Betreff
KGS Don-Bosco-Schule, Quettinger Str. 90, Leverkusen-Quettingen
- Planungsbeschluss Neubau Mensa, OGS, Verwaltung
Vorlage
2019/3091
Aktenzeichen
651-Mon
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.  Der Vorplanung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft für den Neubau der Mensa, OGS und Verwaltung an der KGS Don-Bosco-Schule, Quettinger Straße 90, in Leverkusen wird zugestimmt.

 

2.  Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen gemäß Kostenschätzung nach heutigem Stand 6.065.000,00 €, einschließlich Mehrwertsteuer.

 

3.  Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel werden im Finanzplan unter der Finanzstelle 65020170011118, Finanzposition 783100, bereitgestellt. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat zum Haushalt 2020 und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

 

4.  Die Planung ist auf Grundlage der Vorplanung fortzuführen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Am 08.04.2019 hat der Rat der Stadt Leverkusen mit der Vorlage Nr. 2019/2724 den Maßnahmen zur Schulentwicklung und Bestandserhaltung zugestimmt. Die im Beschluss enthaltene Projektliste sieht die Maßnahmen an der Don-Bosco-Schule in der obersten Priorität vor.

 

Bestand

Die KGS Don-Bosco-Schule ist eine 2-zügige Grundschule, es werden maximal 10 Klassen beschult. Die Teilnehmerzahlen am Offenen Ganztag sind seit der Einführung stetig gestiegen, wovon auch in Zukunft auszugehen ist. Der provisorisch eingerichtete Küchen- und Essbereich im Keller des Schulhauses ist zu klein, eine ordnungsgemäße Mittagsversorgung der Kinder ist nicht zu gewährleisten. Zusätzlich fehlen Betreuungsräume. Der Verwaltungsbereich der Schule ist wesentlich zu klein bemessen. Es fehlen Räume für die stellvertretende Schulleitung, die Schulsozialarbeit, für Besprechungen, Lehrmittel, die OGS-Leitung sowie eine Erweiterungsfläche für das Lehrerzimmer.

 

Planung

Es wurde geprüft, das bestehende Verwaltungsgebäude zu erhalten, umzubauen und mit einem Mensaanbau zu erweitern. Das Gebäude befindet sich aufgrund seines Alters in einem schlechten Bauzustand. Hinzu kommt, dass das Fußbodenniveau des Untergeschosses ca. 1,20 m unter dem Niveau des unteren Schulhofes liegt. Ein Anbau müsste das Fußbodenniveau übernehmen, um die Barrierefreiheit im Gebäude sicherzustellen. Der barrierefreie Zugang zum Schulhof ist dann nicht gegeben; umfangreiche Abgrabungen sowie Treppen und Rampen wären erforderlich. Es ist daher geplant, die Verwaltung abzubrechen und einen kompletten Neubau für die Verwaltung, die Mensa und die OGS-Räume zu errichten.

 

Für die Nutzung der OGS ist von einer 100%igen Annahme auszugehen. Dies entspricht ca. 270 Schülerinnen und Schülern. Die Essensausgabe soll im 3-Schichtbetrieb erfolgen.

Vom Fachbereich Schulen wurde folgender Raumbedarf ermittelt:

 

Büro Schulleitung                                                                                                       25 m²,

Büro stellvertretende Schulleitung                                                                          15 m²,

Sekretariat                                                                                                                    25 m²,

Lehrerzimmer mit Teeküche und Platz für 25 Lehrkräfte           Fläche nach Bedarf,

Lehrerarbeitsbereich für 10 Arbeitsplätze                                     Fläche nach Bedarf,

Büro OGS-Leitung                                                                                                      15 m²,

Büro Schulsozialarbeit                                                                                               15 m²,

Besprechungsraum                                                                                            10 - 15 m²,

Kopierraum                                                                                                                     8 m²,

Sanitätsraum                                                                                                                10 m²,

Lehrmittelraum                                                                                                         8-10 m²,

WC-Anlagen, einschl. barrierefreier WCs                                    Fläche nach Bedarf,

Putzmittelraum                                                                                   Fläche nach Bedarf,

Speiseraum für 90 Plätze                                                                Fläche nach Bedarf,

Küchenbereich mit Nebenräumen                                                Fläche nach Bedarf,

3 Klassen-/Mehrzweckräume                                                                               je 70 m²,

2 Differenzierungsräume (offene Lernbereiche)                                              je 30 m²,

Lager Außenspielgeräte                                                                                              8 m².

 

Nach Umsetzung der o. g. Planung ergibt sich, bezogen auf den Unterrichts- und OGS-Bereich, folgende Raumbilanz:

 

Klassenräume                                                                                                        10 Stück,

Differenzierungsräume                                                                                          5 Stück,

Mehrzweck-/OGS-Räume                                                                                    10 Stück.

 

Diese Raumbilanz entspricht dem Bedarf einer 2-zügigen Grundschule mit maximal 10 Schulklassen.

 

Nutzfläche

Die Nutzfläche ohne Technik- und Verkehrsfläche beträgt 1.360 m².

 

Kosten

Die Kosten betragen gemäß Kostenschätzung 6.065.000,00 €, einschließlich Mehrwertsteuer.

 

Fortführung der Planung

Es ist beabsichtigt, die Architekten- und Ingenieurleistungen ab Leistungsphase 3 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an folgende Ingenieurbüros zu vergeben:

 

Architektenleistung:                        hmp Architekten Allnoch und Hütt, GmbH Köln,

Ingenieurleistung HLS:      Planungsgesellschaft itg mbH, Leverkusen,

Ingenieurleistung ELT:       IGE Ingenieurgesellschaft für Elektrotechnik mbH, Bornheim,

Tragwerksplanung              S.G.B. Consulting International GmbH & Co. KG, Köln.

 

Terminplanung

Nach Fertigstellung der Planung ist - voraussichtlich in der 1. Jahreshälfte 2020 - der Baubeschluss zu erwirken. Es ist geplant, Ende 2020 mit dem Bau zu beginnen. Die Dauer der Baumaßnahmen beträgt 1,5 Jahre, sodass die Fertigstellung für Ende 2021/Anfang 2022 vorgesehen ist.

 

Abstimmung mit den Nutzern

Die Planung ist mit dem Fachbereich Schulen sowie der Schule abgestimmt.

 

Klimaschutz

Entsiegelung von Flächen:

Es wird noch geprüft, ob die zu versiegelnden Flächen in Teilbereichen mit versickerungsfähigem Unterbau (Schotterrasen/wassergebundene Wegedecke) ausgestattet werden können und wo zusätzliche Beete angelegt werden können.

 

Schaffung von Wasserflächen:

Aus Sicherheitserwägungen ist dies im Grundschulbereich nicht möglich.

 

Baumfällungen/Ersatzpflanzungen:

13 Bäume im näheren Umfeld des neuen Gebäudes müssen aus bautechnischen und entwässerungstechnischen Gründen gefällt werden. Im Zuge der Baumaßnahme werden in diesem Bereich 12 neue Bäume gepflanzt.

 

Dächer:

Es ist eine extensive Dachbegrünung geplant. Aus diesem Grund ist die Montage einer Solaranlage nicht sinnvoll.

 

Fassade:

Es wird noch geprüft, ob und an welchen Stellen eine Fassadenbegrünung möglich ist. Die Gebäude erhalten helle Fassaden, sodass sich die Flächen nur gering aufwärmen können.

 

Vordach:

Das durchlaufende Vordach vom Seiteneingang zum Haupteingang dient der Verschattung.

 

Planunterlagen

Die Anlagen liegen den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern des Rates als verbindlicher Bestandteil der Vorlage vor. Zudem besteht für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger die Möglichkeit, diese Unterlagen in Session aufzurufen und einzusehen. Die interessierte Öffentlichkeit kann über das Ratsinformationssystem auf der städtischen Homepage ebenfalls alle öffentlichen Unterlagen einsehen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Andrea Monreal, 65 / 406 - 65111

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Verwaltung, die Mensa und der Bereich der Offenen Ganztagsschule sind wesentlich zu klein bemessen und müssen erweitert werden.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 65020170011118 / Finanzposition 783100

Planungs- und Baukosten

2018:              250.000 €,

2019:              500.000 €,

2020:          1.650.000 €,

2021:          2.665.000 €,

2022              985.000 €.

 

Die gemäß der Kostenschätzung ermittelten Kosten belaufen sich auf 6.065.000 €. Die Etatisierung ist im Zuge der Haushaltsplanaufstellungen 2020 entsprechend anzupassen. Die über die bisherige Veranschlagung hinausgehenden benötigten Finanzmittel werden im Jahr der Fälligkeit im Rahmen des Budgets durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft (FB 65) bereitgestellt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Mit der Fertigstellung der Maßnahme und einhergehend mit der Inbetriebnahme erfolgt die Aktivierung des Vermögensgegenstandes im Anlagevermögen der städtischen Bilanz (Aktivtausch). Die Anschaffungs- und Herstellungskosten entsprechen der Gesamtsumme von 6.065.000 €. Bei einer unterstellten Nutzungsdauer von 50 Jahren für ein Gebäude fallen jährlich Aufwendungen für Abschreibungen i. H. v. 121.300 € an, die den städtischen Haushalt belasten.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Gebäude werden die notwendigen Veränderungsmitteilungen an den Fachbereich Finanzen übersendet.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

Fachbereich Gebäudewirtschaft, Abteilung 650, Frau Luchterhand-Homberger

 


 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Eine Anlage im Bau ist bereits vorhanden.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

nein

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

ja

ja

ja

ja