Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW;
Jahresabschluss 2009 der neue bahnstadt opladen GmbH (nbso GmbH) und Entlastung
Vorlage
0575/2010
Aktenzeichen
201-01-21-14-Li
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der nbso GmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung:

 

a)     den Jahresabschluss zum 31.12.2009 mit einer Bilanzsumme von 95.150,81 € und einem Jahresüberschuss von 2.630,66 € festzustellen,

b)     den Lagebericht 2009 zu genehmigen,

c)     den Jahresüberschuss von 2.630,66 € auf neue Rechnung vorzutragen,

d)     der Geschäftsführung der nbso GmbH für das Wirtschaftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen,

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der nbso GmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung,

     den Mitgliedern des Aufsichtsrates der nbso GmbH für das Wirtschaftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Häusler

 

Begründung:

 

Dem von der Geschäftsführung der nbso GmbH aufgestellten Jahresabschluss 2009 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH, Im Teelbruch 128, 45219 Essen, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 lit. e) + f) i.V.m. § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der nbso GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes und die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung. 

 

Die Prüfung des durch die nbso GmbH treuhänderisch verwalteten Vermögens ergab  keine Beanstandungen seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

 

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

Zusätzlich hat die Verwaltung die im Beteiligungsbericht verwendeten Finanzkennzahlen dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt.

 

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der nbso GmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.).

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren neben dem Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn die folgenden Ratsfrauen und –herren im Aufsichtsrat der nbso GmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rf. Roswitha Arnold

Rh. Heinz-Gerd Bast

Rh. Markus Beisicht

Rh. Wolfgang Blümel

Rh. Paul Hebbel

Rh. Peter Ippolito

Rh. Martin Keil

Rh. Christopher Krahforst

Rh. Ernst Küchler

Rh. Stefan Manglitz

Rh. Wolfgang Pockrand

Rh. Markus Pott

Rh. Karl Schweiger

Rh. Martin Steinkühler

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Eine Weisung des Rates in seiner nächsten Sitzung ist notwendig, da die Beschlussfassungen der städtischen Vertreter in den Gremien der Gesellschaft am 13.07.2010 erfolgen sollen und die Gesellschafter laut § 42a GmbH-Gesetz verpflichtet sind, spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung zu beschließen.