Betreff
Kommunalwahl 2020 - Einteilung des Stadtgebiet in Wahl- bzw. Stimmbezirken
Vorlage
2019/3212
Aktenzeichen
36-91-08-19-of
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Kommunalwahlausschuss beschließt die Einteilung in Wahl- bzw. Stimmbezirke zur Kommunalwahl 2020 wie in der Vorlage dargestellt.

 

gezeichnet:

 

 

 

 

Lünenbach

Begründung:

 

 

Einteilung der Kommunalwahlbezirke

 

Nach § 4 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz teilt der Kommunalwahlausschuss das Wahlgebiet in sog. Kommunalwahlbezirke ein.

 

Die Einteilung der Kommunalwahlbezirke wird an die Einteilung zur Kommunalwahl angelehnt und nur dort Änderungen enthalten, wo gesetzliche Grenzwerte über- bzw. unterschritten werden.

 

Entsprechend § 4 Abs. 1 KWahlG NW ist das Stadtgebiet Leverkusen in 26 Wahlbezirke einzuteilen, wobei die Einwohnerzahl je Wahlbezirk gem. § 4 Abs. 2 KWahlG NW um nicht mehr als +/- 25,0 % von der durchschnittlichen Einwohnerzahl im gesamten Wahlgebiet abweichen darf.

 

Die Einwohnerzahlen der Wahlbezirke dürfen die Grenzwerte auch Wahltag 13. September 2020 nicht überschreiten.

Abweichungen können zur Ungültigkeit der Wahl führen.

In die Planungen sind zukünftige Entwicklungen einzubeziehen.

Zudem soll ein in der Vergangenheit vom Innenministerium NRW empfohlener Sicherheitsabstand von 2,5 % zu den Grenzwerten eingeplant werden.

 

Details zur Einteilung und Bezugsgrößen ergeben sich aus § 78 Kommunalwahlordnung (KWahlO).

Es steht noch der Erlass einer Übergangsregelung zu § 78 KWahlO aus, in der Fristen und Bezugsgrößen für grundsätzliche Festlegungen zur Kommunalwahl behandelt werden.

Auf Grundlage des Erlasses 11-35-10-02 des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen kann die Wahlbezirkseinteilung bereits erfolgen.

 

Gem. § 4 Abs. 2 KWahlG i.V.m. der Übergangsregelung zu § 78 Absatz 2 KWahlO wird auf die Einwohnerzahlen ohne Nicht-EU-Bürger zum Stichtag 30.04.2019 abgestellt.

 

Zu diesem Stichtag waren insgesamt 150.779 Deutsche und EU-Staatsangehörige mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung in der Stadt Leverkusen gemeldet.

Der Anlage 1 können die Einwohnerzahlen zum Stichtag je Kommunalwahlbezirk sowie die daraus resultierenden Grenzwerte entnommen werden.

 

Wie in der Vergangenheit vom Innenministerium NRW empfohlen soll ein Sicherheitsabstand von 145 Einwohnern d.h. ~2.5% zu den Grenzwerten eingehalten werden. Daher soll jeder Wahlbezirk mindestens 4.494 und höchstens 7.104 Einwohner umfassen.

Außerdem sind die bis zum Wahltag absehbaren größeren Einwohnerverschiebungen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wurden Baugebiete in Hitdorf-Ost (im Bereich Mohnweg und ca. 119 weitere) in den Planungen berücksichtigt.

 

Die im Einzelfall zur Einhaltung der Einwohnergrenzwerte erforderlichen Verschiebungen von Einwohnern in einen anderen Stimmbezirk und damit Wahlbezirk, sollen zur Sicherstellung der Fortschreibung der Wahlgebietseinteilung, der Übereinstimmung kartographischer wie verbaler Wahlgebietsbeschreibungen und zur Vermeidung willkürlich erscheinender Einteilungen nur auf der Basis der sog. kleinräumigen Gliederung des Stadtgebiets, d.h. nur auf Ebene der im EDV System GIS eingepflegten statistischen Baublöcke vorgenommen werden.


 

Stadtbezirk I

Kommunalwahlbezirk

Eingeschlossene Stimmbezirke

Einwohnerzahl

11

111, 112 abzüglich Baublöcke 111012, 111013, 111014, 111015

113, 114

6.008

5.672 (neu)

12

121, 122 zuzüglich Baublöcke 111012, 111013, 111014, 111015

123

4.284

4.620 (neu)

13

131, 132,133, 134

5.193

14

141, 142, 143, 144

5.327

15

151, 152, 153, 154

5.858

16

161 zuzüglich Baublock 130014

162 zuzüglich Baublock 130015

163 zuzüglich Baublock 130016

4.407

5.007 (neu)

17

171 abzüglich Baublöcke 130014, 130015, 130016,

172, 173, 174 - Einteilung auf Basis von 2009 (zuzüglich Baublöcke 140018, 140019, 140020, 140046 sowie 140047, abzüglich Baublöcke 140042 und 140049)

4.030

6.265 (neu)

18

181 abzüglich Baublöcke 140018, 140019, 140020, 140046 sowie 140047, zuzüglich 14042 und 140049

182, 183, 184, 185

7.304

4.469 (neu)

 

Die genannten Baublöcke wurden mit Blick auf die Zahl der ansässigen Einwohner ausgewählt, sodass die Einwohnerzahlen der Kommunalwahlbezirke innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen.

 


 

Kommunalwahlbezirk 12

 

Die Einwohnerzahl des Kommunalwahlbezirks 12 unterschreitet den unteren Grenzwert.

 

Durch eine Verlagerung der Baublöcke 111012 und 111015 von Stimmbezirk 112 aus Kommunalwahlbezirk 11 zu Stimmbezirk 122 liegt die Einwohnerzahl des KWB 12 wieder innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte.

Die Baublöcke 111013 und 111014 sind nicht bewohnt, sind jedoch ebenfalls zu verlagern, um ein durchgängiges Wahlgebiet zu erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Kommunalwahlbezirke 16 - 18

 

Die Einwohnerzahl des KWB 18 liegt oberhalb des gesetzlichen Grenzwertes, in den KWB 16 und 17 darunter.

 

Die Kommunalwahlbezirke 16, 17 und 18 werden auf Basis der Kommunalwahlbezirke von 2009 eingeteilt.

KWB 18 erhält zwei Baublöcke im Bereich Ringstraße/Am Werth dazu, um im KWB 17 einen zusätzlichen Puffer hinsichtlich der Einwohnergrenzen bei der Umsetzung weiterer Bauvorhaben zu erhalten.

 

Die Einwohnerzahlen dieser Kommunalwahlbezirke liegen damit innerhalb der Grenzwerte.

 

Die Bezeichnungen der Kommunalwahlbezirke werden übernommen:

KWB 17                                                                 Rheindorf-Nord/Hitdorf-Ost

KWB 18                                                                 Hitdorf-Mitte und –West

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Stadtbezirk II

Kommunalwahlbezirk

Eingeschlossene Stimmbezirke

Einwohnerzahl

21

211, 212, 213, 214, 215

6.182

22

221, 222, 223, 224, 225

6.600

23

231, 232, 233, 234

6.615

24

241, 242, 243, 244

6.047

25

251, 252, 253, 254

5.239

26

261, 262, 263, 264

5.960

27

271, 272, 273, 274

6.050

28

281, 282, 283, 284, 285

5.511

29

291, 292, 293, 294, 295

6.532

 

Stadtbezirk III

Kommunalwahlbezirk

Eingeschlossene Stimmbezirke

Einwohnerzahl

31

311, 312, 313, 314

6.236

32

321, 322, 323, 324

5.624

33

331, 332, 333, 334

6.014

34

341, 342, 343, 344

5.800

35

351, 352, 353, 354, 355, 356

6.835

36

361, 362, 363, 364, 365, 366

6.844

37

371, 372, 373

4.995

38

381, 382, 383, 384

5.615

39

391, 392, 393, 394

5.669