- Baubeschluss Stellplätze Felderstraße und aktualisierter Planungsbeschluss zur Platzgestaltung
Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der modifizierten Variante zur Umgestaltung des Rheindorfer Platzes (Anlage 1 der Vorlage) zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage eine aktualisierte Kostenberechnung und Planung auszuarbeiten und zum Baubeschluss vorzulegen.
2. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Schaffung von neuen Stellplätzen im Umfeld des Rheindorfer Platzes auf der Felderstraße gemäß der Anlage 2 der Vorlage zu. Ausgenommen hiervon sind die unter Buchstabe D der Anlage dargestellten 10 Stellplätze an der Ecke Wittenbergstraße.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Einbringung dieser Ergänzungsvorlage erfolgt in engem Bezug und unter Verweis auf die am 23.09.2019 durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vertagte Ursprungsvorlage Nr. 2019/3108 „Umgestaltung des Rheindorfer Platzes - Baubeschluss“. Die Vertagung der Beschlussfassung zum Baubeschluss erfolgte unter der Maßgabe, seitens der Verwaltung kurzfristig ein Gespräch mit der Interessen- und Förder-gemeinschaft Rheindorf e.V. (IFG) zu führen, um eine Lösung zu finden, die von der IFG mitgetragen wird und die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I über das Ergebnis dieses Gespräches zu informieren.
Der Konsens mit der IFG und anderen Akteuren im Stadtteil konnte während einer Gesprächsrunde bei Herrn Oberbürgermeister Richrath am 15. Oktober 2019 gefunden werden. Er beruht auf der Grundlage der ursprünglichen Variante 3 zur Platzgestaltung, die durch das Büro Landschaftsarchitekten Wündrich erstellt wurde.
Der Konsens umfasst folgende Änderungen bzw. Ergänzungen gegenüber der ursprünglichen Baubeschlussvorlage:
- Auf dem Rheindorfer Platz werden insgesamt 8 Stellplätze erhalten.
- Der endgültige Standort von Schwerbehinderten- und Taxiparkplätzen ist flexibel. Beide sind nicht zwingend auf dem Platz erforderlich und können gegebenenfalls auf der Wupperstraße installiert werden.
- Der Quartierstisch soll nicht umgesetzt werden.
- Der Brunnen soll im nördlichen Bereich des Platzes vorgesehen werden.
- Zur Abgrenzung des Aufenthaltsbereiches westlich neben den zukünftig vorgesehenen Parkplätzen soll ein Befahren und Beparken dieses Bereiches durch z. B. herausnehmbare Poller unterbunden werden.
- Die multifunktionale Nutzung der Frei-/Aufenthaltsfläche, in Verbindung mit den Parkflächen, soll als Option für Märkte und Feste möglich sein.
- Ein Außengastronomiebereich für die Bäckerei des EDEKA-Marktes (ggf. 2-3 Tische mit Bestuhlung an der Gebäudeseite) soll optional mit der Auflage vorgesehen werden, dass die (Feuerwehr-)Zufahrt und die Andienung nicht beeinträchtigt werden.
- Die Sitzgelegenheiten im Aufenthaltsbereich des Platzes sollen vorrangig ohne Rückenlehne angeboten werden (z. B. Sitzflächen auf den vorgesehenen Hochbeeten).
- Auf und um den Platz soll eine ausreichende Anzahl an Abfallbehältern vorgesehen werden.
- Die Umsetzung der alternativen zusätzlichen Parkplätze auf der Felderstraße zwischen Kreisverkehr und Wittenbergstraße wird befürwortet. Die Ausweisung der zusätzlichen Parkplätze soll zeitlich vorrangig vor der Platzumgestaltung abgeschlossen werden.
- Die geplanten 10 Stellplätze im weiteren Verlauf jenseits der Wittenbergstraße sollen entfallen und nicht umgesetzt werden.
Die Sammelcontainer werden an einem neuen Standort außerhalb des Platzbereiches aufgestellt.
Die Kosten für die Basisgestaltung (ohne Brunnenanlage und Möblierung) werden voraussichtlich weiterhin innerhalb des Kostenrahmens von 320.000 € bleiben. Gegenüber der Ursprungsvorlage Nr. 2019/3108 werden sich allerdings die Kosten für die zusätzlichen Stellplätze von 120.000 € voraussichtlich auf 70.000 € reduzieren, da die bisher vorgesehenen 10 Parkflächen westlich der Wittenbergstraße entfallen.
Der Gesamtkostenrahmen der Maßnahme bleibt demnach auf ca. 390.000 € begrenzt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Witowski, FB 67, 406 - 6712
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Zur Schnellübersicht gelten hinsichtlich der Finanzierung und den Veranschlagungen im Haushaltsplan zunächst weiter die Aussagen und Inhalte der Ursprungsvorlage Nr. 2019/3108.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
s. o.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
s. o.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Die Bürgerbeteiligung fand am 14.03.2019 statt, das
Abstimmungsgespräch mit der IFG Rheindorf und den örtlichen Akteuren fand am
15.10.2019 statt. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
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