Beschlussentwurf:
1.
Der am
22.12.2011 zwischen der Stadt Leverkusen (Stadt) und dem Verein der „Freunde
und Förderer der Balkantrasse Leverkusen e. V.“ (Verein) geschlossene
öffentlich-rechtliche Vertrag über den Betrieb und die Unterhaltung der sogenannten
Balkantrasse wird aufgehoben.
2.
Zwischen
der Stadt und dem Verein wird der als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche
Vertrag geschlossen:
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Deppe
Begründung:
Die Stadt hat die
ursprünglich als Bahnstrecke genutzte „Balkantrasse“ von der „DB Netz AG“
zu Eigentum erworben. Die gesamte Erwerbsfläche ergibt sich aus dem als Anlage zum
Vertrag beigefügten Lageplan.
Nach Durchführung
des Erwerbs durch die Stadt ist die Trasse auf Grundlage einer zwischen Stadt
und Verein geschlossenen Ausbauvereinbarung - zunächst mit dem I. Bauabschnitt
- als kombinierter Rad- und Gehweg ausgebaut worden. Für die Durchführung
dieses Bauvorhabens sind Fördermittel des Landes NRW von der Stadt beantragt
und nach Bewilligung zweckentsprechend eingesetzt worden.
Am 22.12.2011
schlossen die Stadt und der Verein einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über
den Betrieb und die Unterhaltung der sogenannten „Balkantrasse“ für den I. Bauabschnitt.
Die parallel mit diesem Vertrag zwischen dem Verein und der Stadt abgeschlossene
Ausbauvereinbarung ist von dem Verein vollumfänglich erfüllt worden.
Mit dem Vertrag vom
22.12.2011 über den Betrieb und die Unterhaltung der sogenannten „Balkantrasse“
wurde - aber erst nach förmlicher Widmung des Rad- und Gehweges - u. a.
die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht des Rad- und Gehweges sowie
aller weiterer von der „DB Netz AG“ an die Stadt veräußerten Grundstücke mit
einer Gesamtfläche von ca. 165.000 qm gemäß der als Anlage zu diesem Vertrag
beigefügten Flächen für den I. Bauabschnitt nach § 45 Straßen- und Wegegesetz
auf den Verein übertragen.
Derzeit befindet sich ein weiterer Abschnitt (II. Bauabschnitt) der sogenannten „Balkantrasse“ im Bau. Dieser zweite Abschnitt beginnt am Anschluss Imbacher Weg und endet am P & R-Platz des Bahnhofs Opladen und wird von der Stadt durchgeführt. Angesichts der Größenordnung der von dem I. und II. Bauabschnitt erfassten Flächen und der damit verbundenen Erweiterung der umfassenden Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht sieht sich der Verein nicht mehr in der Lage, die Vereinbarungen aus dem Vertrag vom 22.12.2011 zu erfüllen. Durch den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag soll nunmehr geregelt werden, dass die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht für den Großteil der Flächen auf die Stadt Leverkusen übertragen wird.
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, dem Abschluss des als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrags über den Betrieb und die Unterhaltung der „Balkantrasse“ zwischen der Stadt und dem Verein zuzustimmen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Hell, FB 20, Tel. 406 - 2065
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Jährlich rd. 35.000,-€ zusätzlicher Aufwand für Unterhaltungsmaßnahmen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Vertragsunterzeichnung durch den Verein ist erst am 03.09.2019 erfolgt. Um eine möglichst schnelle Regelung der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht für die Flächen der sogenannten Balkantrasse zu gewährleisten, empfiehlt die Verwaltung, die Vorlage noch in diesem Turnus zu behandeln.