Betreff
Grundsatzbeschluss Baumaßnahmen GGS Regenbogenschule
Vorlage
2019/3081
Aktenzeichen
SG.1-Lei
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die in der Anlage 1 der Vorlage beigefügte Machbarkeitsstudie zum teilweisen Abriss der GGS Regenbogenschule und anschließenden Neubau wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen hinsichtlich eines teilweisen Neubaus der GGS Regenbogenschule als dreizügige Schule fortzuführen und entsprechende Mittel für die folgenden Haushaltsjahre einzuplanen.

 

 

gezeichnet:

                                      In Vertretung                 In Vertretung            In Vertretung

Richrath                      Märtens                          Adomat                      Deppe

 

Begründung:

 

Bei der GGS Regenbogenschule handelt es sich um eine zwei- bis dreizügige Grundschule. Aufgrund der Anmeldezahlen der letzten Jahre und der hohen Anzahl an Kindern, die drei Jahre in der Schuleingangsphase verbleiben, soll die Schule zukünftig als vollständig dreizügige Grundschule geführt werden.

 

Die räumliche Situation an der GGS Regenbogenschule ist äußerst angespannt. In den letzten Jahren mussten mehrere Räume zur Nutzung gesperrt werden, da dort Schimmel oder andere gesundheitsgefährdende Stoffe (Naphtalin) nachgewiesen wurden. Derzeit sind fünf Räume gesperrt und weitere Räume werden von der Gesundheitsaufsicht ständig überwacht. Dies bedeutet, dass der Schule wichtige Klassenräume fehlen und auch kaum Differenzierungsunterricht aufgrund mangelnder Kapazität stattfinden kann.

 

Auch in den Fluren wurde eine Schimmelbelastung nachgewiesen. In der Turnhalle wurde ebenfalls ein bedenklicher Geruch festgestellt. Ob hier ein weiterer Handlungsbedarf besteht, ist noch offen. Das Gebäude insgesamt befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Es kann hier nur noch von einem „Notbetrieb“ gesprochen werden.

 

Aufgrund des großen Platzmangels in der Schule müssen nun drei OGS-Gruppenräume in Klassenräume umgewandelt werden. Dies stellt eine absolute Notlösung dar, da dann weder durch Differenzierungsräume noch durch OGS-Räume weitere Ausweichmöglichkeiten für den Unterricht bestehen. Die Schülerinnen und Schüler in der Ganztagsbetreuung müssen folglich von morgens bis nachmittags im Klassenraum verweilen, ohne jegliche Möglichkeit, auf andere Räumlichkeiten auszuweichen.

 

In der benachbarten Theodor-Wuppermann-Schule besteht ebenfalls ein Raumdefizit. Die Räumlichkeiten dieser Schule stehen der Regenbogenschule also auch nicht als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung. Im Zusammenhang mit den angedachten Baumaßnahmen soll auch das Raumdefizit der Hauptschule mit bedacht werden.

 

Die räumliche Situation im Verwaltungsbereich der Schule ist ebenfalls mehr als angespannt. Es fehlen Arbeitsplätze für Lehrerinnen und Lehrer, ein Besprechungsraum und ein Büro für die stellvertretende Schulleitung. Das Büro der Schulleitung muss aufgrund des Raummangels zwischenzeitlich für Einzelfördermaßnahmen genutzt werden, sodass dieses dann erst mittags als Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

 

Die Gesamtsituation an der GGS Regenbogenschule führt zu einer hohen psychischen Belastung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Da im Allgemeinen ohnehin schon ein Mangel an Lehrkräften besteht, sind Abwanderungen von Lehrerinnen und Lehrern aufgrund der Umstände am Standort wahrscheinlich. Die Dringlichkeit des Handlungsbedarfes wurde mit Vorlage Nr. 2019/2724 „Schulentwicklungsplanung und Bestandserhalt“ bereits dargelegt. Die Maßnahmen an diesem Standort wurden mit Priorität 1 - kurzfristig dringend erforderlich - versehen und auch so beschlossen.

 

Basierend auf dieser Grundlage wurden erste Planungen hinsichtlich einer Gesamtsanierung der GGS Regenbogenschule durchgeführt. Hierbei hat sich ergeben, dass eine Gesamtsanierung des Standortes vollkommen unwirtschaftlich wäre. Vielmehr können nur ein überwiegender Abriss und ein anschließender Neubau zu dem aus schulorganisatorischer und baulicher Sicht gewünschten Ergebnis führen. Die Planungen sollen in diesem Sinne fortgeführt und Finanzmittel in folgende Haushaltsjahre eingestellt werden.

 

Insofern bindet sich der Rat in Höhe der entsprechenden Finanzmittel für die kommenden Jahre.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Leist / FB 40 / 406 - 4011

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 65000170012007/Finanzposition 783100

2019:              100.000 €

2020:              800.000 € (für den Haushalt 2020 als Planungsmittel angemeldet)

 

Für die bauliche Umsetzung gem. Punkt 5.1.3 der Machbarkeitsstudie sind noch Mittel in Höhe von 17,5-18,5 Mio. € in den Jahren 2022/2023 ff, je nach Umsetzung der Bauabschnitte, zu etatisieren.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Mit Fertigstellung der Maßnahme und einhergehend mit der in der Zukunft liegenden Inbetriebnahme erfolgt die Aktivierung des Vermögensgegenstandes im Anlagevermögen der städtischen Bilanz (Aktivtausch). Die Anschaffungs- und Herstellungskosten entsprechen der Gesamtbausumme. Bei einer unterstellten Nutzungsdauer von 50 Jahren für ein Gebäude fallen entsprechend der Gesamtbausumme jährlich Aufwendungen für Abschreibungen an, die den städtischen Haushalt belasten.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Gebäude werden die notwendigen Veränderungsmitteilungen an den Fachbereich Finanzen übersendet.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

Fachbereich Gebäudewirtschaft, Abteilung 650, Frau Luchterhand-Homberger.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Eine Anlage im Bau ist bereits vorhanden.

 

 

 


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]