Betreff
Verleihung des „Heimat-Preises“ der Stadt Leverkusen für die Jahre 2020 bis 2022
Vorlage
2019/3263
Aktenzeichen
011-sc/wb
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Teilnahme am Förderprogramm „Heimat.Zukunft.NRW“, Element „Heimat-Preis“, der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2020 bis 2022.

 

2.    In den Jahren 2020 bis 2022 soll der „Heimat-Preis“ der Stadt Leverkusen gemäß dem in der Vorlage vorgestellten Konzept jährlich verliehen werden, unter der Voraussetzung, dass hierfür Fördermittel des Landes zur Verfügung gestellt werden.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Diese Vorlage ersetzt die in der Sitzung des Rates am 08.04.2019 vertagte Vorlage Nr. 2019/2804, Vergabe des Heimat-Preises des Landes Nordrhein-Westfalen durch die Stadt Leverkusen.

Die Voraussetzungen für die Vergabe eines „Heimat-Preises“ und die erforderliche Konzeption wurden von der Verwaltung in der Zwischenzeit noch weiter eruiert und überarbeitet. Als Ergebnis wird die Vorlage Nr. 2019/3263 von der Verwaltung eingebracht.

 

In den Jahren 2020 bis 2022 soll jährlich ein „Heimat-Preis“ der Stadt Leverkusen zur Würdigung des örtlichen Engagements vergeben werden, unter der Voraussetzung, dass hierfür entsprechende Fördermittel des Landes zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit dem “Heimat-Preis“ rückt die Landesregierung in Kreisen, Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens herausragendes Engagement in den Fokus der Öffentlichkeit. Hierfür stellt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) kreisfreien Städten, mithin auch der Stadt Leverkusen, bis zum Jahr 2022 jährlich eine Summe von 15.000 Euro zur Verfügung. Voraussetzungen sind das Vorliegen eines entsprechenden Ratsbeschlusses und die Abgabe eines erfolgreichen Förderantrages bei der Bezirksregierung Köln.

Die Fördersumme muss ausschließlich für den Preis/die Preisgelder eingesetzt werden.

 

Anfallende Kosten für die Betreuung des Projektes innerhalb der Stadtverwaltung sowie etwaige Kosten für die Siegerehrung sind nicht förderfähig und werden daher im städtischen Haushalt berücksichtigt.

 

Für die Folgejahre 2021 und 2022 ist jährlich eine neue Bewerbung bei der Bezirksregierung Köln einzureichen, ein erneuter Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen ist jedoch nicht erforderlich, sofern die Kriterien nicht geändert werden oder ein neues Thema vorgegeben wird.

 

Der „Heimat-Preis" kann als ein einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder -abstufungen durch die Stadtverwaltung verliehen werden. Damit der Preis eine herausragende Bedeutung hat, schlägt die Verwaltung vor, nur einen Preis in Höhe von 15.000 Euro für den besten Bewerber auszuloben. Unter Berücksichtigung der bereits in Leverkusen vergebenen Auszeichnungen/Preise (Leverkusener Taler, Leverkusener Löwe, Wirtschaftspreis) soll der Kreis der Bewerber auf ortsansässige Vereine, Initiativen, Projektgemeinschaften, freie Träger sowie andere Organisationen, in denen ehrenamtlich gearbeitet wird, beschränkt werden. Eine örtliche Jury entscheidet über die Vergabe des „Heimat-Preises“ (s. nachstehendes Konzept). Ein zentrales Thema für die Einreichung des Preises 2020 wird vom MHKBG NRW nicht vorgegeben.

 

Der „Heimat-Preis“ wird sich in einer zentralen Veranstaltung auf Landesebene fortsetzen, bei der unter den lokalen Preisträgern einige besonders ausgezeichnet werden. Der „Landes-Heimat-Preis“ wird erstmals im Jahr 2020 im Rahmen des „Heimat-Kongresses“ vergeben. Die Organisation liegt hier ganz alleine bei dem zuständigen Landesministerium.

 

Der „Heimat-Preis“ der Stadt Leverkusen soll nach dem nachfolgenden Konzept vergeben werden.

 

Konzept:

 

-        Unter dem Motto „Leverkusen - meine Stadt - meine Welt - meine Heimat“ können sich alle ortsansässigen Vereine, Initiativen, Projektgemeinschaften, freie Träger sowie andere Organisationen, in denen ehrenamtlich gearbeitet wird, für den lokalen Leverkusener „Heimat-Preis“ bewerben oder vorgeschlagen werden.

 

-        Der „Heimat-Preis“ für die Jahre 2020 bis 2022 wird unter Beachtung einer oder mehrerer der folgenden Kriterien ausgelobt:

 

a)     Verdienste um die Heimat,

 

b)    Pflege und Förderung von Bräuchen,

 

c)    Erhalt von Kultur und Tradition sowie

 

d)    Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

 

-        In der Bewerbung sollte die zu würdigende Tätigkeit insbesondere hinsichtlich ihres Bezugs zu den oben genannten Kriterien dargestellt werden. Die Projekte, Impulse, Kooperationen und Aktionen müssen über Willensbekundungen hinausgehen und (erste) Erfolge erkennbar nachweisen.

 

-        Die Bewerbungen sollen in der ersten Jahreshälfte eingereicht werden, sodass eine Preisvergabe möglichst noch vor den Sommerferien erfolgen kann.

 

-        Die Bewerbungen können aus maximal einer DIN A4 Seite, Fotos und/oder einem kurzen Bewerbungsvideo bestehen.

 

-        Die Jury zur Vergabe des Preises setzt sich zusammen aus:

- dem Oberbürgermeister, dem Dezernenten für Bürger, Umwelt und Soziales sowie dem Dezernenten für Schulen, Kultur, Jugend und Sport,

- je einer Vertreterin/einem Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen

sowie

- der Projektleitung im Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke.

 

-        Jedes Jahr wird der „Heimat-Preis“ in Höhe von 15.000 Euro an einen Bewerber vergeben.

 

-        Der Preis wird bei einer Ehrungsfeier überreicht.

 

-        Im Rahmen der städtischen Öffentlichkeitsarbeit wird über die Preisverleihungen berichtet, um den Heimatgedanken weiter bekanntzumachen und weitere Anreize und Motivation zu geben.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Birgit Conrad / Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke / 0214-406-1803

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Haushaltsmittel für die Ausrichtung der Ehrungsfeier und die Betreuung des Projekts in den Jahren 2020-2022 werden unter dem Sachkonto 549400, Kostenstelle 901010, beim Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke (01) bereitgestellt.

Die Preise für die Jahre 2020-2022 sollen über noch zu beantragende Fördermittel des Landes bereitgestellt werden (jährlich 15.000 €).

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund notwendiger Abstimmungen konnte die Vorlage nicht rechtzeitig eingebracht werden.

Um die für das Jahr 2020 vorgesehene Zeitschiene einhalten zu können, ist eine Beschlussfassung in diesem Sitzungsturnus erforderlich.