende Straßenerneuerung in Aussicht gestellt. Vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung und der haushaltsrechtlichen Genehmigung ist daher die Umsetzung der Straßenerneuerung im unmittelbaren Anschluss an die Kanalbaumaßnahme vorgesehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Förster / FB 66 / 406 - 6636
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle:
66311205021148
Finanzposition:
783200
Neuveranschlagung ab 2020
Ansatz 2020: 10.000 €; VE: 590.000 €
Ansatz 2021: 550.000 €
Ansatz 2022: 40.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Abschreibung Restbuchwert der Altanlagen: rund 16.000 €
Herstellungskosten gesamt: 600.000 €
Beiträge KAG: 425.000 €
jährliche Abschreibungen ab dem Folgejahr: rund 17.300 €
jährliche Auflösung Sonderposten ab dem Folgejahr: rund 12.700 €
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
s. o.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die notwendige interne Abstimmung konnte erst jetzt zum Abschluss gebracht werden, daher wird die Vorlage erst über den Nachtrag vorgelegt. Um die geplanten Maßnahmen vorbereiten zu können, ist eine Beratung und Beschlussfassung noch in diesem Sitzungsturnus angeraten.