Betreff
Fällung eines Spitzahorns in der Dönhoffstraße
Vorlage
2019/3180
Aktenzeichen
01-40-2019/3180-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Fällung eines Spitzahorns in der Dönhoffstraße zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Der Baum Nr. 25 hat einen Stammdurchmesser von 55 cm und ist ca. 12 m hoch. Er hat insgesamt eine eingeschränkte Vitalität. Die Fällung ist erforderlich, da die Höhlung im Stammfussbereich soweit fortgeschritten ist, dass die notwendige Restwandstärke nicht mehr gegeben ist. Daher ist die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet. Eine Ersatzpflanzung wird an gleicher Stelle erfolgen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, 67, 406 - 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Entfällt, da die Fällung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes erfolgt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Entfällt, da die Fällung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes erfolgt.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

 

 

[nein]

 

 

 




F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Notwendigkeit der Fällung ist mit Priorität 2 eingestuft. Dies bedeutet, dass der Baum innerhalb von einem Monat gefällt werden muss. Daher kann mit der Zustimmung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nicht bis zum Novemberturnus gewartet werden.