Beschlussentwurf:
Der
Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der TBL in seiner Sitzung am 22.06.2010 in anliegender Fassung
beschlossene Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung vom 13.12.2007
zur Satzung der TBL über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an
die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungssatzung TBL) vom 13.12.2007 zustimmend zur Kenntnis.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Die Stadt Leverkusen hat den TBL gemäß § 114 a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit § 2 Abs. 8 der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ das Recht auf Erlass von eigenen Satzungen eingeräumt.
Beim Erlass der Satzungen unterliegt der Verwaltungsrat der TBL jedoch gemäß § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NW dem Weisungsrecht des Rates der Stadt Leverkusen. Zur Ausübung dieses Weisungsrechtes wird dem Rat der Stadt Leverkusen die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 22.06.2010 in anliegender Fassung beschlossene Satzung zur Kenntnis gegeben.