Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:
Der Fällung eines Bergahorns an der Hermann-von-Helmholtz-Straße wird zugestimmt.
Leverkusen, 15.10.2019
gezeichnet:
Schmitz Rh. Eckloff
stv. Bezirksvorsteher Bezirksvertreter
2. Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der Bergahorn Nr. 20 an der Hermann-von-Helmholtz-Straße hat einen schweren Befall mit Brandkrustenpilz. Die Fruchtkörper des Pilzes sind auf etwa einem Drittel des Stammfußes zur Straßenseite hin zu sehen.
Die durch den Brandkrustenpilz verursachte Moderfäule verursacht eine sich vom zentralen Bereich des Wurzelstocks und des Stammfußes ausbreitende Holzzersetzung. Da die äußersten Stammbereiche von der Fäule zunächst (noch) nicht betroffen sind, ist die Versorgung der Krone noch gewährleistet und der Baum erscheint äußerlich vital. Durch die Segelwirkung der noch belaubten Krone ist der Baum jedoch nicht mehr standsicher und muss daher zeitnah gefällt werden.
Eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle ist nicht möglich; wird aber an einem anderen, geeigneten Standort erfolgen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Hammer, FB 67, 406 - 6730
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Keine, da Fällung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Keine, da Fällung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Der Baum muss aus Sicherheitsgründen möglichst schnell gefällt werden. Deshalb kann mit einer Entscheidung nicht bis zur nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 25.11.2019 gewartet werden.