- Planungsbeschluss Neubau Mensa, OGS, Verwaltung
Beschlussentwurf:
1. Der Vorplanung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft für den Neubau der Mensa, OGS und Verwaltung an der KGS Don-Bosco-Schule, Quettinger Straße 90, in Leverkusen wird zugestimmt.
2. Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen gemäß Kostenschätzung nach heutigem Stand 6.065.000,00 €, einschließlich Mehrwertsteuer.
3. Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel werden im Finanzplan unter der Finanzstelle 65020170011118, Finanzposition 783100, bereitgestellt. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat zum Haushalt 2020 und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
4. Die Planung ist auf Grundlage der Vorplanung fortzuführen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Am 08.04.2019 hat der Rat der Stadt Leverkusen mit der Vorlage Nr. 2019/2724 den Maßnahmen zur Schulentwicklung und Bestandserhaltung zugestimmt. Die im Beschluss enthaltene Projektliste sieht die Maßnahmen an der Don-Bosco-Schule in der obersten Priorität vor.
Bestand
Die KGS Don-Bosco-Schule ist eine 2-zügige Grundschule, es werden maximal 10 Klassen beschult. Die Teilnehmerzahlen am Offenen Ganztag sind seit der Einführung stetig gestiegen, wovon auch in Zukunft auszugehen ist. Der provisorisch eingerichtete Küchen- und Essbereich im Keller des Schulhauses ist zu klein, eine ordnungsgemäße Mittagsversorgung der Kinder ist nicht zu gewährleisten. Zusätzlich fehlen Betreuungsräume. Der Verwaltungsbereich der Schule ist wesentlich zu klein bemessen. Es fehlen Räume für die stellvertretende Schulleitung, die Schulsozialarbeit, für Besprechungen, Lehrmittel, die OGS-Leitung sowie eine Erweiterungsfläche für das Lehrerzimmer.
Planung
Es wurde geprüft, das bestehende Verwaltungsgebäude zu erhalten, umzubauen und mit einem Mensaanbau zu erweitern. Das Gebäude befindet sich aufgrund seines Alters in einem schlechten Bauzustand. Hinzu kommt, dass das Fußbodenniveau des Untergeschosses ca. 1,20 m unter dem Niveau des unteren Schulhofes liegt. Ein Anbau müsste das Fußbodenniveau übernehmen, um die Barrierefreiheit im Gebäude sicherzustellen. Der barrierefreie Zugang zum Schulhof ist dann nicht gegeben; umfangreiche Abgrabungen sowie Treppen und Rampen wären erforderlich. Es ist daher geplant, die Verwaltung abzubrechen und einen kompletten Neubau für die Verwaltung, die Mensa und die OGS-Räume zu errichten.
Für die Nutzung der OGS ist von einer 100%igen Annahme auszugehen. Dies entspricht ca. 270 Schülerinnen und Schülern. Die Essensausgabe soll im 3-Schichtbetrieb erfolgen.
Vom Fachbereich Schulen wurde folgender Raumbedarf ermittelt:
Büro Schulleitung 25 m²,
Büro stellvertretende Schulleitung 15 m²,
Sekretariat 25 m²,
Lehrerzimmer mit Teeküche und Platz für 25 Lehrkräfte Fläche nach Bedarf,
Lehrerarbeitsbereich für 10 Arbeitsplätze Fläche nach Bedarf,
Büro OGS-Leitung 15 m²,
Büro Schulsozialarbeit 15 m²,
Besprechungsraum 10 - 15 m²,
Kopierraum 8 m²,
Sanitätsraum 10 m²,
Lehrmittelraum 8-10 m²,
WC-Anlagen, einschl. barrierefreier WCs Fläche nach Bedarf,
Putzmittelraum Fläche nach Bedarf,
Speiseraum für 90 Plätze Fläche nach Bedarf,
Küchenbereich mit Nebenräumen Fläche nach Bedarf,
3 Klassen-/Mehrzweckräume je 70 m²,
2 Differenzierungsräume (offene Lernbereiche) je 30 m²,
Lager Außenspielgeräte 8 m².
Nach Umsetzung der o. g. Planung ergibt sich, bezogen auf den Unterrichts- und OGS-Bereich, folgende Raumbilanz:
Klassenräume 10 Stück,
Differenzierungsräume 5 Stück,
Mehrzweck-/OGS-Räume 10 Stück.
Diese Raumbilanz entspricht dem Bedarf einer 2-zügigen Grundschule mit maximal 10 Schulklassen.
Nutzfläche
Die Nutzfläche ohne Technik- und Verkehrsfläche beträgt 1.360 m².
Kosten
Die Kosten betragen gemäß Kostenschätzung 6.065.000,00 €, einschließlich Mehrwertsteuer.
Fortführung der Planung
Es ist beabsichtigt, die Architekten- und Ingenieurleistungen ab Leistungsphase 3 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an folgende Ingenieurbüros zu vergeben:
Architektenleistung: hmp Architekten Allnoch und Hütt, GmbH Köln,
Ingenieurleistung HLS: Planungsgesellschaft itg mbH, Leverkusen,
Ingenieurleistung ELT: IGE Ingenieurgesellschaft für Elektrotechnik mbH, Bornheim,
Tragwerksplanung S.G.B. Consulting International GmbH & Co. KG, Köln.
Terminplanung
Nach Fertigstellung der Planung ist - voraussichtlich in der 1. Jahreshälfte 2020 - der Baubeschluss zu erwirken. Es ist geplant, Ende 2020 mit dem Bau zu beginnen. Die Dauer der Baumaßnahmen beträgt 1,5 Jahre, sodass die Fertigstellung für Ende 2021/Anfang 2022 vorgesehen ist.
Abstimmung mit den Nutzern
Die Planung ist mit dem Fachbereich Schulen sowie der Schule abgestimmt.
Klimaschutz
Entsiegelung von Flächen:
Es wird noch geprüft, ob
die zu versiegelnden Flächen in Teilbereichen mit versickerungsfähigem Unterbau
(Schotterrasen/wassergebundene Wegedecke) ausgestattet werden können und wo
zusätzliche Beete angelegt werden können.
Schaffung von Wasserflächen:
Aus Sicherheitserwägungen
ist dies im Grundschulbereich nicht möglich.
Baumfällungen/Ersatzpflanzungen:
13 Bäume im näheren Umfeld
des neuen Gebäudes müssen aus bautechnischen und entwässerungstechnischen
Gründen gefällt werden. Im Zuge der Baumaßnahme werden in diesem Bereich 12
neue Bäume gepflanzt.
Dächer:
Es ist eine extensive Dachbegrünung
geplant. Aus diesem Grund ist die Montage einer Solaranlage nicht sinnvoll.
Fassade:
Es wird noch geprüft, ob
und an welchen Stellen eine Fassadenbegrünung möglich ist. Die Gebäude erhalten
helle Fassaden, sodass sich die Flächen nur gering aufwärmen können.
Vordach:
Das durchlaufende Vordach vom
Seiteneingang zum Haupteingang dient der Verschattung.
Planunterlagen
Die Anlagen liegen den
Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern des Rates als verbindlicher Bestandteil
der Vorlage vor. Zudem besteht für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger die
Möglichkeit, diese Unterlagen in Session aufzurufen und einzusehen. Die
interessierte Öffentlichkeit kann über das Ratsinformationssystem auf der
städtischen Homepage ebenfalls alle öffentlichen Unterlagen einsehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Andrea Monreal, 65 / 406 - 65111
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Verwaltung, die Mensa und der Bereich der Offenen Ganztagsschule sind wesentlich zu klein bemessen und müssen erweitert werden.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 65020170011118 / Finanzposition 783100
Planungs- und Baukosten
2018: 250.000 €,
2019: 500.000 €,
2020: 1.650.000 €,
2021: 2.665.000 €,
2022 985.000 €.
Die gemäß der Kostenschätzung ermittelten Kosten belaufen sich auf 6.065.000 €. Die Etatisierung ist im Zuge der Haushaltsplanaufstellungen 2020 entsprechend anzupassen. Die über die bisherige Veranschlagung hinausgehenden benötigten Finanzmittel werden im Jahr der Fälligkeit im Rahmen des Budgets durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft (FB 65) bereitgestellt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Mit der Fertigstellung der Maßnahme und einhergehend mit der
Inbetriebnahme erfolgt die Aktivierung des Vermögensgegenstandes im
Anlagevermögen der städtischen Bilanz (Aktivtausch). Die Anschaffungs- und
Herstellungskosten entsprechen der Gesamtsumme von 6.065.000 €. Bei einer
unterstellten Nutzungsdauer von 50 Jahren für ein Gebäude fallen jährlich
Aufwendungen für Abschreibungen i. H. v. 121.300 € an, die den städtischen
Haushalt belasten.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Gebäude werden die
notwendigen Veränderungsmitteilungen an den Fachbereich Finanzen übersendet.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
Fachbereich Gebäudewirtschaft, Abteilung 650, Frau Luchterhand-Homberger
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Eine Anlage im Bau ist bereits vorhanden.
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung
(vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja |
ja |
ja |
ja |