Betreff
Förderung der präventiven Angebote der Erziehungsberatungsstellen
Vorlage
0569/2010
Aktenzeichen
513-3-1-00-Kri
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Zur Förderung der präventiven Angebote durch die Erziehungsberatungsstellen
erhalten für das Haushaltsjahr 2010

           

die psychologische Beratungsstelle Evangelischer Kirchenkreis Leverkusen

= 28.557,60 €

 

und

 

die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der Katholischen Erziehungsberatung Leverkusen e.V.                       

= 26.296,00 €

 

Haushaltsmittel stehen beim Innenauftrag 10006150103

Sachkonto 533400 (Feldarbeit) zur Verfügung.

 

gezeichnet:

Adomat

 

Begründung:

 

Nach § 5 der vom Rat beschlossenen Vereinbarung über die Kostenübernahme der unmittelbaren Inanspruchnahme von Erziehungsberatung und Förderung präventiver Angebote (R 629/16. TA) fördert die Stadt Leverkusen präventive Angebote der beiden konfessionellen Erziehungsberatungsstellen auf der Grundlage eines jährlich vorzulegenden Zielgruppen- und Maßnahmenkataloges. Die Erziehungsberatungsstellen legen dafür dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss einen Kostenplan über die im jeweiligen Haushaltsjahr geplanten Veranstaltungen zur Entscheidung vor (Anlagen 1 und 2).

 

Die Höhe der Förderung darf 20 % der anerkannten Gesamtkosten nicht überschreiten. Der nach der Vereinbarung anerkennungsfähige Höchstbetrag für präventive Maßnahmen beträgt vorläufig 60.360 € auf der Basis des Beträge für 2009.

 

Nach Abzug des Trägeranteils und der Landeszuwendungen für 2009 ergibt sich die im Beschlussentwurf genannte voraussichtliche kommunale Zuwendung.

 

Die endgültige Festlegung erfolgt auf der Grundlage der Landeszuwendungen für 2010 und nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Verwaltung.