Beschlussentwurf:
1. Für die Planung des Schlossparks Morsbroich erfolgt die Durchführung eines freiraumplanerischen Planungs- und Realisierungswettbewerbs nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013).
2. Das Preisgericht für den Wettbewerb besteht aus insgesamt 11 Preisrichterinnen bzw. Preisrichtern. Neben den sechs Fachpreisrichterinnen/Fachpreisrichtern erfolgt die Besetzung des Preisgerichts mit fünf Sachpreisrichterinnen/Sachpreisrichtern durch die Politik mit jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter pro Ratsfraktion (plus zusätzlich je einer Stellvertreterin/einem Stellvertreter).
3. Es ist beabsichtigt, die 1. Preisträgerin/den 1. Preisträger des Wettbewerbs mit der weiteren Planung zu beauftragen. Dazu erfolgt ein gesonderter Beschluss des Rates.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Anlass
und Sachstand:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 01.07.2019 mit der Vorlage Nr. 2019/2976 folgende Teilbeschlüsse gefasst:
2. Der
Rat der Stadt Leverkusen beschließt, einen Zuwendungsantrag auf Grundlage der vorgelegten
Unterlagen und Kostenschätzung vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung
über die Parkplätze beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
einzureichen, um in der 2. Phase des Bundesprogramms „Förderung von
Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ berücksichtigt zu werden.
5. Die
Verwaltung wird beauftragt, zur Konzeptfindung für die zukünftige Umgestaltung
des Schlossparks ein Qualifizierungsverfahren (Mehrfachbeauftragung) mit
mehreren Fachbüros durchzuführen. Zur Vorbereitung und Durchführung des
Verfahrens wird die Verwaltung kurzfristig ein externes qualifiziertes
Begleitbüro beauftragen.
Die Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung des Fördergebers zum
vorzeitigen und förderunschädlichen Maßnahmenbeginn.
Aus einem Abstimmungsgespräch mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zum Förderantrag und weiteren Verfahren Schlosspark am 29.07.2019 hat sich der folgende Sachstand ergeben:
- Von Seiten des BBSR wird eindeutig
ein Planungswettbewerb nach RPW 2013 bevorzugt. Aufgrund der bestehenden
Rahmenbedingungen wird ein dialogorientiertes Verfahren empfohlen. Die
Durchführung einer Mehrfachbeauftragung wird kritisch gesehen. Auch der das
BBSR im Hinblick auf die Fördermittelvergabe prüfende Bundesrechnungshof sieht
Mehrfachbeauftragungen kritisch. Deshalb muss dargestellt werden, weshalb bei
einem Planungswettbewerb keine Varianten in den Ergebnissen zu erwarten sind,
bzw. die Wettbewerbsunterlagen möglichst so formuliert werden, um Varianten in
den Wettbewerbsbeiträgen zu erreichen. Der zeitliche Aspekt stellt keine
ausreichende Begründung für eine Mehrfachbeauftragung dar.
- Ein Abschluss des
Verfahrens/Wettbewerbs und die Erarbeitung der nachfolgenden Entwurfsplanung
bis Ende 1. Quartal 2020 ist nicht mehr zwingend vorgegeben.
- Der Fördergeber kann der Durchführung
eines Wettbewerbs nach RPW 2013 mit Vorlage des überarbeiteten Förderantrags
kurzfristig zustimmen, um mit dem Verfahren beginnen zu können.
Aus diesem aktuellen Sachstand empfiehlt die
Verwaltung die geforderte Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens nach RPW
2013. Zielsetzung des Wettbewerbs ist der Erhalt von verschiedenen
Lösungsansätzen zur Revitalisierung des Schlossparks als Grundlage für die
weitere Planung und Umsetzung des prämierten besten Konzepts. Der Fördergeber
kann der Durchführung eines Wettbewerbs nach RPW 2013 mit Vorlage des
überarbeiteten Förderantrags kurzfristig zustimmen, um mit dem Verfahren beginnen
zu können. Mit dem Beschluss zum Wettbewerb erfolgt eine Abweichung vom
damaligen Ratsbeschluss zu einer Mehrfachbeauftragung. Die Zielsetzung, das
planerische Konzept und Lösungsvorschläge durch die gleichzeitige Bearbeitung
durch mehrere Büros zu erhalten, bleibt jedoch gleich.
Die Durchführung des Wettbewerbs bietet
einen anschaulichen Leistungsvergleich auf der Grundlage gesetzlicher
Regelungen und stellt die Grundlage der vergaberechtskonformen Beauftragung der
notwendigen Planungsleistungen dar.
Inhalte
und Verfahren des Wettbewerbs:
Mit der Durchführung des Planungs- und Realisierungswettbewerbs für den Schlosspark Morsbroich sollen Landschaftsarchitekten entsprechende Gestaltungs- und Lösungsvorschläge erarbeiten.
Es ist geplant, ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren mit max. 10 Büros durchzuführen. Dabei sollen die teilnehmenden Büros nach ca. 4 Wochen der Bearbeitungsphase (Stufe 1) der Wettbewerbsaufgabe einen Zwischenstand ihrer Ideen und Konzepte einzeln und nicht öffentlich vorstellen. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass die bis dahin erarbeiteten Konzepte zwischengeprüft werden können und der Auslober den teilnehmenden Büros Hinweise, Ratschläge und Empfehlungen für die weitere Bearbeitung des Konzepts für die Stufe 2 bis zur Abgabe des jeweiligen Planungskonzepts geben kann.
Aus Sicht der Verwaltung ist durch diese Verfahrenswahl eine notwendige Rückkopplungsebene im Verfahren eingebaut, durch die eine grundsätzliche Prüfung der Entwurfsideen im Hinblick auf die vielfältigen Vorgaben und Restriktionen des Bearbeitungsbereichs gegeben ist. Zielsetzung ist dabei, grundsätzlich umsetzbare Wettbewerbsentwürfe zur Beurteilung durch das Preisgericht zu erhalten.
Hinweis: Die planerisch vertiefte Bearbeitung der beschlossenen Planung einer Parkpalette ist nicht Gegenstand des Wettbewerbs. Die Planung und mögliche Realisierung einer Parkpalette wird als städtische Zielvorgabe mit in die Aufgabenstellung/Auslobungsunterlagen übernommen.
Es ist beabsichtigt, die 1. Preisträgerin/den 1. Preisträger des Wettbewerbs mit der weiteren Planung sowie mit der Erarbeitung eines Pflege- und Entwicklungsplans für den Park zu beauftragen. Zielsetzung ist dabei die notwendige Erarbeitung der Entwurfsplanung inklusive der Kostenberechnung bis Mitte 2020 als Grundlage für die baufachliche Prüfung des Fördergebers in Zusammenhang mit dem Gesamtförderantrag für das Projekt (Einreichung Gesamtförderantrag bereits im Herbst 2019). Zur Erreichung dieses Zeitplans ist die kurzfristige Durchführung des vorgeschlagenen Wettbewerbsverfahrens zwingend notwendig.
Nach der Sitzung des Preisgerichts erfolgt die abschließende Beschlussfassung über die Beauftragung der nächsten Planungsschritte durch gesonderten politischen Beschluss.
Weitere
Vorgehensweise Wettbewerb:
1. Zusammenstellung Preisgericht bis Mitte September 2019,
2. Abstimmung mit der Architektenkammer NRW (AKNW) bis Mitte September 2019,
3. Zusammenstellung und Abstimmung Auslobung bis Ende September 2019,
4. Versand der Unterlagen Ende September/Anfang Oktober 2019,
5. Auftaktkolloquium Anfang/Mitte Oktober 2019,
6. Zwischenvorstellung Büros Anfang November 2019,
7. Abgabe Wettbewerbsbeiträge Büros Februar 2020,
8. Vorprüfung Februar 2020,
9. Preisgericht Februar/März 2020,
10. öffentliche Ausstellung Wettbewerb Februar/März 2020,
11. politischer Beschluss weitere Beauftragung und Vergabe März/April 2020.
Preisgericht:
Die Bewertung und Prämierung der eingegangenen Beiträge erfolgt gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durch ein Preisgericht, welches sich aus Fachpreisrichterinnen/Fachpreisrichtern und Sachpreisrichterinnen/Sachpreisrichtern zusammensetzt. Fachpreisrichterinnen/Fachpreisrichter besitzen dabei die fachliche Qualifikation der Teilnehmerinnen/Teilnehmer. Sachpreisrichterinnen/Sachpreisrichter sollen mit der Wettbewerbsaufgabe und den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut sein.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen mit jeweils einem Mitglied als Sachpreisrichterin/Sachpreisrichter sowie jeweils einer Stellvertreterin/einem Stellvertreter im Preisgericht vertreten sind. Diese sind im Nachgang zu dieser Vorlage schriftlich zu benennen.
Da gemäß RPW 2013 die Anzahl der Fachpreisrichterinnen/Fachpreisrichter in der Überzahl sein muss, wird somit das Preisgericht aus mindestens 11 stimmberechtigten Preisrichterinnen/Preisrichtern bestehen; diese Anzahl wird im Hinblick auf die Durchführung und Ergebnisfindung des Preisgerichts als zielgerichtet angesehen.
Im Rahmen des Wettbewerbs sollen zusätzliche Gutachterinnen/Gutachter, Beraterinnen/Berater, externe Fachleute (z. B. Försterinnen/Förster, Vertreterinnen/Vertreter des LVR) hinzugezogen werden, die allerdings nicht stimmberechtigt sind.
Die Politik wird über z.d.A.: Rat Mitteilung über die Zusammensetzung des Preisgerichts informiert.
Kosten:
Die geschätzten Gesamtkosten für den Wettbewerb belaufen sich auf ca. 75.000 € brutto. Die darin enthaltenen geschätzten Kosten für die Wettbewerbsbetreuung belaufen sich auf ca. 33.000 € brutto. Die Aufwendungen für das Preisgericht sowie die Preisgelder belaufen sich auf ca. 42.000 €.
Die Mittel für die Durchführung des Wettbewerbs sind im Wirtschaftsplan der KSL vorhanden. Die Kosten für Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs sind förderfähig.
Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr
Stefan Karl, FB 61, Tel: 406 - 6120
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW
bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Für den Schlosspark Morsbroich soll ein Planungswettbewerb als Bestandteil des Förderantrags und der notwendigen Entwurfsplanung durchgeführt werden. Nach Durchführung des Wettbewerbs ist beabsichtigt, die 1. Preisträgerin/den 1. Preisträger vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung der politischen Gremien mit der Weiterplanung zu beauftragen. Auf Grundlage des Konzepts der Wettbewerbsgewinnerin/des Wettbewerbsgewinners ist vorgesehen, bis Mitte 2020 die Unterlagen zur baufachlichen Prüfung (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung nach DIN 276) beim Fördergeber einzureichen.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Mittel stehen im durch den Rat
beschlossenen Wirtschaftsplan 2019 der KSL zur Verfügung. Für 2019 sind Mittel
in Höhe von 100.000 € etatisiert. Die weitere Finanzierung des Projekts
erfolgt in den Jahren 2020 ff. im Wirtschaftsplan der KSL.
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den
Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Siehe Begründung unter „Kosten“.
Instandhaltungskosten sowie kalkulatorische Kosten fallen erst nach
Fertigstellung der geplanten Maßnahmen an.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw.
Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind
erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
KSL - Herr Reichwaldt
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende Bürgerbeteiligung
erforderlich |
Stufe 1 Information |
Stufe 2 Konsultation |
Stufe 3 Kooperation |
[nein] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung
und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten
des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[ja] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Zur Einhaltung des Zeitplans des Projekts aus den Forderungen des Fördergebers muss die Entscheidung über die Durchführung des Wettbewerbs kurzfristig erfolgen.