Betreff
Balkantrasse - öffentlich-rechtlicher Vertrag
Vorlage
2019/3088
Aktenzeichen
he
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der am 22.12.2011 zwischen der Stadt Leverkusen (Stadt) und dem Verein der „Freunde und Förderer der Balkantrasse Leverkusen e. V.“ (Verein) geschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag über den Betrieb und die Unterhaltung der sogenannten Balkantrasse wird aufgehoben.

 

2.    Zwischen der Stadt und dem Verein wird der als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vertrag geschlossen:

 

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                         Märtens                                          Deppe

Begründung:

 

Die Stadt hat die ursprünglich als Bahnstrecke genutzte „Balkantrasse“ von der „DB Netz AG“ zu Eigentum erworben. Die gesamte Erwerbsfläche ergibt sich aus dem als Anlage zum Vertrag beigefügten Lageplan.

 

Nach Durchführung des Erwerbs durch die Stadt ist die Trasse auf Grundlage einer zwischen Stadt und Verein geschlossenen Ausbauvereinbarung - zunächst mit dem I. Bauabschnitt - als kombinierter Rad- und Gehweg ausgebaut worden. Für die Durchführung dieses Bauvorhabens sind Fördermittel des Landes NRW von der Stadt beantragt und nach Bewilligung zweckentsprechend eingesetzt worden.

 

Am 22.12.2011 schlossen die Stadt und der Verein einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über den Betrieb und die Unterhaltung der sogenannten „Balkantrasse“ für den I. Bauabschnitt. Die parallel mit diesem Vertrag zwischen dem Verein und der Stadt abgeschlossene Ausbauvereinbarung ist von dem Verein vollumfänglich erfüllt worden.

 

Mit dem Vertrag vom 22.12.2011 über den Betrieb und die Unterhaltung der sogenannten „Balkantrasse“ wurde - aber erst nach förmlicher Widmung des Rad- und Gehweges - u. a. die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht des Rad- und Gehweges sowie aller weiterer von der „DB Netz AG“ an die Stadt veräußerten Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 165.000 qm gemäß der als Anlage zu diesem Vertrag beigefügten Flächen für den I. Bauabschnitt nach § 45 Straßen- und Wegegesetz auf den Verein übertragen.

 

Derzeit befindet sich ein weiterer Abschnitt (II. Bauabschnitt) der sogenannten „Balkantrasse“ im Bau. Dieser zweite Abschnitt beginnt am Anschluss Imbacher Weg und endet am P & R-Platz des Bahnhofs Opladen und wird von der Stadt durchgeführt. Angesichts der Größenordnung der von dem I. und II. Bauabschnitt erfassten Flächen und der damit verbundenen Erweiterung der umfassenden Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht sieht sich der Verein nicht mehr in der Lage, die Vereinbarungen aus dem Vertrag vom 22.12.2011 zu erfüllen. Durch den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag soll nunmehr geregelt werden, dass die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht für den Großteil der Flächen auf die Stadt Leverkusen übertragen wird.

 

Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, dem Abschluss des als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrags über den Betrieb und die Unterhaltung der „Balkantrasse“ zwischen der Stadt und dem Verein zuzustimmen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Hell, FB 20, Tel. 406 - 2065

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Jährlich rd. 35.000,-€ zusätzlicher Aufwand für Unterhaltungsmaßnahmen.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vertragsunterzeichnung durch den Verein ist erst am 03.09.2019 erfolgt. Um eine möglichst schnelle Regelung der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht für die Flächen der sogenannten Balkantrasse zu gewährleisten, empfiehlt die Verwaltung, die Vorlage noch in diesem Turnus zu behandeln.