Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 (1) GO NRW
- Neubau von Kindertageseinrichtungen durch die WGL
Vorlage
0567/2010
Aktenzeichen
201-ge
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Den Mitgliedern in den Organen der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) wird nach § 113 (1) GO NRW Weisung erteilt, den in der Begründung zu Vorlage erläuterten Beschluss des Rates vom 10.05.2010 zur Schaffung von Kindergärtenplätzen im Bereich von unter 3 Jahren umzusetzen. 

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Häusler

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 10.05.2010 mehrheitlich den Beschluss gefasst, dass die Stadt Leverkusen ihr Beteiligungsunternehmen Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) im Rahmen eines „Lebenszyklusmodells“ mit der Komplettumsetzung der erforderlichen Neubauten, die sich aus dem gesetzlichen Auftrag zur Bereitstellung von U3-Betreuungsplätzen ergeben, einschließlich Sicherstellung der Finanzierung sowie der Gebäudewirtschaft beauftragt. Die Stadt Leverkusen wird die so bereit gestellten Einrichtungen über einen wirtschaftlichen Zeitraum anmieten. Zugleich wird die Fachverwaltung beauftragt, umgehend die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, was insbesondere die Klärung der Standortfrage und die Ausgestaltung der Einrichtungen in Bezug auf die Anzahl der Plätze im Hinblick auf Investitions- und Betriebskosten betrifft.

 

Der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der WGL haben unmittelbar nach Beschlussfassung des Rates Kenntnis von der Beschlusslage erhalten und im Rahmen ihrer letzten Sitzungen gebeten, diesen Auftrag in Form einer förmlichen Weisung zu bestätigen. Dieser Bitte kommt die Verwaltung mit dieser Vorlage nach.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Gremien der WGL haben am 07.06.2010 bzw. 15.06.2010 getagt. Erst nach diesem Zeitpunkt war der Verwaltung bekannt, dass die WGL den o. g. Ratsbeschluss nur auf der Basis einer entsprechenden Weisung des Rates umsetzen möchte. Zur Vermeidung weiterer zeitlicher Verzögerungen schlägt die Verwaltung vor, diesen Weisungsbeschluss noch in diesem Turnus zu fassen. Deshalb wird die Vorlage für den 2. Nachtrag zur Vorberatung auf die Tagesordnung des Finanzausschusses am 05.07.10 gesetzt. Für die Einladung zur Ratssitzung am 12.07.10 liegt die Vorlage fristgerecht vor.