Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der vorgelegten Planung für die Umgestaltung des Rheindorfer Platzes und der Schaffung von neuen Stellplätzen im Umfeld des Platzes, als Kompensation für dort wegfallende Stellplätze, zu. Die Ausstattungselemente wie Brunnenanlage, Quartierstisch etc. und der erforderliche neue Stromanschluss sollen über Sponsoring und Drittmittel ermöglicht werden.
2. Die Umgestaltung des Rheindorfer Platzes soll innerhalb eines Kostenrahmens von 320.000 € erfolgen. Für die neuen Stellplätze wird ein Kostenrahmen von 120.000 € vorgegeben. Der Gesamtkostenrahmen ist daher mit 440.000 € abgesteckt.
3. Die neuen Stellplätze sollen gebaut und ausgewiesen werden, bevor mit der Umgestaltung des Rheindorfer Platzes begonnen wird.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Mit dem einstimmigen Beschluss zur Vorlage 2018/2410 wurde die Verwaltung am 19.11.2018 von der Bezirksvertretung beauftragt, die damals vorgelegte Planung unter der Berücksichtigung der Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung zu konkretisieren.
Die Bürgerbeteiligung fand am 14.03.2019 unter reger Teilnahme der Bevölkerung statt. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung konnten noch bis zum 21.03.2019 schriftliche Wortmeldungen eingereicht werden.
Die Bandbreite der Meinungsäußerungen schwankte zwischen vorbehaltloser Zustimmung, Skepsis hinsichtlich Sauberkeit und Sicherheit und nahezu völliger Ablehnung u. a. wegen wegfallenden Parkraumes. Vor allem die Parkplatzthematik stand sehr im Vordergrund der Wortmeldungen.
Das Protokoll der Bürgerversammlung und die Inhalte der schriftlichen Eingaben sind als Anlage 1 anonymisiert beigefügt.
Die vorgetragenen Anregungen, Kritikpunkte und Wünsche konnten in 14 größere Themenbereiche aufgeteilt werden. Als Anlage 2 ist eine Auflistung der Themenbereiche beigefügt und mit Kommentaren zur Berücksichtigung in der Planung, einer Wertung zur Durchführbarkeit oder den Gründen für eine Nichtberücksichtigung versehen.
Da es planerisch gelungen ist, im Nahbereich des Rheindorfer Platzes zusätzliche Stellplätze ausweisen zu können (Plan und Beschreibung s. Anlage 3 und 3a), mit denen die auf dem Platz entfallenden Stellplätze mehr als kompensiert werden, musste die im vergangenen November vorgestellte Planung nur in wenigen Punkten verändert werden (Plan und Beschreibung s. Anlage 4 und 4a).
Insbesondere fällt auf Wunsch der Bezirksvertretung die Außengastronomie neben dem Supermarkt weg und von den drei Stellplätzen am Rande des Platzes sollen nunmehr zwei als Behindertenparkplätze und einer als Taxistellplatz ausgewiesen werden (in der bisherigen Planung im umgekehrten Verhältnis). Ein ggf. erforderlicher zweiter Taxistellplatz könnte auf der Wupperstraße ausgewiesen werden.
An allgemein verfügbaren Stellplätzen werden im Bereich der Felderstraße 18 Parkplätze neu geschaffen. Dies bedeutet gegenüber dem derzeitigen Bestand auf dem Rheindorfer Platz ein Plus von 5 Stellplätzen. Die neuen Stellplätze werden alle im unmittelbaren Umfeld der Sparkasse bzw. in einer sehr nahegelegenen, fußläufigen Entfernung möglich sein.
Es ist geplant, zunächst die neuen Stellplätze an der Felderstraße einzurichten, bevor mit der Umgestaltung des Rheindorfer Platzes und dem Einzug der dortigen Stellplätze begonnen wird.
Zur Förderung der E-Mobilität ist auf der Westseite der Felderstraße (gegenüber der Sparkasse) in absehbarer Zeit durch die EVL eine Doppelladestation für E-Autos geplant.
Nach Meinung der Verwaltung sollte vom Bau einer E-Bike-Ladestation abgesehen werden. Ohne ein zu dem jeweiligen E-Bike gehörendes Ladegerät lassen sich die meisten E-Bikes nicht aufladen. Diese teilweise sperrigen und u. U. auch schweren Ladegeräte führen E-Bike-Fahrer in aller Regel nur mit sich, wenn sie längere Fahrradwanderungen unternehmen wollen. Entlang der touristisch genutzten Strecken werden, z. B. von der am Weg befindlichen Gastronomie, inzwischen verbreitet Stromanschlüsse angeboten.
E-Bike-Fahrer achten gemeinhin vor Fahrtantritt auf den Ladezustand. Neuere E-Bikes haben inzwischen Reichweiten von 100 km und mehr. Davon abgesehen funktionieren die Ladevorgänge zuverlässig nur innerhalb eines recht engen Temperaturfensters zwischen ca. + 10° C bis + 25° C. Die Ladegeräte sind nicht für den Außenbereich geeignet. E-Bikes mit fest verbauten Akkus müssen während des Ladevorganges entweder komplett in einem abschließbaren Raum stehen oder beaufsichtigt werden, da die Ladekabel nicht gesichert werden können.
Je nach Umfang der Ausstattung (Wasserspiel, Möblierung, Stromanschluss etc.) betragen die Kosten für die Umgestaltung nach vorliegenden Schätzungen 320.000 € bis 430.000 €. Dieser Baubeschluss umfasst die Basisgestaltung mit einem Kostenrahmen von 320.000 €. Der Differenzbetrag soll über Sponsoring und Drittmittel finanziert werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Witowski, 67, 6712
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Planung geht zurück auf einschlägige Beschlusslagen der Bezirksvertretung I (Beschluss 2017/1560 v. 20.03.2017 und Beschluss 2018/2410 v. 19.11.2018)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Finanzplan wie folgt zur Verfügung:
Finanzstelle 67001305011039, Finanzposition 783300 in 2019: 50.000 €
Finanzstelle 67001305011043, Finanzposition 783300 in 2019: 70.000 €
Finanzstelle 66611205021037, Finanzposition 783200 in 2019: 30.000 €
Finanzstelle 67001305011047, Finanzposition 783300 in 2020: 10.000 €
in 2020: VE 280.000 €
in 2021: 200.000 €
in 2022: 80.000 €
gesamt: 440.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
kalk. Abschreibungen: ca. 16.000 € p.a. (20 J.)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Die Bürgerbeteiligung hat am 14.09.2019
stattgefunden. Näheres hierzu s. Begründung. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
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