Betreff
Gewährung von Ausfallbürgschaften durch die Stadt Leverkusen zugunsten der Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum) aufgrund der Umschuldung von Investitionskrediten
Vorlage
2019/3196
Aktenzeichen
201-01-06-08-th
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die Stadt Leverkusen übernimmt für das Klinikum aufgrund einer Darlehensumwandlung eine Ausfallbürgschaft von 8.333.280,00 € abzüglich eines zum Zeitpunkt der Umschuldung erfolgten Tilgungsanteils.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Anzeigeverfahren gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW einzuleiten.

 

 

gezeichnet:

                                                                  In Vertretung

Richrath                                                   Märtens

 

Begründung:

 

Im Jahr 2009 hat das Klinikum Leverkusen ein Darlehen in Höhe von 15,0 Mio. € bei der Westdeutschen Landesbank zu einem Zinssatz von 4,83% mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2029 abgeschlossen und für den Neubau der Kinderklinik inkl. einer Komfortstation eingesetzt. Die Zinsbindung des v. g. Darlehns von 10 Jahren läuft zum 31.12.2019 aus. Zu diesem Zeitpunkt wird seitens des Klinikums eine Umschuldung mit deutlich verbesserten Konditionen und einer verlängerten Laufzeit bis 31.12.2039 angestrebt.

 

Zum 31.12.2019 wird der Stand des Investitionsdarlehens 8.333.280,00 € betragen. Für dieses Darlehen wird seitens der Klinikums Leverkusen eine städtische Bürgschaftsübernahme beantragt.

 

Bei der Gewährung von Bürgschaften zu mehr als 80 % der Darlehenssumme ist grundsätzlich der Tatbestand der Beihilfe gemäß EU-Beihilfenrecht erfüllt. Mit Ratsbeschluss vom 17.02.2014 (Vorlage Nr. 2598/2014) wurde das Gesamtunternehmen Klinikum durch einen öffentlichen Betrauungsakt mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse für die Dauer von zehn Jahren betraut. Aufgrund dessen stellt auch eine Bürgschaft von mehr als 80 % der Darlehnssumme keine staatliche Beihilfe dar. Die Darlehen können somit in voller Höhe verbürgt werden.

 

Die Bezirksregierung hat anlässlich der Befassung mit der Thematik Bürgschaftsgewährung im Rahmen des Betrauungsaktes angemerkt, dass jede einzelne Bürgschaftserklärung durch einen entsprechenden Ratsbeschluss abgedeckt werden muss und als anzeigepflichtiges Rechtsgeschäft zu werten ist. Die beabsichtigte Übernahme der Bürgschaften wird der Bezirksregierung daher unmittelbar nach dem Ratsbeschluss gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW angezeigt.

 

Es ist beabsichtigt, die Darlehensumschuldung inkl. der Bürgschaftserklärung unmittelbar nach Beendigung des Anzeigeverfahrens herbeizuführen. Die dann erst vorliegenden endgültigen Vertragsbestandteile werden zusammen mit den Bürgschaftserklärungen der Bezirksregierung ausgehändigt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Thielen /FB 20/ 406 - 2043

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Entfällt.

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[nein]

[nein]

[nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit

 

Eine Befassung des Rates in der Ratssitzung am 10.10.2019 ist notwendig, damit das Klinikum noch bis Ende des Jahres 2019 die Möglichkeit hat, sich die aktuell günstigen Zinskonditionen langfristig zu sichern.