Beschlussentwurf:
Die „Satzung zur 6. Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen vom 14.12.2009“ wird gemäß Anlage 1 dieser Vorlage beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Lünenbach
Begründung:
Mit dieser Änderungssatzung wird eine Ermächtigungsgrundlage für ordnungsbehördliche Verfügungen zur Festlegung von Standplätzen für Abfallbehälter geschaffen.
Grundsätzlich besteht bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und der sich im weiteren Verlauf anschließenden Bauanträge die Verpflichtung, ausreichende Standplatzmöglichkeiten auf den Grundstücken zu schaffen. Dennoch gibt es vereinzelte Beschwerdelagen zu Altfällen, die aus einer Standplatzproblematik resultieren.
Mithilfe dieser neuen Satzungsregelung kann, soweit keine Einsicht/Kooperation des Grundstückseigentümers erzielt wird, ordnungsbehördlich eine Klärung der Beschwerdelage erzielt werden. Darüber hinaus berücksichtigt die Satzung Änderungen/Erweiterungen der Ordnungswidrigkeitentatbestände, die dem besseren Vollzug dienen, Ergänzungen, die sich aus den Regelungen des Verpackungsgesetzes ergeben, sowie redaktionelle Anpassungen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Weißenberg, FB 32, 406 - 3234
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Keine.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |