Betreff
Jahresabschluss 2009 der Sparkasse Leverkusen; Entlastung der Organe,
Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses 2009
Vorlage
0574/2010
Aktenzeichen
201-01-72-14-wi
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat beschließt, den Organen der Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat, Vorstand) für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

 

2. Der Rat beschließt, von dem durch den Verwaltungsrat festgestellten Jahresüberschuss 2009 in Höhe von 2.606.753,44 € einen Teilbetrag in Höhe von 1.500.000,00 € unmittelbar der Stadt Leverkusen für gemeinnützige Zwecke nach § 25 Absatz 3 Sparkassengesetz NRW zuzuführen, sowie einen Teilbetrag von 1.106.753,44 € in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse Leverkusen einzustellen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                            Häusler

 

Begründung:

 

Der Sparkassen- und Giroverband hat den Jahresabschluss der Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2009 geprüft und den notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat die erforderlichen Beschlüsse in seiner Sitzung vom 18.06.2010 gefasst.

 

Die Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 18.06.2010, die Bilanz zum 31.12.2009, die Gewinn- und Verlustrechnung 2009 sowie der Lagebericht 2009 sind als Anlagen 1-4 beigefügt.

 

Der Verwaltungsrat hat in dieser Sitzung gem. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) Sparkassengesetz NRW dem Rat der Stadt Leverkusen die Empfehlung ausgesprochen, einen Teilbetrag in Höhe von 1.500.000,00 € unmittelbar der Stadt zuzuführen. Der Stadt verbleibt nach Steuern ein Betrag von 1.262.625,00 €. Gem. § 25 Abs. 3 Sparkassengesetz NRW wird dieser Betrag für gemeinnützige Zwecke (Vorschlag der Verwaltung: Bereich Kinder und Jugend) verwendet.

 

Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat dem Rat der Stadt Leverkusen empfohlen, den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von 1.106.753,44 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Leverkusen gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 1.).

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren neben Herrn Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn die folgenden Ratsfrauen und –herren im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rh. Heinz Gerd Bast

Rh. Markus Beisicht

Rh. Thomas Eimermacher

Rh. Paul Hebbel

Rh. Martin Keil

Rh. Klaus Hupperth

Rh. Peter Ippolito

Rf. Susanne Kutzner

Rh. Dr. Walter Mende

Rh. Wolfgang Pockrand

Rf. Christine Richerzhagen

Rh. Erhard T. Schoofs

Rf. Gisela Schumann

Rf. Irmgard von Styp-Rekowski

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Einnahme ist mit einem Betrag von 1.500.000,00 € etatisiert (Sachkonto 469100 – Erträge aus Gewinnanteilen und Beteiligungen). Nach Geldeingang wird der Gesamtbetrag in Höhe von 1.262.625,00 € dem o. g. Bereich zugeführt. Diese Einnahme steht in Zeiten des Nothaushaltsrechts nicht als zusätzliches Budget zur Verfügung. Vielmehr hilft diese im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips, das bestehende Defizit im Bereich Kinder und Jugend zu mindern.

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Eine Beschlussfassung zu dieser Weisungsvorlage in der nächst möglichen Sitzung des Rates erachtet die Verwaltung für notwendig, damit eine in Bezug auf die Beschlussfassung des Verwaltungsrates vom 18.06.2010 zeitnahe Ausschüttung durch die Sparkasse Leverkusen erfolgen kann.