- Letter of Intent GEVI/Stadt
Kenntnisnahme:
Der Letter of Intent zur Entwicklung des Postgeländes in Leverkusen-Wiesdorf des Investors GEVI Projekt Leverkusen I GmbH und der Stadt wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen am 25.09.2019 wurde die Entscheidung über die Vorlagen
· Nr. 2019/2925: 21. Änderung des Flächennutzungsplanes Postgelände Leverkusen-Wiesdorf und
· Nr. 2919/2926: Bebauungsplan Nr. 243/I „Wiesdorf – zwischen Europaring, Heinrich-von-Stephan-Straße und Manforter Straße (Postgelände)“
auf Grund offener Fragen in eine Sondersitzung des vorgenannten Ausschusses am 10.10.2019 vertagt.
In der Anlage 1 der Vorlage ist ein gemeinsamer Letter of Intent der GEVI Projekt Leverkusen I GmbH und der Stadt zur Entwicklung des Postgeländes beigelegt. Die Absichtserklärung zeigt vor allem die Bereitschaft des Investors auf, Bindungen zur Sicherung des Vorhabens und zu dessen qualitätvoller Umsetzung einzugehen. Der in der Sitzung diskutierte städtebauliche Vertrag ist zu diesem Zeitpunkt rechtlich noch nicht möglich, daher verständigte sich die Verwaltung mit dem Investor auf einen Letter of Intent (LOI).
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
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Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Auswirkungen ergeben sich aus den Beschlüssen der Vorlagen Nr. 2019/2925 und Nr. 2019/2926 (siehe dort).
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Siehe oben
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Siehe oben
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Siehe oben
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Zur Vorlage selbst ist keine Bürgerbeteiligung
vorgesehen. Eine Bürgerbeteiligung wird bei Beschluss der Vorlagen Nr. 2019/2925
und Nr. 2019/2926 (siehe dort) erforderlich. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
siehe Vorlagen Nr. 2019/2925 und Nr. 2019/2926 |