- Planungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Der Vorplanung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft für die Erweiterung der GGS Morsbroicher Straße 14 zur 3-zügigen Grundschule wird zugestimmt.
2. Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen gemäß Kostenschätzung nach heutigem Stand 16.000.000 €, einschließlich Mehrwertsteuer.
3. Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel werden im Finanzplan unter der Finanzstelle 65030170011095, Finanzposition 783100, bereitgestellt. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat zum Haushalt 2020 und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
4. Die Planung ist auf Grundlage der Vorplanung fortzuführen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Vorgesehene
Maßnahmen
Der Fachbereich Gebäudewirtschaft hat auf der Grundlage des vom Fachbereich Schulen erarbeiteten Raumprogramms eine Vorplanung erstellen lassen. Zur Umsetzung des Raumprogramms werden rund 3.250 m² Bruttogeschossfläche neu errichtet und rund 975 m² Bruttogeschossfläche teilmodernisiert bzw. umgebaut.
Die An- und Umbauplanungen sehen im Einzelnen folgende Bauabschnitte vor:
1. Bauabschnitt:
1.1. Freimachen des Baufeldes zur Errichtung eines zusätzlichen Klassentrakts durch notwendige Baumfällarbeiten, den Rückbau des provisorischen Containergebäudes im nördlichen Grundstücksbereich, den Rückbau des abgängigen Kellers neben der bestehenden Sporthalle, den Rückbau des Pausengangs und des Sanitärgebäudes zwischen dem vorhandenen Flachbau und der Sporthalle, das Umlegen vorhandener Grundleitungen sowie das Herrichten der provisorischen Erschließung von Flachbau und Turnhalle für die Dauer der Bauzeit des 1. Bauabschnittes.
1.2. Anbau eines 2-geschossigen Klassentrakts mit Lehrerarbeitsbereichen an den vorhandenen Klassentrakt „Flachbau“, einschließlich der Einrichtung provisorischer Klassenräume in den Mehrzweckräumen im 1. OG, einer provisorischen Mensa und provisorischer Flächen für die Verwaltung für die Dauer der Bauzeit des 2. Bauabschnittes.
2. Bauabschnitt:
2.1. Sanierung der technischen Versorgungseinrichtungen und Neustrukturierung der Räumlichkeiten im vorhandenen Klassentrakt „Flachbau“, einschließlich der Herstellung eines Flures mit Verbindung zum Neubau Klassentrakt.
2.2. Freimachen des Baufeldes zur Errichtung eines Neubaus für Mensa und Mehrzweckräume durch Abbruch der sanierungsbedürftigen und funktional ungenügenden Erweiterungsbauten des „Hauptgebäudes“, einschließlich notwendiger Baumfällarbeiten.
2.3. Neustrukturierung der Verwaltungsbereiche im bestehenden „Hauptgebäude“ und Anbau eines 2-geschossigen Mensa- und Mehrzweckgebäudes an das vorhandene „Hauptgebäude“.
3. Bauabschnitt:
3.1. Rückbau der provisorischen Klassen, Verwaltungsflächen und Mensa im Neubau Klassentrakt und Herstellung der Räumlichkeiten für den Unterrichtsbetrieb.
3.2. Fertigstellung der Außenanlagen, einschließlich der Errichtung einer Stellplatzanlage im südlichen Grundstücksbereich.
Es wird angestrebt, dass während der Bauzeit ein 2-zügiger Schulbetrieb weitergeführt werden kann. Für die Dauer des Bauabschnitts 2.1 „Sanierung Flachbau“ können Unterrichts- und OGS-Betrieb jedoch ausschließlich im Obergeschoss des Neubaus Klassentrakt stattfinden, sodass in dieser Zeit keine Mehrzweck- oder Gruppenräume zur Verfügung stehen.
Städtebau
Unter
Berücksichtigung der Festsetzungen im gültigen Bebauungsplan bilden Neubau- und
Bestandsgebäude zusammen ein Gesamtensemble. Der zweigeschossige Klassentrakt mit
zentraler Eingangshalle wird zum Bindeglied zwischen dem alten Unterrichtsgebäude
und der Sporthalle. Der Anbau an das
Hauptgebäude mit Mensa und Mehrzweckräumen nimmt die Flucht des alten
Unterrichtsgebäudes auf und hilft so, den angrenzenden Schulhofbereich räumlich
zu fassen. Der Anbau setzt sich durch eine Fuge im Obergeschoss vom bestehenden
Hauptgebäude ab, wodurch gleichzeitig der neue Hauptzugang akzentuiert wird.
Gebäudestruktur und Nutzung
Die Umbau- und Neubaumaßnahmen sind so
geplant, dass die Nutzung als Grundschule des Gemeinsamen Lernens im Sinne des
9. Schulrechtsänderungsgesetzes zur Umsetzung der Inklusion ermöglicht wird.
Alle Hauptnutzungen in den Klassentrakten, im Hauptgebäude sowie im Anbau des
Mensa- und Mehrzweckgebäudes sind barrierefrei erreichbar, es sind ausreichend
Differenzierungsbereiche und barrierefreie Sanitäranlagen geplant. Bei der
Planung des Neu- und Umbaus der Klassentrakte wird das Arbeiten in
Lern-Clustern berücksichtigt: Im Erd- und Obergeschoss sind jeweils zwei Cluster,
die i. d. R. drei Klassenräume, einen Mehrzweck- und einen
Differenzierungsraum umfassen, angeordnet.
Der Hauptzugang zum Neubau Klassentrakt
erfolgt mittig über eine doppelgeschossige kleine Halle, welche rückseitig an ein
Vordach vor dem Hauptzugang zur Sporthalle angebunden ist. Im Erdgeschoss des
Neubaus sind ausreichend große Arbeitsbereiche für alle Lehrer angeordnet.
Im bestehenden Klassentrakt werden die
Erschließung optimiert, notwendige Nebenräume eingerichtet sowie eine
Verbindung zum Neubau Klassentrakt hergestellt. Durch eine Teilunterkellerung
des neuen Klassentraktes wird ausreichend Technikfläche vorgesehen und die
Leitungsführung auf dem Grundstück vereinfacht. Im Bereich der Gebäudefuge
zwischen dem bestehenden Hauptgebäude und dem Neubau Mensa- und
Mehrzweckgebäude erhalten Bestand und Neubau einen zentralen Erschließungsbereich.
Eine kombinierte Treppen- und Rampenanlage
ermöglicht den barrierefreien Zugang und ergänzt die Mensa um eine
Außenterrasse. Die vorhandenen Verwaltungsbereiche im Bestandsgebäude werden
optimiert bzw. erweitert. Im Anbau an das Hauptgebäude sind im Erdgeschoss ein
ausreichend großer Speiseraum mit der dazugehörigen Küche und den notwendigen
Nebenräumen angeordnet. Im Obergeschoss sind 3 Mehrzweckräume für
Sondernutzungen im differenzierten Unterrichts- und OGS-Betrieb vorgesehen.
Die Planung ist mit dem Fachbereich Schulen
sowie der Schule abgestimmt.
Konstruktion und Gestaltung
Die Neubauten werden unter Verwendung von
Passivhauskomponenten geplant und in Massivbauweise errichtet. Die Flachdächer
der Neubauten werden extensiv begrünt. Die Fassade stellt das verbindende
Element zwischen dem Neubau Klassentrakt und dem Neubau Mensa- und
Mehrzweckgebäude dar. Die beiden Baukörper erhalten eine homogene Gestaltung in
Form einer Ziegelbekleidung mit Kerndämmung.
Für den sommerlichen Wärmeschutz sind
außenliegende Raffstores geplant. Im Innenbereich des Neubaus Klassentrakt
entstehen großzügige Blickbeziehungen durch Fensteranlagen zwischen den
Klassenräumen und den Fluren bzw. Differenzierungsräumen. Ein durchlässiger
Raumverbund für offene und flexible Unterrichtsformen entsteht. Die
Gebäudehüllen der Bestandsgebäude bleiben von den Maßnahmen unberührt. Der
Innenausbau in den Umbaubereichen wird entsprechend den Anforderungen einer
Schule des gemeinsamen Lernens modernisiert.
Haustechnische Konzeption
Für den Neubau des Klassentraktes und den
Anbau des Mensa- und Mehrzweckgebäudes ist eine Unterschreitung der
Anforderungen aus der Energieeinsparverordnung angestrebt. Für diese Bereiche
sind mechanische Lüftungsanlagen vorgesehen. Die Realisierungsmöglichkeiten von
Wärmepumpen für die Beheizung und Kühlung der Neubauten sollen im weiteren
Planungsprozess geprüft werden.
In den Umbaubereichen werden die
haustechnischen Anlagen saniert bzw. modernisiert. Der Einbau einer energieeffizienten
Gebäudeautomationsanlage wird zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen. Bei
der Planung der haustechnischen Anlagen des Neubaus Klassentrakt wird die
raumübergreifende Nutzung, einschließlich der Einbeziehung von Flurflächen, in
das Unterrichtsgeschehen beachtet.
Die haustechnischen Anlagen in den Neu- und
Umbaubereichen werden insbesondere unter Berücksichtigung von digital
unterstützten Unterrichtsformen sowie der Anforderungen an eine Schule des
gemeinsamen Lernens geplant.
Außenanlagen
Die Herstellung der Außenanlagen ist
entsprechend der oben beschriebenen Bauabschnitte in mehreren Teilschritten
geplant. Die Gebäude erhalten umlaufend befestigte Bewegungsflächen, die
teilweise als Rettungszufahrten dienen. Es ist eine befahrbare Zuwegung aus der
Richtung Oulustraße geplant. Die Hauptzufahrt liegt weiterhin an der
Morsbroicher Straße.
Der Spielbereich im zentralen Schulhof wird neugestaltet.
Das Mensa- und Mehrzweckgebäude erhält eine Terrasse. Rückseitig vom neuen
Klassentrakt sind zusätzlich zu den ausgeweiteten befestigten Flächen
multifunktionale Außenräume, z. B. für ein grünes Klassenzimmer sowie eine
eingefasste Spielwiese geplant. In den Vegetationsflächen sind zwei Bereiche
für potenzielle Versickerungsanlagen vorgesehen. Südlich des Flachbaus ist eine
eingezäunte Stellplatzanlage geplant. Es werden ausreichend
Fahrradabstellplätze eingerichtet.
Maßnahmen zur Klimaanpassung
Für alle zu rodenden Bäume werden
Ersatzpflanzungen vorgenommen. Die Ausbildung von Gründächern wirkt positiv auf
den Temperaturausgleich und trägt zum Regenwasserrückhalt bei. Aufgrund der
Gründächer ist die Montage einer Solaranlage
nicht sinnvoll. Es wird noch geprüft, ob und an welchen Stellen eine
Fassadenbegrünung möglich ist.
Wenn es wirtschaftlich möglich sein sollte,
werden Rigolen errichtet, die zusätzlich zur Kanalentlastung beitragen können. Um
die Folgen der zusätzlichen Versiegelung abzumildern, sollen im Bereich der
Stellplatzanlage und des Schulhofs teilweise wasserdurchlässige Beläge zum
Einsatz kommen. Es ist beabsichtigt, den Überflutungsnachweis auf dem Gelände
zu erbringen. Hierbei können z. B. tiefer liegende Sandflächen zur Entlastung
beitragen.
Die Planung in Massivbauweise begünstigt die
Ausbildung von ausreichend Speichermassen, die zusammen mit dem außenliegenden
Sonnenschutz der sommerlichen Überhitzung der Gebäude entgegenwirken. Die
mechanischen Lüftungsanlagen stellen einen optimierten Luftaustausch sicher. Bei
der Planung einer Wärmepumpe soll auch die mögliche Nutzung zur sommerlichen
Kühlung untersucht werden.
Baukosten
Die
Gesamtbaukosten für die Baumaßnahme betragen nach heutigem Stand 16.000.000 €.
Zur Finanzierung stehen auf dem Sachkonto 783100 Mittel in ausreichender Höhe
zur Verfügung.
Fortführung der Planung
Für die Vergabe der weiteren
Architektenleistungen wird im Anschluss an diesen Planungsbeschluss ein
VgV-Verfahren durchgeführt. VgV-Verfahren für Ingenieurleistungen der
Haustechnik erfolgen nach rechtlicher Erfordernis.
Terminplan
Die VgV - Verfahren sind bis Mitte 2020
abzuschließen.
Der Baubeschluss ist bis Mitte 2021 zu
erwirken.
Die Baugenehmigung ist bis Mitte 2022 zu
erwirken.
Die Ausführung des 1. Bauabschnitts erfolgt
2022 bis 2024. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 22 Monate.
Die Inbetriebnahme des Neubaus Klassentrakt
erfolgt Mitte 2024.
Die Ausführung des 2. und 3. Bauabschnitts
erfolgt 2024 bis 2026. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 26 Monate.
Die Inbetriebnahme und Einschulung des
dritten Zuges erfolgt Mitte 2026.
Voraussetzung für die Realisierung dieser
Termine ist, dass alle aktuell bewilligten Stellen beim Fachbereich
Gebäudewirtschaft (FB 65) auch zeitnah adäquat besetzt werden können.
Planunterlagen
Die Anlagen liegen den Fraktionen, Gruppen und
Einzelvertretern des Rates als verbindlicher Bestandteil der Vorlage vor. Zudem
besteht für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger die Möglichkeit, diese
Unterlagen in Session aufzurufen und einzusehen. Die interessierte
Öffentlichkeit kann über das Ratsinformationssystem auf der städtischen
Homepage ebenfalls alle öffentlichen Unterlagen einsehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Nina Küpers / FB 65 / 406 - 65124
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Planungsvorlage zum Grundsatzbeschluss, Vorlage Nr. 2018/2646: Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Herstellung einer Schule des Gemeinsamen Lernens (Inklusion) und Ausbau der OGS einschließlich Mensa zur Bewältigung der regelmäßigen und weiterhin prognostizierten Anmeldeüberhänge an Schlebuscher Grundschulen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 65030170011095
2019: 1.290.000 € Finanzposition 783100,
2020: 800.000 € Finanzposition 783100 VE 7.500.000 €,
2021: 3.500.000 € Finanzposition 783100,
2022: 3.000.000 € Finanzposition 783100,
2023: 1.829.000 € Finanzposition 783100,
2024 - 2026: 5.581.000 € Finanzposition 783100.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Mit der Fertigstellung der Maßnahme und einhergehend mit der Inbetriebnahme erfolgt die Aktivierung des Vermögensgegenstandes im Anlagevermögen der städtischen Bilanz (Aktivtausch). Die Anschaffungs- und Herstellungskosten entsprechen der Gesamtsumme von 16.000.000 €. Bei einer unterstellten Nutzungsdauer von 50 Jahren für ein Gebäude fallen jährlich Aufwendungen für Abschreibungen i. H. v. 320.000 € an, die den städtischen Haushalt belasten.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Gebäude werden die notwendigen Veränderungs-mitteilungen an den Fachbereich Finanzen übersendet.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
Fachbereich Gebäudewirtschaft, Abteilung 650, Frau Luchterhand-Homberger
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Eine Anlage im Bau (AiB) wurde bereits im Anlagevermögen der städt. Bilanz angelegt.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja |
ja |
ja |
ja |