Betreff
Konzeption Schulbibliothekarische Arbeitsstelle
Vorlage
2019/3137
Aktenzeichen
FB 40
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat stimmt dem gemeinsam durch den Fachbereich Schulen (FB 40) und die KulturStadtLev (KSL) erarbeiteten Konzept zur weiteren Entwicklung und Betreuung der Schulbibliotheken zu.

 

gezeichnet:

 

                                                           In Vertretung

Richrath                                                        Adomat        

Begründung:

 

Mit Antrag vom 14. Juli 2019 bittet die Ratsgruppe DIE LINKE.LEV um Einrichtung einer Teilzeitstelle für die GES Käthe-Kollwitz-Schule. Der Antrag kommt zu einem Zeitpunkt, da zwischen der KulturStadtLev (KSL) und dem Fachbereich Schulen (FB 40) wegen der bevorstehenden Verrentung der Schulbibliothekarin des Lise-Meitner-Gymnasiums im September 2020 bereits an einem gemeinsamen Konzept zur weiteren Entwicklung der Schulbibliotheken gearbeitet wird.

 

Ein wichtiger Punkt bei der Neukonzeptionierung ist die Tatsache, dass bislang nur wenige städtische Schulen eine fachliche Unterstützung erhalten konnten und dass der Ausleihbetrieb aller (oder wenigstens einer Mehrheit der) Schulbibliotheken mit städtischem Personal nicht umsetzbar ist. Das nachfolgend vorgestellte Konzept schlägt daher eine andere Struktur vor.

 

Der Status Quo

 

Zusätzlich zu ihrer Aufgabe als öffentliche Bibliothek hat die Stadtbibliothek Leverkusen über Jahrzehnte hinweg mehrere Spezialbibliotheken personell ausgestattet. Dabei handelte es sich neben der Verwaltungsbücherei um 4 Schulbibliotheken in den beiden Gesamtschulen und dreistädtischen Gymnasien.

 

In der Vergangenheit wurden bereits im Rahmen des Kienbaum-Gutachtens sowie durch die politisch initiierte „Gruppe Personalwirtschaft“ unter der Federführung des Oberbürgermeisters verschiedene Konsolidierungsvorschläge zur Reduzierung der Personalkosten erörtert, im Zuge der Beschlüsse zu den Haushalts- und Wirtschaftsplänen politisch beschlossen und in der Folge umgesetzt. Auch die Abschaffung der Bibliothekszweigstellen und die Versetzung der Schulbibliothekarinnen in die Stadtbibliothek standen hierbei im Fokus, da die Bibliotheksarbeit eine freiwillige Aufgabe der Kommunen ist und die Betreuung von Spezialbibliotheken nicht zu den originären Aufgaben einer öffentlichen Bibliothek gehört.

 

In den Folgejahren wurden verschiedene Kompromisslösungen entwickelt:

 

-       Landrat-Lucas-Gymnasium

Die Opladener Zweigstelle wurde radikal verkleinert und mit der Schulbibliothek fusioniert. Die Schulbibliothekarin übernahm zusätzlich die Leitung der öffentlichen Zweigstelle.

 

-       Freiherr-vom-Stein-Gymnasium

Hier befand sich ursprünglich keine fachlich geleitete Schulbibliothek. Da aber die Integration der von Schließung bedrohten Zweigstelle Schlebusch in die GES Schlebusch aus mehreren Gründen nicht möglich war, wurde sie mit reduzierten Beständen und Öffnungszeiten in das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium verlegt.

 

-       GES Schlebusch

Die dortige Schulbibliothekarin ersetzt seit 2015 eine ausgeschiedene Mitarbeiterin in der Hauptstelle. Die Betreuung der Schulbibliothek wurde von der Schulbibliothekarin des Lise-Meitner-Gymnasiums übernommen.

 

-       GES Käthe-Kollwitz-Schule

In Rheindorf teilten sich zwei Bibliothekarinnen eine Stelle. Die beiden Mitarbeiterinnen befinden sich im Ruhestand, die Stelle wurde gestrichen. Auch hier wurde die Betreuung von der Schulbibliothekarin des Lise-Meitner-Gymnasiums übernommen. Auch für die Rheindorfer Schulbibliothek konnten Ehrenamtlerinnen gewonnen werden, allerdings bislang nicht genug, um die Bibliothek regelmäßig zu öffnen. Hier wird derzeit nach Optionen gesucht (z. B. bestehende Vereine).

 

-       Lise-Meitner-Gymnasium

Die Schulbibliothek wird bislang noch an 2-3 Tagen pro Woche betreut, an den anderen Tagen betreut die Mitarbeiterin die verwaisten Schulbibliotheken in
Schlebusch und Rheindorf. Diese Mitarbeiterin wird im September 2020 in den Ruhestand treten.

 

Mit Ausnahme der Schul- und Stadtteilbibliothek Opladen wird der Betrieb aller Schulbibliotheken durch Ehrenamtler gesichert. Für die beiden Gesamtschulen und das Lise-Meitner-Gymnasium hat die oben erwähnte Schulbibliothekarin den ehrenamtlichen Einsatz mithilfe von Schulvereinen und unterstützt von den Schulleitungen aufgebaut.

 

Würde den oben genannten Konsolidierungsvorschlägen ohne alternatives Konzept nun konsequent gefolgt, wäre die fachliche Unterstützung der Schulbibliotheken nahezu unmöglich.

 

Schulbibliotheken in Leverkusen

 

Wie bereits dargestellt, werden in Leverkusen nur 5 Schulen durch hauptamtliche Kräfte unterstützt. Die restlichen 36 städtischen Schulen haben aus eigenen Kräften Schulbibliotheken in unterschiedlicher Größe und Qualität aufgebaut.

 

Hier zeigt sich eine eklatante Bildungsungerechtigkeit. Neben den Grundschulen verfügt keine Haupt-, Real-, Sekundar-, Förder- oder Berufsschule in Leverkusen über eine hauptamtliche geleitete Schulbibliothek, dafür aber die beiden Gesamtschulen und 3 von 4 städtischen Gymnasien. Gerade dort also, wo die Schülerinnen und Schüler zuerst an das geschriebene Wort herangeführt werden und dort, wo viele Kinder und Jugendliche mit Lernhindernissen zu kämpfen haben, fehlt ihnen die direkte Unterstützung.

 

Schulbibliotheken (und öffentliche Bibliotheken) erfüllen im Kinder- und Jugendbereich zwei Hauptaufgaben, nämlich zum einen Leseförderung und zum anderen Vermittlung von Informationskompetenz. Diese Aufgaben haben insbesondere in den Schulbibliotheken noch größere Bedeutung als der Medienbestand, zumal dieser aufgrund der geringen finanziellen Möglichkeiten auch an den großen Schulen nicht bedarfsgerecht ausgebaut werden kann. An den großen weiterführenden Schulen ist weiterhin die Bedeutung als Aufenthalts- und Lernort nicht zu unterschätzen.

 

Die Stadtbibliothek kann diese Aufgaben zwar auch leisten, ist aber nur an vier Standorten im Stadtgebiet vertreten; außerhalb Wiesdorfs zudem nur mit geringen Öffnungszeiten, begrenzten Räumlichkeiten und wenig Personal. Auch ist es für Lehrkräfte eine zusätzliche Belastung, Termine zu vereinbaren, ggf. Anmeldungen und Elternzustimmungen einzuholen und dann mit ihren Klassen durch die Stadt zu fahren. Dies unter der Voraussetzung, dass die Angebote der Bibliothek überhaupt bekannt sind und an die richtigen Adressaten gelangen.

 

Da diese Defizite in der derzeitigen Haushaltslage nicht auf kommunaler Ebene beseitigt werden können und vor dem Hintergrund, dass der Ausleihbetrieb und die Aufsicht auch in den bislang betreuten Schulen bereits hauptsächlich ehrenamtlich geleistet werden, schlagen die Stadtbibliothek und der FB 40 die Wiederbesetzung der Stelle im Rahmen einer schulbibliothekarischen Arbeitsstelle (SBA) nach Frankfurter Modell[1] vor.

 

Schulbibliothekarische Arbeitsstelle (SBA)

 

Die Einrichtung einer SBA mit Büro in der Hauptstelle bietet erhebliche Vorteile:

 

-       Bildungsgerechtigkeit:

Die fachliche Expertise steht nicht nur wie bisher 5 Schulen, sondern allen Schulen und Schulformen des Stadtgebiets zur Verfügung. Die zentrale Ansiedelung in der Hauptstelle greift nicht in bestehende Strukturen ein, die einzelnen Schulbibliotheken werden in bewährter Form weitergeführt, können aber bei Bedarf fachliche Hilfe einholen.

 

Neben der fachlichen Unterstützung profitieren besonders die Kleinstbibliotheken von Synergieeffekten (s. u.).

 

-       Vernetzung und Synergie:

Durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Bildungsbüro der Stadt Leverkusen wäre gewährleistet, dass auch den bildungspolitischen Ansätzen und Vorgaben des Landes Rechnung getragen wird und Synergien geschaffen werden. Ehrenamtliche Projekte wie z. B. die (Mentor-)Lesepaten oder andere Angebote im Bereich der Lese- und Lernförderung können auf diese Weise fachlich fundierte Unterstützung und Anleitung erfahren.

 

Bestehende Angebote wie der Sommerleseclub (Leseförderung) oder der TOMMI Kindersoftwarepreis (Medienkompetenz) erreichen über diese Vernetzung direkt die passenden Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartnern in den Schulen. Auch „floating collections“, also von Schulbibliothek zu Schulbibliothek wandernde Medienbestände, wären über eine zentrale Stelle gut zu managen.

 

Auf längere Sicht können sich die Leverkusener Schulbibliotheken zu einem vernetzten System entwickeln, das z. B. über eine gemeinsame Software verfügt und die Bestände untereinander zugänglich macht. Die reine Ausleihverwaltung kann durch professionelle Angebote (z.B. Online-Datenbanken, Rechercheangebote, Lehrvideos) ergänzt werden.

 

Zusätzliche Dienstleistungen der Stadtbibliothek können über Servicekontrakte eingeholt werden.

 

-       Fortbildung und Fördermittel:

Durch die Anbindung an die Hauptstelle hat die SBA jederzeit Zugang zu aktuellen bibliothekarischen Informationen und Entwicklungen. Hervorzuheben sind hier besonders Förderprojekte, in welche die Schulbibliotheken auch dann eingebunden werden könnten, wenn sie nicht die eigentliche Zielgruppe der Förderkulisse sind.

 

Aufgabenbereiche der SBA

 

Die Aufgaben der Stelle werden folgendermaßen umrissen:

 

-       Die SBA ist Ansprechpartnerin für die Leverkusener Schulleitungen und den FB 40 in allen bibliothekarischen Fragen. Sie hat feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner unter den betreuenden Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern, den zuständigen Lehrkräften bzw. Schulleitungen und beim Bildungsbüro.

-       Sie besucht mindestens einmal jährlich jede der 41 o. g. Schulen. Bei diesen Besuchen können Schulungen bzw. Fortbildungen für Ehrenamtler durchgeführt oder auch einfach offene Fragen und Vorschläge besprochen werden.

-       Selbstverständlich steht die SBA für besondere Projekte (z. B. Neueinrichtung) einer einzelnen Schulbibliothek als Beraterin und/oder Koordinatorin zur Verfügung und wird die betreffende Schule dann ggf. häufiger besuchen.

-       Die SBA entwickelt und verwaltet zentrale Angebote für die Bibliothekspädagogik an Schulen mit dem Schwerpunkt „Leseförderung“ für die Primarstufe und die Sekundarstufe 1 sowie „Recherche“ und „Quellenkritik“ für die Sekundarstufe 1 und 2. Sie vermittelt außerdem Angebote für die Kompetenzbereiche 2, 4 und 5[2] des Medienkompetenzrahmen NRW. Dabei kann es sich auch um Veranstaltungen der Stadtbibliothek handeln, die bedarfsgerecht in den Schulen platziert werden. Sie pflegt engen Kontakt zum Bildungsbüro, um geeignete Angebote ausfindig zu machen.

-       Die SBA unterstützt (Mentor-)Lesepaten durch Fortbildung, Beratung und Medienangebot.

-       Die SBA erstellt zweimal jährlich bzw. nach Absprache Kaufvorschläge für die Schulbibliotheken. Sollte seitens der Schulen, ihrer Fördervereine oder des FB 40 ein Medienetat zur Verfügung stehen, kann dieser von der SBA verwaltet werden, um z. B. „floating collections“[3] anzubieten.

-       Bei Bedarf kann ein innerstädtisches Fernleihsystem entwickelt werden, um Schulbibliotheken mit aktueller Fachliteratur aus der Stadtbibliothek zu versorgen.

-       Die SBA hat Zugang zu bibliothekarischen Fortbildungs- und Fördermaßnahmen für Schulbibliotheken und ruft diese nach Bedarf ab.

-       Angebote und Leistungen der SBA werden auf der Website der Stadtbibliothek und anderen relevanten städtischen Websites dargestellt.

-       Die SBA absolviert Wochenenddienste in der Hauptstelle wie alle Mitarbeiter/-innen der Stadtbibliothek, wird aber nicht regulär in der Ausleihe eingesetzt. Sie kann aber in den Schul- und Stadtteilbibliotheken zur Vertretung eingesetzt werden.

 

Aus dem Gespräch mit den betroffenen Schulleitungen konnte folgendes Fazit gewonnen werden: Natürlich stellt es für die drei betroffenen Schulen einen Verlust dar. Das Konzept ist aber nachvollziehbar und schlüssig und wird im Sinne des Gemeinwohls (insb. auch für die bislang nicht partizipierenden Schulformen: Grund-, Haupt-, Real-, Sekundar-, Förder-, und Berufsbildenden Schulen) mitgetragen.

 

Übergang zum neuen Konzept

 

Das neue Konzept verlangt den bisher fachlich unterstützten Schulen einiges an zusätzlicher Eigenleistung ab. Die beteiligten Fachbereiche bzw. Abteilungen werden daher im Vorfeld stabilisierende Strukturen aufbauen:

 

Die beiden Gesamtschulen und das Lise-Meitner-Gymnasium bieten sich als Pilotschulen an.

 

Die Stadtbibliothek erstellt in den verbleibenden Monaten zusammen mit der bisherigen Stelleninhaberin ein „Handbuch“ für den Weiterbetrieb der Schulbibliotheken in ehrenamtlicher Leistung. Dieses beinhaltet neben den Tätigkeitsbeschreibungen auch ein Anforderungsprofil für interessierte Ehrenamtler.

 

Der Fachbereich 40 nutzt bestehende Kontakte zu Ehrenamtlern und Ehrenamtsvereinen, um mögliche Unterstützer zu gewinnen. Dies ist vor allem für die GES Käthe-Kollwitz-Schule wichtig, die ihre Bibliothek bislang nicht in Eigenregie besetzen kann.

 

Die KSL sichert zu, die künftige schulbibliothekarische Arbeitsstelle zum Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaberin neu zu besetzen, damit der Wissenstransfer gesichert ist und keine zusätzliche Betreuungslücke entsteht. Aufgrund der zentralen Anbindung in der Hauptstelle der Stadtbibliothek kann darüber hinaus eine Urlaubs- und Krankheitsvertretung sichergestellt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Es handelt sich lediglich um eine Aufgaben- und Stellenverlagerung innerhalb des Wirtschafts- und Stellenplans der KSL, bei der keine zusätzlichen Kosten entstehen werden.

 



[2] 2: „Informieren und Recherchieren“, 4: „Produzieren und Präsentieren“, 5: „Analysieren und Reflektieren“

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Urban/4200, Frau Werner/4010

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

Wirtschafts- und Stellenplan der KSL

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

Keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen, da lediglich eine KSL-interne Stellen- und Aufgabenverlagerung vollzogen werden soll.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

         [nein]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Zur inhaltlich-fachlichen Diskussion und Entscheidung des Antrags der Gruppe DIE LINKE.LEV vom 14.07.2019 ist die Einbringung der Vorlage in den aktuellen Ratsturnus dringend erforderlich.