Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Jahresabschluss 2009 der Klinikum Leverkusen gGmbH und Entlastung
Vorlage
0571/2010
Aktenzeichen
201-01-16-14-wi
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den vom Rat der Stadt Leverkusen bestellten Vertretern in den zuständigen Organen der Klinikum Leverkusen gGmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Punkten zuzustimmen:

 

a)     Feststellung des Jahresabschlusses 2009 gem. beigefügter Bilanz (Anlage 1), Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2), sowie Genehmigung des Lageberichts (Anlage 3)

 

b)     Verwendung des Jahresüberschusses nach Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 in Höhe von 643.631,50 € durch Saldierung mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 7.448.526,19 €. Der ausgewiesene Bilanzverlust in Höhe von 6.804.894,69 € wird auf das Geschäftsjahr 2010 vorgetragen.

 

c)      Entlastung des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2009

 

2. Den vom Rat der Stadt Leverkusen bestellten Vertretern in den zuständigen Organen der Klinikum Leverkusen gGmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 zuzustimmen.

 

gezeichnet:   

Buchhorn                                Häusler

 

Begründung:

 

Die Beschlussfassung in den Organen des Klinikums über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 23.06.2010 – und damit vor der Sitzung des Rates – in einer gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung des Klinikums vorbehaltlich einer endgültigen Zustimmung des Rates der Stadt Leverkusen erfolgt.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden die aggregierten Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.

 

Bilanz 2009 (Werte in T€)

 

 

 


 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:

 

GuV 2009 (Werte in T€)

Wie dem Lagebericht zu entnehmen ist, hat sich der positive Trend aus dem Vorjahr fortgesetzt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat das Klinikum Leverkusen ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 0,728 Mio. € zu verzeichnen. Somit stellt sich das Jahresergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2009 positiv dar.

 

Das Erlösbudget mit den Krankenkassen wurde um 5,7 Mio. € (ca. 6,3%) auf 96,6 Mio. € weiter entwickelt. Hierfür waren insbesondere die erbrachten Mehrleistungen maßgeblich.

 

Nach der deutlichen Reduzierung der Personalkosten im Jahr 2006 (55,7 Mio. €) und 2007 (54,5 Mio. €) und des leichten Anstiegs 2008 (56,9 Mio. €) stieg der Personalaufwand im Jahre 2009 um 5,3 Mio. € auf 62,3 Mio. €. Dieser resultiert aus der Einrichtung neuer Stellen im Pflegedienst und im ärztlichen Dienst, die zur Steigerung der Leistung und Erträgen aus Krankenhausleistungen erforderlich waren, sowie dem Abschluss von 75 Altersteilzeitvereinbarungen in 2009, vor Auslaufen der gesetzlichen Regelungen.

 

Der Aufwand für den medizinischen Sachbedarf stieg auch im Jahr 2009 weiter um 2,7 Mio. € auf derzeitige 26,4 Mio. €. Diese Steigerungen sind einerseits auf die mit einem Anstieg des variablen Kostenblockes verbundene Leistungssteigerung im Jahr 2009 zurückzuführen, andererseits auf das Outsourcing von Leistungen. Die Zielsetzung der Reduzierung der Aufwendungen für den medizinischen Bedarf wird jedoch weiterhin verfolgt.


 

Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2009, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2009 sowie der Lagebericht beigefügt. Zusätzlich als Anlage 4 ist eine Übersicht über - aus Sicht der Verwaltung - wesentliche Kennzahlen der Klinikum Leverkusen gGmbH beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) werden allen Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Leverkusen Exemplare des Prüfberichtes des Jahresabschlusses zur Verfügung gestellt. Für eventuelle Fragen steht ein Vertreter des Klinikums in der Sitzung des Finanzausschusses am 05.07.2010 zur Verfügung.

 

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der Klinikum Leverkusen gGmbH gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.).

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren neben dem Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn die folgenden Ratsfrauen und –herren im Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rf. Ingrid Geisel

Rh. Raimund Gietzen

Rh. Paul Hebbel

Rh. Hermann-Josef Kentrup

Rh. Ernst Küchler

BM Josefa Lux

Rh. Gerhard Masurowski

Rh. Jochen Ries

Rh. Oliver Ruß

Rf. Sonja Schmitz

Rh. Frank Schönberger

Rf. Gisela Schumann

Rf. Barbara Trampenau

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Eine Beschlussfassung zu dieser Weisungsvorlage in der nächst möglichen Sitzung des Rates ist notwendig, da die städtischen Vertreter in den Gremien der Gesellschaft am 23.06.2010 unter Vorbehalt zugestimmt haben und die Gesellschafter laut § 42a GmbH-Gesetz verpflichtet sind, spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung zu beschließen.