Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Fällung eines Bergahorns in der Hermann-von Helmholtz-Straße
Vorlage
2019/3217
Aktenzeichen
01-40-2019/3217-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung eines Bergahorns an der Hermann-von-Helmholtz-Straße wird zugestimmt.

 

Leverkusen, 15.10.2019

 

gezeichnet:

Schmitz                                                                  Rh. Eckloff

stv. Bezirksvorsteher                                           Bezirksvertreter

 

 

2. Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Der Bergahorn Nr. 20 an der Hermann-von-Helmholtz-Straße hat einen schweren Befall mit Brandkrustenpilz. Die Fruchtkörper des Pilzes sind auf etwa einem Drittel des Stammfußes zur Straßenseite hin zu sehen.

 

Die durch den Brandkrustenpilz verursachte Moderfäule verursacht eine sich vom zentralen Bereich des Wurzelstocks und des Stammfußes ausbreitende Holzzersetzung. Da die äußersten Stammbereiche von der Fäule zunächst (noch) nicht betroffen sind, ist die Versorgung der Krone noch gewährleistet und der Baum erscheint äußerlich vital. Durch die Segelwirkung der noch belaubten Krone ist der Baum jedoch nicht mehr standsicher und muss daher zeitnah gefällt werden.

 

Eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle ist nicht möglich; wird aber an einem anderen, geeigneten Standort erfolgen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, FB  67, 406 - 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine, da Fällung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Keine, da Fällung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Der Baum muss aus Sicherheitsgründen möglichst schnell gefällt werden. Deshalb kann mit einer Entscheidung nicht bis zur nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 25.11.2019 gewartet werden.