Beschlussentwurf:
1.
Die in
der Anlage 1 der Vorlage beigefügte Machbarkeitsstudie zum teilweisen Abriss
der GGS Regenbogenschule und anschließenden Neubau wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Planungen hinsichtlich eines teilweisen Neubaus
der GGS Regenbogenschule als dreizügige Schule fortzuführen und entsprechende
Mittel für die folgenden Haushaltsjahre einzuplanen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Adomat Deppe
Begründung:
Bei der GGS Regenbogenschule handelt es sich um eine zwei- bis
dreizügige Grundschule. Aufgrund der Anmeldezahlen der letzten Jahre und der
hohen Anzahl an Kindern, die drei Jahre in der Schuleingangsphase verbleiben,
soll die Schule zukünftig als vollständig dreizügige Grundschule geführt
werden.
Die räumliche Situation an der GGS Regenbogenschule ist äußerst
angespannt. In den letzten Jahren mussten mehrere Räume zur Nutzung gesperrt
werden, da dort Schimmel oder andere gesundheitsgefährdende Stoffe (Naphtalin)
nachgewiesen wurden. Derzeit sind fünf Räume gesperrt und weitere Räume werden
von der Gesundheitsaufsicht ständig überwacht. Dies bedeutet, dass der Schule
wichtige Klassenräume fehlen und auch kaum Differenzierungsunterricht aufgrund
mangelnder Kapazität stattfinden kann.
Auch in den Fluren wurde eine Schimmelbelastung nachgewiesen. In der
Turnhalle wurde ebenfalls ein bedenklicher Geruch festgestellt. Ob hier ein
weiterer Handlungsbedarf besteht, ist noch offen. Das Gebäude insgesamt
befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Es kann hier nur noch
von einem „Notbetrieb“ gesprochen werden.
Aufgrund des großen Platzmangels in der Schule müssen nun drei
OGS-Gruppenräume in Klassenräume umgewandelt werden. Dies stellt eine absolute Notlösung
dar, da dann weder durch Differenzierungsräume noch durch OGS-Räume weitere
Ausweichmöglichkeiten für den Unterricht bestehen. Die Schülerinnen und Schüler
in der Ganztagsbetreuung müssen folglich von morgens bis nachmittags im
Klassenraum verweilen, ohne jegliche Möglichkeit, auf andere Räumlichkeiten
auszuweichen.
In der benachbarten Theodor-Wuppermann-Schule besteht ebenfalls ein
Raumdefizit. Die Räumlichkeiten dieser Schule stehen der Regenbogenschule also
auch nicht als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung. Im Zusammenhang mit den
angedachten Baumaßnahmen soll auch das Raumdefizit der Hauptschule mit bedacht
werden.
Die räumliche Situation im Verwaltungsbereich der Schule ist ebenfalls
mehr als angespannt. Es fehlen Arbeitsplätze für Lehrerinnen und Lehrer, ein
Besprechungsraum und ein Büro für die stellvertretende Schulleitung. Das Büro
der Schulleitung muss aufgrund des Raummangels zwischenzeitlich für
Einzelfördermaßnahmen genutzt werden, sodass dieses dann erst mittags als
Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Die Gesamtsituation an der GGS Regenbogenschule führt zu einer hohen
psychischen Belastung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Da im Allgemeinen
ohnehin schon ein Mangel an Lehrkräften besteht, sind Abwanderungen von
Lehrerinnen und Lehrern aufgrund der Umstände am Standort wahrscheinlich. Die
Dringlichkeit des Handlungsbedarfes wurde mit Vorlage Nr. 2019/2724
„Schulentwicklungsplanung und Bestandserhalt“ bereits dargelegt. Die Maßnahmen
an diesem Standort wurden mit Priorität 1 - kurzfristig dringend erforderlich -
versehen und auch so beschlossen.
Basierend auf dieser Grundlage wurden erste Planungen hinsichtlich einer
Gesamtsanierung der GGS Regenbogenschule durchgeführt. Hierbei hat sich
ergeben, dass eine Gesamtsanierung des Standortes vollkommen unwirtschaftlich
wäre. Vielmehr können nur ein überwiegender Abriss und ein anschließender
Neubau zu dem aus schulorganisatorischer und baulicher Sicht gewünschten
Ergebnis führen. Die Planungen sollen in diesem Sinne fortgeführt und Finanzmittel
in folgende Haushaltsjahre eingestellt werden.
Insofern bindet sich der Rat in Höhe der entsprechenden Finanzmittel für
die kommenden Jahre.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Leist / FB 40 / 406 - 4011
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 65000170012007/Finanzposition 783100
2019: 100.000 €
2020: 800.000 € (für den Haushalt 2020 als Planungsmittel angemeldet)
Für die bauliche Umsetzung gem. Punkt 5.1.3 der Machbarkeitsstudie sind noch Mittel in Höhe von 17,5-18,5 Mio. € in den Jahren 2022/2023 ff, je nach Umsetzung der Bauabschnitte, zu etatisieren.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Mit Fertigstellung der Maßnahme und einhergehend mit der in der Zukunft liegenden Inbetriebnahme erfolgt die Aktivierung des Vermögensgegenstandes im Anlagevermögen der städtischen Bilanz (Aktivtausch). Die Anschaffungs- und Herstellungskosten entsprechen der Gesamtbausumme. Bei einer unterstellten Nutzungsdauer von 50 Jahren für ein Gebäude fallen entsprechend der Gesamtbausumme jährlich Aufwendungen für Abschreibungen an, die den städtischen Haushalt belasten.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Gebäude werden die
notwendigen Veränderungsmitteilungen an den Fachbereich Finanzen übersendet.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
Fachbereich Gebäudewirtschaft, Abteilung 650, Frau Luchterhand-Homberger.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Eine Anlage im Bau ist bereits vorhanden.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |