Beschlussentwurf:

 

1.     Dem Ersatzneubau der Brücke auf dem Europaring über die Dhünn wird entsprechend der beigefügten Planung zugestimmt.

 

2.    Der Anpassung der Gesamtkosten des Ersatzneubaus der Brücke auf dem Europaring auf 9.560.000 € wird zugestimmt.

 

Die zusätzlichen Mittel werden unter der Finanzstelle 66311205021146 „Brücke Europaring/Dhünn“ durch Fortschreibung im Haushalt 2020 auf 8,1 Mio. € und unterjährige Bereitstellung von 1,46 Mio. € zur Verfügung gestellt.

 

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung:                            In Vertretung:

Richrath                                         Märtens                                      Deppe

 

Begründung:

 

Beschlusslage/Ausgangssituation:

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 08.04.2019 der Planung des Neubaus der Brücke auf dem Europaring über die Dhünn gemäß Vorlage Nr. 2019/2735 zugestimmt. In gleicher Sitzung erfolgte mit der Vorlage Nr. 2019/2736 die Zustimmung zum Bau der temporären Unterstützung der westlichen Fahrbahnplatte als Voraussetzung zur halbseitigen Erneuerung der o. g. Brücke.

 

Die Auftragsvergabe der temporären Unterstützung der westlichen Fahrbahnplatte wurde im Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) beschlossen. Die Arbeiten wurden am 05.06.2019 vergeben. Zurzeit laufen die planerischen Vorbereitungen und die Werkstattfertigung der Stahlteile. Mit deren Montage ist ab November 2019 zu rechnen.

 

Mit dieser Vorlage soll der Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Europaring/Dünn gefasst werden.

 

1.  Planung:

 

1.1. Aufteilung des Verkehrsraumes - Fahrbahnbreite/Querschnitte

 

Die Planung sieht den Wegfall der Ein- und Ausfädelspur auf der Ostseite des Brückenbauwerks zugunsten einer Verbreiterung des östlichen Rad- und Gehweges auf 2,75 m vor. Der Verkehr auf der Ostseite wird zukünftig über zwei Fahrstreifen über die Brücke geführt. Auf der Westseite stehen nach Fertigstellung drei Fahrstreifen für den Verkehr zur Verfügung sowie ein 2,50 m breiter Geh- und ein 4,00 m breiter Radweg.

 

Der neue Straßenquerschnitt ist der Anlage 6 der Vorlage zu entnehmen.

 

1.2.  Konstruktion

 

Die Brücke wird zukünftig aus zwei getrennten Bauwerken bestehen, sodass eine spätere Erneuerung vereinfacht wird. Der Überbau der Brücke soll in Fertigteilbauweise, bestehend aus 15 Längsträgern, hergestellt werden, wobei nach Einbringen der Fertigteile eine Ortbetonplatte in einer Stärke von ca. 20 cm aufgebracht wird. Aufgrund der relativ geringen Gewichte der einzelnen Bauteile (ca. 40 Tonnen) können diese gut transportiert und zügig montiert werden. Die Gründung besteht aus Betonbohrpfählen, auf die die Widerlagerkonstruktion aufgesetzt wird.

 

2.  Bauablauf/Verkehrslenkung/Bauzeit:

 

Zurzeit wird die Montage der temporären Unterstützung unter die westliche Brückenhälfte vorbereitet, damit statische Defizite, die beim Durchtrennen der Brücke entstehen, kompensiert werden. Mit dem Beginn der Montage ist ab Oktober 2019 zu rechnen.

 

Der Neubau der Brücke soll unter Aufrechterhaltung des Verkehrs in drei Bauphasen erfolgen. Im Vorfeld zur Bauphase 1 werden die Überfahrten für die Verkehrsführung während der Bauzeit hergestellt. In Bauphase 1 wird die östliche Brückenhälfte erneuert und der Verkehr über die westliche Brückenhälfte geführt. In Richtung Wiesdorf stehen für den Verkehr zwei Fahrstreifen und in Richtung Opladen ein Fahrstreifen zur Verfügung. Der Fuß- und Radverkehr wird über den westlichen Geh- und Radweg geführt.

 

In Bauphase 2 wird die östliche Brückenhälfte erneuert und der Verkehr über die neue westliche Brückenhälfte geführt. Für beide Fahrtrichtungen steht jeweils ein Fahrstreifen zur Verfügung. Für den Fuß- und Radverkehr werden entsprechende Umleitungen ausgewiesen.

 

In Bauphase 3 erfolgen weitere Restarbeiten am Brückenbauwerk sowie Straßenbauarbeiten nördlich und südlich der Brücke.

 

Die östliche Brücke soll bis Mitte 2021 betriebsbereit sein. Insgesamt soll die Maßnahme Ende 2022 abgeschlossen sein.

 

Die Verzögerung des geplanten Bauablaufes gegenüber der Planungsvorlage Nr. 2019/2735 ergibt sich durch einen erhöhten Zeitbedarf für die Planung des Brückenbauwerkes und die vorbereitenden Arbeiten für die temporäre Unterstützung.

 

3.  Kosten und Finanzierung:

 

3.1.  Kosten/Haushaltsmittel

 

Im Zuge der Ausarbeitung der Planung und Fortschreibung der Kosten ergeben sich die Projektkosten gemäß Kostenberechnung auf ca. 9,56 Mio. €, die sich wie folgt aufteilen:  

 

Baukosten

 

-       Temporäre Unterstützung                                            488.000,- €

-       Ersatzneubau                                                             7.119.000,- €

-       Straßenbauarbeiten                                                      750.000,- €

                                                             ca.-Kosten brutto:  8.357.000,- €

 

Baunebenkosten (ca.-Kosten brutto)

 

-          Honorare Ing.-Büro                                                           656.000,- €

-          Honorar TBL                                                                       446.000,- €

-          Honorar Prüfingenieur                                                       68.000,- €

-          Sonstige Baunebenkosten                                                33.000,- €

                                                           ca.-Kosten brutto:    1.203.000,- €

 

Projektkosten gesamt (ca.-Kosten brutto)                                 9.560.000,- €

 

Die Mehrkosten gegenüber der Vorlage Nr. 2019/2735 ergeben sich aus der fortgeschrittenen Planung für das Ersatzbauwerk und die Straßenbauarbeiten, auf deren Grundlage die Baukosten detaillierter ermittelt werden konnten. Bei der Kostenberechnung wurde außerdem die aktuelle Preisentwicklung berücksichtigt. Bezüglich der weiterhin angespannten Preissituation im Baugewerbe kann auf Presseberichte verwiesen werden, in der die Deutsche Bahn mitteilt, dass sie für Sanierungsarbeiten an Brücken im Vergleich zum Jahr 2015 aktuell Kostensteigerungen von bis zu 70 % zu verzeichnen hat.

 

Es ist beabsichtigt, die Maßnahme noch in diesem Jahr auszuschreiben mit dem Ziel, den Vergabebeschluss im Januar 2020 durch den Verwaltungsrat der TBL fassen zu lassen. Bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung müssen ausreichende Deckungsmittel - wie in der Schnellübersicht dargestellt - zur Verfügung stehen.

 

Insgesamt stellt sich die beabsichtigte Finanzierung wie folgt dar

 

Mittel gemäß Haushalt 2019:                                   6.000.000,- €

Fortschreibung Haushalt 2020:                              2.100.000,- €

Deckungsmittel des laufenden Jahres:         ca.   1.460.000,- €

Finanzierungsmittel:                                         ca.   9.560.000,- €

 

Mit dieser Summe besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Ausschreibungen veröffentlichen bzw. die entsprechenden Aufträge erteilen zu können, unter der Voraussetzung, dass der geschätzte Kostenrahmen eingehalten wird. Die Submission kann noch zu anderen Ergebnissen führen.

 

3.2.  Förderung

 

Für das Projekt wurde eine Förderung im Maßnahmenprogramm 2019 gemäß den „Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)“ beantragt. Entgegen der Vorlage Nr. 2019/2735 erhöht sich der Fördersatz von 60 % auf 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Hierdurch kann ein Teil der Mehrkosten kompensiert werden (vgl. Schnellübersicht, Buchstabe A - höhere Zuweisung). Mit Datum vom 23.05.2019 wurde der Bescheid zum vorzeitigen zuschussunschädlichen Maßnahmenbeginn erteilt.

 

3.3.  Beteiligung Straßen.NRW

 

Eine Rückmeldung hinsichtlich einer möglichen Beteiligung zu den Mehrkosten für eine höhenmäßige Anpassung des Bauwerks seitens Straßen.NRW wird noch erwartet.

 

4.  Sonstiges:

 

Die Baustelle befindet sich in einem FFH-Gebiet, festgelegt durch die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie vom 21. Mai 1992, 92/43/EWG). Der Neubau des Brückenbauwerkes wird diesbezüglich einer FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (FFH-VU) unterzogen. Außerdem wird ein landschaftspflegerischer Begleitplan aufgestellt. Die daraus resultierenden Auflagen werden im Zuge der Baumaßnahme umgesetzt. Auch daraus kann noch eine Kostenerhöhung erfolgen.

 

Die beantragte wasserrechtliche Genehmigung liegt mittlerweile vor.

 

Gemäß Bauwerksgutachten darf die Brücke nur noch bis Ende 2020 mit dem jetzigen Verkehr belastet werden. Bis dahin müsste die erste Brückenhälfte fertiggestellt sein, sodass keine verkehrlichen Einschränkungen entstehen würden. Aufgrund der zuvor genannten Verzögerungen kann die erste Brückenhälfte voraussichtlich erst bis Mitte 2021 fertiggestellt werden. Ob der Verkehr unter Einschränkung der Belastung ab 2021 weiterhin aufrechterhalten werden kann oder das Brückenbauwerk sogar komplett gesperrt werden muss, wird in der ersten Jahreshälfte 2020 überprüft.

 

Für den Fall der Vollsperrung hat die Verwaltung in Absprache mit der Polizei, der wupsi GmbH und Straßen.NRW einen Alternativplan für die Verkehrslenkung ausgearbeitet. Demnach ist vorgesehen, den Verkehr aus Norden kommend über die Olof-Palme-Straße, die Rheinallee, die Schießbergstraße und die Titanstraße umzuleiten. Die Umleitung würde auch für die umgekehrte Richtung gelten. 

 

Grunderwerb ist nicht erforderlich.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Timpert/ TBL-693/406 - 6970

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Neubau der Brücke auf dem Europaring über die Dhünn.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Maßnahme/Finanzstelle: 66311205021146 „Brücke Europaring/Dhünn“

 

Finanzposition 783200      Tiefbau                      Finanzposition 681000

                                                                                  Zuweisung Land

Reste aus Vorjahren:            200.000 €

2018                                         300.000 €

2019                                      1.500.000 €

(2019 VE                              4.000.000 €)

2020                                      2.000.000 €              2020                  900.000 €

2021                                      2.000.000 €              2021               1.500.000 €

                                                                                   2022               1.500.000 €

Gesamtansatz:                    6.000.000 €                                      3.900.000 €

 

Fortschreibung im Haushalt 2020ff:

 

2022                                      1.100.000 €             

2023                                      1.000.000 €               2023               1.000.000 €

Gesamtansatz neu:                        8.100.000 €

 

Unterjährige Deckung in 2019 aus diversen Positionen des Fachbereiches Tiefbau in Höhe von 1.460.000 €.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Siehe oben.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Abschreibung der Herstellkosten: 9.560.000,- €/80 Jahre = 119.500,- €/Jahr;

Erträge durch die analoge Auflösung von erhaltenen Zuwendungen, die erst nach Abschluss der Maßnahme ermittelt werden können;

Unterhaltungsaufwand ca. 1 %: 95.600,- €.


 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 [ja]

[ja]

 [nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Pressemitteilungen.

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [ja]

[ja]

[nein]

 [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um den in der Vorlage dargestellten Gesamtablauf der Maßnahme nicht zu gefährden, ist eine Beschlussfassung im laufenden Sitzungsturnus erforderlich.