Betreff
Ergänzungsvertrag Verlegenotarzt
Vorlage
2019/3235
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt, dass zwischen der Stadt Leverkusen und der Klinikum Leverkusen gGmbH der Ergänzungsvertrag (siehe Anlage dieser Vorlage) zum bereits bestehenden Vertrag vom 18.12.2007 geschlossen wird.

 

Der Ergänzungsvertrag umfasst die Gestellung der Verlegenotärztin/des Verlegenotarztes.

 

 

gezeichnet:

                                           In Vertretung

Richrath                                                   Deppe

 

Begründung:

 

Zur Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes ist die Installation einer Verlegenotärztin/eines Verlegenotarztes erforderlich.

 

Die Verlegenotärztin/der Verlegenotarzt wird von der Klinikum Leverkusen gGmH gestellt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Cziborra/ 37 / 7505 379

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Sachkonto 525800, co-Auftrag 370002700101

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Kostenkalkulation beläuft sich auf Jahrespersonalkosten 2019 in Höhe von 39.173,15 € bei 251 Einsätzen. Die jeweilige Endabrechnung pro Jahr erfolgt auf Basis des tatsächlichen Leistungsaufkommens. Die Kosten werden zudem im Rahmen der Betriebsabrechnung aufgekommen. Diese Personalkosten sind Teil der Kosten des Rettungsdienstes und durch die Rettungsdienstgebühren gegenfinanziert.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

FB 37, Feuerwehr, Haushalts - und Beschaffungswesen,

Frau Kröplin, 0214/7505 - 376

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Refinanzierung über die Rettungsdienstgebühren.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

nein

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 



F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

nein

nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Damit die Klinikum Leverkusen gGmbH laut Ergänzungsvertrag mit sofortiger Wirkung Verlegenotärztinnen/Verlegenotärzte stellt, ist eine Beschlussfassung noch in diesem Sitzungsturnus notwendig.