Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Fällung einer amerikanischen Eiche am Zugang zur KGS Burgweg
Vorlage
2019/3243
Aktenzeichen
01-40-2019/3243-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung einer amerikanischen Eiche am Zugang zur KGS Burgweg wird zugestimmt.

 

Leverkusen, 22.10.2019

 

gezeichnet:

Sidiropulos                                                            Schmitz

Bezirksvorsteherin                                               stv. Bezirksvorsteher

 

 

2. Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Der Baum (zweistämmiger Zwiesel) steht unmittelbar am Zugang zur KGS Burgweg. Er weist einen sehr starken Pilzbefall (Lackporling und Riesenporling) auf. Besonders gefährlich und aggressiv ist der Riesenporling, der äußerlich auf rund der Hälfte des Stammumfanges sichtbar ist und besonders die Wurzelanläufe angreift. Der Stammfuß hat einen deutlichen Hohlklang und ein Stechbeitel kann ohne nennenswerten Widerstand hineingedrückt werden. Der noch nahezu vollbelaubte Baum muss so schnell wie möglich gefällt werden.

 

Eine Ersatzpflanzung kann in der Nähe erfolgen.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Schmitz, FB 67, 406 - 6700

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Entfällt, da Fällung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Entfällt, da Fällung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 




 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Der Baum stellt, nicht nur da er an einem Schulweg steht, eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar und muss so zeitnah wie möglich gefällt werden. Auf eine Entscheidung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I in der Sitzung erst am 25.11.2019 kann daher nicht gewartet werden.