Betreff
Übertragung von Beratungs- und Beschlusszuständigkeiten der Bezirksvertretung II auf den Aufsichtsrat der neuen bahnstadt opladen GmbH
Vorlage
0555/2010
Aktenzeichen
012-40-00-mo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II überträgt die ihr gem. § 37 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 10 der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen zustehenden Beratungs- und Entscheidungskompetenzen für Entscheidungen, die das Stadtumbaugebiet neue bahnstadt opladen betreffen (siehe Plan), auf den Aufsichtsrat der neuen bahnstadt opladen GmbH.
Ausgenommen hiervon sind hoheitliche Maßnahmen.

 

2.      Ferner überträgt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II die ihr gem. § 37 Abs. 1 GO NRW i.V.m. Ziffer 7.1 der Richtlinien zur Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Vergaberichtlinien) zustehenden Kompetenzen für Vergaben bei Maßnahmen im Sinne von Punkt 1 des Beschlussentwurfes auf den Aufsichtsrat der neuen bahnstadt opladen GmbH.

 

3.      In den v. g. Fällen wird auf die Einholung einer Beschlussempfehlung des jeweiligen Fachausschusses im Wege der Vorberatung gem. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen i.V.m. dem entsprechenden Beschluss der Bezirksvertretung vom 26.10.09 (Vorlage Nr. 0051/2009, TOP 8) verzichtet.

 

gezeichnet:  

Buchhorn

 

Begründung:

 

In § 10 der Hauptsatzung sind die Entscheidungskompetenzen der Bezirksvertretungen als Ausfluss ihrer generellen Entscheidungszuständigkeiten gem. § 37 Abs. 1 GO NRW beispielhaft geregelt. Dazu gehören unter anderem Planungs- und Baubeschlüsse für öffentliche Grün- und Parkanlagen, für Bolz- und Kinderspielplätze sowie der Bau, der Um- und Ausbau, die Instandsetzung, Unterhaltung und Ausstattung von Straßen, Wegen (einschließlich Rad-, Reit- und Wanderwegen), Plätzen und Brücken.

 

Ferner sind die Bezirksvertretungen gem. Ziffer 7.1 der Vergaberichtlinien der Stadt Leverkusen für bezirksbezogene Vergaben über 1.000.000 € zuständig.

 

Um die Baumaßnahmen der neuen bahnstadt opladen zügig umzusetzen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden, sollte die Bezirksvertretung II ihre v. g. Kompetenzen in Bezug auf notwendige Beschlüsse (z.B. Planungs-, Bau- und Vergabebeschlüsse) im Bereich des Gebietes der neuen bahnstadt opladen auf den Aufsichtsrat der neuen bahnstadt opladen übertragen. Dies entspricht auch dem Sinn der Gründung einer eigenen GmbH für dieses stadtentwicklungspolitisch so bedeutende Projekt, nachdem alle Entscheidungen, soweit sie nicht hoheitlicher Natur (z.B. planungsrechtliche Entscheidungen) sind, dort gebündelt werden sollten.

 

Da die Fraktionen im Aufsichtsrat vertreten sind - vorwiegend auch durch Opladener Vertreterinnen und Vertreter, die zum Teil auch der Bezirksvertretung II angehören, - ist eine politische Präsenz in ausreichendem Maße gegeben, um diese Sachentscheidungen auch nur durch den Aufsichtsrat treffen lassen zu können.

 

Da die Fachausschüsse nur auf Wunsch der Bezirksvertretung gem. Beschluss der Bezirksvertretung II vom 26.10.09 im Wege der Anhörung vorberatend vor der Entscheidung in der Bezirksvertretung angehört werden, sollte bei der Übertragung der Entscheidungskompetenz auf den Aufsichtsrat auch von dieser Vorberatung Abstand genommen werden.

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die Maßnahmen der neuen bahnstadt opladen in die Phase der kurzfristigen Umsetzung treten, sollte die Delegation der v.g. Rechte der Bezirksvertretung II auf den Aufsichtsrat der neuen bahnstadt opladen noch in der Sitzung der Bezirksvertretung II am 29.06.10 erfolgen, um die Realisierung des Gesamtprojektes weiter zu beschleunigen.