Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Programmaufruf zur Städtebauförderung und zum Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ 2020 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Beantragung der Förderung für das Sanierungskonzept "Hallenbad Bergisch Neu-kirchen: Sanierung und Umgestaltung der Umkleide- und Nassbereiche einschließlich Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereiches und dem Bau einer BHKW-Zentrale“
Vorlage
2019/3198
Aktenzeichen
Betriebsleitung
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.    Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1. Der Teilnahme am Bund-Länder-Programm: Soziale Integration im Quartier (IP) für das Sanierungskonzept „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Sanierung und Umgestaltung der Umkleide- und Nassbereiche einschließlich Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereiches und dem Bau einer BHKW-Zentral“ wird zugestimmt.

 

2. Der Sportpark Leverkusen (SPL) wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag auf Basis des Sanierungskonzeptes „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Sanierung und Umgestaltung der Umkleide- und Nassbereiche einschließlich Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereiches und dem Bau einer BHKW-Zentrale“ zu stellen.

 

3. Die prognostizierten Gesamtkosten betragen gemäß Kostenschätzung 2.025.000 € einschließlich Mehrwertsteuer. Die benötigten Eigenmittel in Höhe von 10 % werden im Wirtschaftsplan des Sportpark Leverkusen dargestellt.

 

 

Leverkusen, 25.09.19

 

 

gezeichnet:

Richrath                                Rh. Stefan Hebbel                Rh. Peter Ippolito

 

 

II.   Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Der Sportpark Leverkusen beabsichtigt, dem Programmaufruf zur Städtebauförderung und zum Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ 2020 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen die Förderung für das Sanierungskonzept Hallenbad Bergisch Neukirchen: Sanierung und Umgestaltung der Umkleide- und Nassbereiche einschließlich Nebenräume sowie des kompletten Schwimmhallenbereiches und dem Bau einer BHKW-Zentrale“ zu folgen und den Förderantrag einzureichen.

 

Entsprechende Förderanträge der Kommunen können bis zum 30.09.2019 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht werden. Im Rahmen der Städtebauförderung hat der Bund-Länder-Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ u. a. das Ziel:

 

  • „Förderfähig sind insbesondere öffentliche Bildungseinrichtungen, Bürgerhäuser, Stadtteilzentren, Spiel- und Sportanlagen, Schwimmbäder und Kultureinrichtungen, im Übrigen Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen mit gesondert aufzuzeigender Wirkung für die soziale Integration bzw. den sozialen Zusammenhalt im Quartier.“

 

  • „Für die Einrichtung muss anhand hinreichender Beurteilungsgrundlagen festgestellt sein, dass sie längerfristig für Ziele des Bund-Länder-Investitionspaktes genutzt werden.“

 

  • „Zur sozialen Infrastruktur in den Gemeinden zählen insbesondere öffentliche Bildungs- und Begegnungsstätten, Sportanlagen, Schwimmbäder, Bürgerhäuser, Stadtteilzentren, Spielplätze und Parks.“

 

Die Förderung im Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ erfolgt in Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Notwendigkeit der Maßnahme:

In Leverkusen leben insgesamt 166.737 Menschen, von denen 28.099 im Alter von unter 18 Jahren sind (vgl. Statistik Jahrbuch 2017, S. 27 Tabelle 1/3). 17.763 Personen (10,7 %) der Menschen in Leverkusen leben aufgeteilt in 8.484 Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II. Der Anteil der Bewohnerinnen bzw. Bewohner in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II, die unter 18 Jahren sind, beträgt dabei 35,2 % (6.247 Personen). Im Dezember 2017 haben 5.383 Kinder in Leverkusen Sozialgeld als eigenständige Leistung des SGB II erhalten. 2015 waren es noch 5.044 Kinder. Damit hat sich in Leverkusen die Tatsache verfestigt, dass mehr als ein Fünftel der Kinder der Altersgruppe der unter 15-Jährigen Sozialgeld als eigenständige Leistung des SGB II erhalten und somit in der prekären Lebenslage Armut leben.

 

Für viele Kinder in dieser Situation bedeutet es, bedingt durch diese materielle Lage ihrer Familie, in ihren Möglichkeiten eingeschränkt zu sein, unter anderem an außerschulischen Bildungsangeboten, an kulturellen Angeboten sowie an einer Vielzahl von Freizeitangeboten nicht teilhaben und teilnehmen zu können. Durch diese zumeist anhaltende Mangelsituation werden ihnen wesentliche Erfahrungen auf dem Weg ihrer Entwicklung zu einer eigenständigen und sozialfähigen Persönlichkeit vorenthalten, welches auch mit gesamtgesellschaftlichen Folgen verbunden ist. Es geht um die Zukunft aller Kinder nicht nur in Leverkusen, sondern in unserer gesamten Gesellschaft, um ihren individuellen Anspruch auf ein gelingendes Aufwachsen im Wohlergehen zu ermöglichen.

 

Des Weiteren leben 26.139 Menschen (15,6 %) mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft und 18.393 Menschen (11,0 %) die eine deutsche und eine ausländische Staatsbürgerschaft (doppelte Staatsbürgerschaft) innehaben, in Leverkusen (vgl. Statistik Jahrbuch 2017, S. 27, Tabelle 1/18).

 

Leverkusen wird aktuell und künftig durch eine ständige Wohnraumerweiterung weiterwachsen. Wichtig neben der Wohnraumerweiterung für die Bevölkerung und der Attraktivierung einzelner Stadtteile ist der weitere Ausbau der sozialen Infrastruktur, um ein lebenswertes Umfeld und Orte der formalen und non-formalen Bildung für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Dazu zählen Regelsysteme, wie Kindertageseinrichtungen und Schulen, aber auch Vereine und Kursangebote aus den Bereichen Gesundheit, Sport und Kultur. Bei der Schaffung und Weiterentwicklung solcher Orte dürfen die oben genannten Indikatoren zum sozialen Status und der Herkunft der Menschen in unserer Stadt, die diese Angebote nutzen, nicht außer Acht gelassen werden, da damit völlig unterschiedliche Voraussetzungen für den Zugang zu Gesundheits-, Bildungs-, und Sportangebote gegeben sind.

 

Den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien wird durch die Schwimmbadanlage Bergisch Neukirchen die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Regelstruktur zum einen das Schwimmen zu erlernen und zum anderen Wassersportarten nachzugehen. Dies wird unter anderem durch die bauliche Veränderung attraktiviert und in Teilen überhaupt erst möglich. Ziel ist es unter anderem, den Teilnehmenden längere Wasserzeiten zu ermöglichen.

 

Auf den Ansatz des Zugangs über Regelangebote, wie z. B. das Schwimmen in den Schulen, soll ein besonderes Augenmerk gelegt werden, da hier alle Kinder und Jugendliche, vor allem auch sozial Benachteiligte erreicht werden, um das Schwimmen zu erlernen oder um sich zum Teil überhaupt erst an das Wasser zu gewöhnen. Außerdem perspektivisch gesehen an Wassersportarten und Vereine, die eben entsprechendes anbieten. Somit können durch den genannten Zugang über die Regelstruktur Familien entlastet werden, die z. B. finanziell, physisch (da sie das Schwimmen selbst nicht erlernt haben) oder zeitlich nicht in der Lage sind, ihren Kindern das Schwimmen zu ermöglich. Möglicherweise werden Familien selbst auf dieses Thema aufmerksam und nehmen die Gelegenheit eines gemeinsamen Schwimmens wahr.

 

Neben den oben genannten Zugängen soll Menschen mit Fluchthintergrund in Kursen die Angst vor dem Wasser genommen werden, da sie in ihrer Lebenserfahrung dieses unter Umständen als etwas Lebensgefährliches wahrgenommen haben. Die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen an Wasser herangeführt zu werden, vorhandene Ängste abzubauen und das Schwimmen zu erlernen, wäre innerhalb Leverkusens durch den Ansatz, dass das Schwimmbad nur vom Regelsystem, Vereinen und Kursen genutzt werden kann, einmalig. Nichtschwimmer im offenen Betrieb zu betreuen, wie er in den anderen Leverkusener Bädern stattfindet, ist aufgrund der Vielzahl der Menschen dort zu gefährlich. Durch den „nicht offenen Betrieb“ wird den Teilnehmenden in Kursen, aber auch in Vereinen und Schulen, ein geschützter Rahmen geboten, indem sie sich in einer Gruppe bewegen können. Sie lernen gemeinsam Ängste abzubauen, Spaß zu haben und entwickeln neue Fähigkeiten, die ihr Selbstbewusstsein stärken.

 

Damit wird die Ausweitung des Ansatzes der Kommunalen Präventionsketten an denen die Stadt Leverkusen sich seit 2017 beteiligt - Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrem Alter, ihres Geschlechtes, ihrer Herkunft oder ihres familiären Hintergrunds die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe zu ermöglichen - unterstützt. Das Programm soll dabei vorhandene Kräfte und Angebote in den Städten und Gemeinden bündeln sowie Angebote der Bereiche Gesundheit, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe und Soziales miteinander verknüpfen, um Kinder und ihre Familien zu unterstützen, zu fördern und zu integrieren.

 

Projektbeschreibung:

Das Hallenbad Bergisch Neukirchen wurde im Jahr 1973 erbaut. In den zurückliegenden Jahren wurden diverse Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt. So erfolgte in den Wirtschaftsjahren 2001 bis 2010 u. a. die Flachdach- und Teilfassadensanierung. Zuletzt wurden in den Jahren 2010 bis 2015 die energetische Optimierung MSR-Technik/Frequenzumformer, der Austausch der kompletten Fensteranlagen (Konjunkturpaket II) durch dreifach verglaste Alufenster, die Erneuerung der Filtertechnik Schwimmerbecken und Nichtschwimmerbecken sowie die Erneuerung der Kesselanlage I durchgeführt. Aus nutzungsspezifischen Gründen und diversen baulichen Mängeln sind noch umfangreiche Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten erforderlich.

 

Der offene Umkleidebereich ist sanierungsbedürftig. Die bestehenden gemauerten und gefliesten Einzelumkleiden und Garderobenspinde sind in einem schlechten Zustand und darüber hinaus in ihrer Form nicht mehr zeit- und zweckgemäß. Die Einzelumkleiden sollten entfernt und durch Sammelumkleiden ersetzt werden. Eine behindertengerechte Umkleide soll berücksichtigt werden, sodass die Barrierefreiheit erreicht werden kann.

 

Der gesamte Nassbereich, bestehend aus Dusch- und Toilettenanlagen, befindet sich ebenfalls noch im Originalzustand und muss komplett saniert werden. In diesem Zusammenhang muss eine Änderung der Infrastruktur innerhalb der Nassbereiche vorgenommen werden. Darüber hinaus muss im Umkleide- und Nassbereich der komplette Bodenbelag, die Einrichtungsgegenstände und die Abhangdecke incl. Beleuchtung erneuert werden.

 

In der Schwimmhalle weisen die gefliesten Beckenumgangsflächen sowie das geflieste Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken umfangreiche Mängel auf. Hier sind in den zurückliegenden Jahren immer wieder nur Einzelflächen repariert worden. Eine umfassende Sanierung ist erforderlich. Ebenso muss die Abhangdecke in der Schwimmhalle, einhergehend mit der Änderung des Beleuchtungskonzeptes, erneuert werden.

 

Im Eingangsbereich soll ein Warte- und Aufenthaltsbereich für Besucherinnen und Besucher sowie Wartende geschaffen werden. Dazu wird die vorhandene Glaswand zur Schwimmhalle erneuert, ein Abstellraum abgetrennt und eine Aufstellfläche für Getränkeautomaten erstellt. Die Gäste-WC‘s werden ebenfalls saniert.

 

Die derzeitige Wärmeversorgung erfolgt über einen 300 kW Brennwertkessel und einen 200 kW Spitzenlastkessel. Der Brennwertkessel befindet sich seinem Alter entsprechend in einem guten Zustand. Der deutlich ältere Spitzenlastkessel mit 200 kW soll durch ein Gas-BHKW ersetzt werden. Die zukünftige Wärmeerzeugung soll so ökologisch und ökonomisch wie möglich erfolgen. Das Gas-BHKW wird daher künftig als Grundlastabdeckung und der Gas-Brennwertkessel zur Spitzenlastabdeckung eingesetzt werden.

 

Aufgrund der vorliegenden Wärmeverbrauchswerte ergibt sich eine sinnvolle BHKW-Wärmeleistung von ca. 100 kW und eine elektrische Leistung von 50 kW. Um kurzzeitige Schwankungen im aktuellen Wärmebedarf zu kompensieren, werden Pufferspeicher eingesetzt. Entsprechend der energetisch und wirtschaftlich sinnvoll einsetzbaren BHKW-Leistungsgröße verringern sich der konventionelle Strombezug und gleichzeitig die damit verbundenen, anrechenbaren Prozessverluste von Kondensationskraftwerken. 

 

Um die Effizienz der Wärmeversorgungsanlage zu verbessern, soll über eine Nahwärmeleitung die direkt angrenzende Sporthalle und das Sportplatzumkleidegebäude über das BHKW und den Spitzenlastkessel aus dem Hallenbad mit Wärme versorgt werden. Auf die notwendige Heizkesselerneuerung in der Sporthalle und dem Sportplatzumkleidegebäude kann sodann verzichtet werden. Die Wirtschaftlichkeit des BHKW ergibt sich jedoch bereits schon aus der Nutzung ausschließlich für das Hallenbad.

 

Im Folgenden sind die wesentlichen Modernisierungsarbeiten aufgelistet. Eine genauere Aufstellung ist aus der beiliegenden Kostenschätzung ersichtlich.

 

Sanierung/Modernisierung und Umbau des Umkleide- und Duschbereich:

Im Rahmen der Sanierung/Modernisierung des Umkleide- und Nassbereiches sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

-       Entfernen der Einzelumkleiden und Schränke und Neugestaltung mit Sammelumkleiden, Neuschaffung einer Behinderten-Umkleide.

-       Neuschaffung eines Abstellraumes, Wickeltische in allen Sammelumkleiden,

-       Erneuerung/Sanierung des gesamten Abwassersystems und Erneuerung des Bodenaufbaus mit neuer Bodenverfliesung in den Umkleiden, Gängen, WC und Duschen,

-       Modernisierung der Dusch- und WC-Bereiche durch Entfernung der alten gefliesten Trennwände, Neuverfliesung der gesamten Boden- und Wandflächen,

-       Erneuerung der Abhangdecken und Beleuchtung der Umkleiden, Duschräume und Toiletten,

-       Erneuerung der Toiletten und Umkleiden im Personal- und Wartebereich,

-       Erneuerung der Innentüren inkl. Zargen,

-       Erneuerung und Ergänzung der Gebäudetechnik Heizung, Sanitär, Elektroanlagen und Beleuchtung soweit erforderlich einschl. Kanalsanierung.

 

Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten Schwimmhalle:

Im Rahmen der Sanierung der Schwimmhalle sind folgende Maßnahmen in diesem Konzept vorgesehen:

 

-       Erneuerung der Boden- und Wandfliesen im Schwimmer- und Nichtschwimmer-becken,

-       Erneuerung der Bodenfliesen Beckenumgangsflächen,

-       Erneuerung der Abhangdecke und Anpassung der Lüftung,

-       Erneuerung der Innenfenster- und Türanlagen,

-       Änderung des Beleuchtungskonzeptes.

 

Sanierung/Modernisierung der Heizzentrale, Einbindung eines BHKW:

Im Rahmen der Sanierung/Modernisierung der Heizzentrale und der damit verbundenen Anschaffung eines BHKW sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

-       BHKW 50 kW (elektrisch), 100 kW thermisch incl. Brennwertwärmetauscher,

-       Kaminanlage BHKW,

-       BHKW Regelung, Elektroverdrahtung,

-       Pufferspeicher 8 m³, Anbindung Verteiler und neue Nahwärmeleitung,

-       Anbindung Brennwertkessel an Pufferspeicher,

-       Nahwärmeleitung, Anbindung Nahwärmeleitung in Sporthalle an hydraulische Weich und Sportplatz-Umkleidegebäude an altes Netz.

 

Finanzierung:

Die Finanzierung der Maßnahme zum Sanierungskonzept „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Sanierung und Umgestaltung der Umkleide- und Nassbereiche einschließ-lich Nebenräume sowie die Sanierung des kompletten Schwimmhallenbereiches und dem Bau einer BHKW-Zentrale“ soll zu 90 % über einen Zuschuss aus dem Bund-Länder-Programm: „Soziale Integration im Quartier (IP)“ erfolgen.

 

Die prognostizierten Gesamtkosten der geplanten Maßnahme betragen brutto rd. 2.025.000 €.

 

Der verbleibende Restbetrag in Höhe von voraussichtlich 202.500 € wird durch den SPL finanziert.

 

Planunterlagen:

Die nichtöffentlichen Anlagen 5 bis 9 liegen den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern des Rates als verbindlicher Bestandteil der Vorlage vor. Zudem besteht für die Mandatsträger die Möglichkeit, diese Unterlagen in Session aufzurufen; alle Anlagen sind dort in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen. Die interessierte Öffentlichkeit kann über das Ratsinformationssystem auch alle öffentlichen Unterlagen einsehen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Scholz / SPL / 0214-357 650-30

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Beantragung der Förderung zum Sanierungskonzept „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Sanierung und Umgestaltung der Umkleide- und Nassbereiche einschließlich Nebenräume sowie die Sanierung des kompletten Schwimmhallenbereiches und dem Bau einer BHKW-Zentrale“ im Rahmen des Bund-Länder-Programms: Soziale Integration im Quartier (IP).

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Maßnahme wird im Wirtschaftsplan 2020 ff. des SPL dargestellt.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[ja]

[ja]

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Aufgrund der späten Kenntnis der Rahmenbedingungen des Förderprogramms und aufgrund des erheblichen internen Abstimmungsbedarfs innerhalb der Verwaltung, konnte die Vorlage erst am 23.09.2019 fertiggestellt werden. Ein Ratsbeschluss ist dem Fördermittelgeber bis spätestens 30.09.2019 vorzulegen. Eine Ratssitzung ist vor diesem Termin nicht mehr vorgesehen, sodass eine Dringlichkeitsentscheidung zur Wahrung der Frist erfolgen muss.