Betreff
Wirtschaftsplan 2020 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev (KSL)
Vorlage
2019/3236
Aktenzeichen
Betriebsleitung
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Wirtschaftsplan 2020 (Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan) für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KSL wird in der als Anlage dieser Vorlage beigefügten Fassung wie folgt beschlossen:

 

a) Im Erfolgsplan werden festgesetzt:

 

Erträge:                                                                  4.794.450  €,

Aufwendungen:                                                  16.459.500  €,

Zinsen und Steuern:                                                 17.900  €,

Auflösung Sonderposten:                                       -37.050  €,

Ergebnis vor Zuschuss Kernverwaltung:      -11.645.900 €.

 

b) Im Vermögensplan werden festgesetzt:

 

Einnahmen:                        681.050 €,

Ausgaben:                           681.050 €.

 

c) Der Finanzplan wird zur Kenntnis genommen.

 

d) Die Stellenübersicht wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

 

e) Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2020 wird auf 9.000.000 € festgelegt.

 

f) Die Betriebsleitung der KSL wird ermächtigt, Verbindlichkeiten in Höhe von 681.050 € für die Maßnahmen aus dem Vermögensplan einzugehen.

 

2. Der Zuführung einer Verlustabdeckung in Höhe von 10.223.700 € aus der Kernverwaltung an die KSL wird zugestimmt. Damit verringert sich das Eigenkapital/der Rücklagenbestand der KSL um 1.422.200 €.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                Märtens                                          Adomat

 

Begründung:

 

Der Fachbereich Kultur der Stadt Leverkusen wurde zum 01.01.2002 gemäß Beschluss des Rates vom 21.05.2001 aus dem kommunalen Haushalt ausgegliedert und als eigenbetriebsähnliche Einrichtung KulturStadtLev (KSL) verselbstständigt. Rechtsgrundlagen hierfür stellen die Gemeindeordnung (GO NRW), die Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und die Satzung der Stadt Leverkusen für den Betrieb der KSL dar.

 

Die Wirtschaftsplanung eines Eigenbetriebes besteht aus der nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellten Prognose der Betriebsergebnisse (Erfolgsplan) für das kommende Wirtschaftsjahr, den Projektangaben für Investitionen in Neuanlagen (Vermögensplan), der Planung des mittelfristigen Finanzbedarfs (Finanzplan) und der Darstellung des Personalbedarfs (Stellenübersicht).

 

Die Dienstleistungen in den kulturellen Einrichtungen der KSL werden auch weiterhin zu den vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen - nicht kostendeckenden - Preisen angeboten. Die Kulturarbeit erfordert als Dienstleistung hohe Aufwendungen im Personalbereich. Auch bei guter Resonanz und damit verbundenen Erträgen ist sie nicht kostendeckend zu leisten, sondern ist auf Dauer auf einen Zuschuss angewiesen.

 

Die Ansätze im Erfolgsplan bilden die Grundlage für die Ermittlung des Liquiditätszuschusses an die KSL. Der Eigenbetrieb hat das Ziel, mit dem Zuschuss bestmöglich wirtschaftlich zu arbeiten, durch Ausschöpfung von Leistungspotenzialen, Intensivierung von Programmangeboten sowie bevölkerungs- und zielgruppenorientiertes Kulturmarketing.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2017/1868

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Stephan Reichwaldt / KSL / 406 - 4110

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

entfällt

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

Stephan Reichwaldt / KSL / 406 - 4110

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]