- Jahresabschluss 2009 der Klinikum Leverkusen gGmbH und Entlastung
Beschlussentwurf:
1. Den vom Rat der Stadt Leverkusen
bestellten Vertretern in den zuständigen Organen der Klinikum Leverkusen gGmbH wird
gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Punkten zuzustimmen:
a)
Feststellung
des Jahresabschlusses 2009 gem. beigefügter Bilanz (Anlage 1), Gewinn-
und Verlustrechnung (Anlage 2), sowie Genehmigung des Lageberichts (Anlage 3)
b)
Verwendung des Jahresüberschusses nach Gewinn-
und Verlustrechnung vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 in Höhe von 643.631,50 € durch
Saldierung mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 7.448.526,19 €. Der
ausgewiesene Bilanzverlust in Höhe von 6.804.894,69 € wird auf das
Geschäftsjahr 2010 vorgetragen.
c)
Entlastung des Geschäftsführers für das
Geschäftsjahr 2009
2. Den
vom Rat der Stadt Leverkusen bestellten Vertretern in den zuständigen Organen
der Klinikum Leverkusen gGmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung
erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 zuzustimmen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler
Begründung:
Die Beschlussfassung in den Organen des Klinikums über die im
Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 23.06.2010 –
und damit vor der Sitzung des Rates – in einer gemeinsamen Sitzung von
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung des Klinikums vorbehaltlich einer
endgültigen Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen erfolgt.
In der nachfolgenden Übersicht werden die aggregierten Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.
Bilanz 2009 (Werte
in T€)
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:
GuV 2009 (Werte in T€)
Wie dem Lagebericht zu
entnehmen ist, hat sich der positive Trend aus dem Vorjahr fortgesetzt. Im
abgelaufenen Geschäftsjahr hat das Klinikum Leverkusen ein positives Ergebnis
der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 0,728 Mio. € zu verzeichnen.
Somit stellt sich das Jahresergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
2009 positiv dar.
Das Erlösbudget mit
den Krankenkassen wurde um 5,7 Mio. € (ca. 6,3%) auf 96,6 Mio. € weiter
entwickelt. Hierfür waren insbesondere die erbrachten Mehrleistungen
maßgeblich.
Nach der deutlichen
Reduzierung der Personalkosten im Jahr 2006 (55,7 Mio. €) und 2007 (54,5 Mio.
€) und des leichten Anstiegs 2008 (56,9 Mio. €) stieg der Personalaufwand im
Jahre 2009 um 5,3 Mio. € auf 62,3 Mio. €. Dieser resultiert aus der Einrichtung
neuer Stellen im Pflegedienst und im ärztlichen Dienst, die zur Steigerung der
Leistung und Erträgen aus Krankenhausleistungen erforderlich waren, sowie dem
Abschluss von 75 Altersteilzeitvereinbarungen in 2009, vor Auslaufen der
gesetzlichen Regelungen.
Der Aufwand für den medizinischen Sachbedarf stieg auch im
Jahr 2009 weiter um 2,7 Mio. € auf derzeitige 26,4 Mio. €. Diese Steigerungen
sind einerseits auf die mit einem Anstieg des variablen Kostenblockes
verbundene Leistungssteigerung im Jahr 2009 zurückzuführen, andererseits auf
das Outsourcing von Leistungen. Die Zielsetzung der Reduzierung der
Aufwendungen für den medizinischen Bedarf wird jedoch weiterhin verfolgt.
Als
Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2009, die
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2009 sowie der Lagebericht
beigefügt. Zusätzlich als Anlage 4 ist eine Übersicht über - aus Sicht der Verwaltung -
wesentliche Kennzahlen der Klinikum Leverkusen gGmbH beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur
Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) werden allen Fraktionen und Gruppen im
Rat der Stadt Leverkusen Exemplare des Prüfberichtes des Jahresabschlusses zur
Verfügung gestellt. Für eventuelle Fragen steht ein Vertreter des Klinikums in
der Sitzung des Finanzausschusses am 05.07.2010 zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen
gGmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung
über die Entlastung des Aufsichtsrates der Klinikum Leverkusen gGmbH gemäß § 31
Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.).
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren neben dem Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn die folgenden Ratsfrauen und –herren im Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Rf. Ingrid Geisel
Rh. Raimund Gietzen
Rh. Paul Hebbel
Rh. Hermann-Josef Kentrup
Rh. Ernst Küchler
BM Josefa Lux
Rh. Gerhard Masurowski
Rh. Jochen Ries
Rh. Oliver Ruß
Rf. Sonja Schmitz
Rh. Frank Schönberger
Rf. Gisela Schumann
Rf. Barbara Trampenau
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Eine Beschlussfassung zu dieser Weisungsvorlage in der nächst möglichen Sitzung des Rates ist notwendig, da die städtischen Vertreter in den Gremien der Gesellschaft am 23.06.2010 unter Vorbehalt zugestimmt haben und die Gesellschafter laut § 42a GmbH-Gesetz verpflichtet sind, spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung zu beschließen.