Betreff
Aufstellung von Stahlskulpturen auf dem Kreisverkehr Rathenaustraße/Heinrich-von-Stephan-Straße
Vorlage
2019/3273
Aktenzeichen
01-40-2019/3273-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Aufstellung der in der Begründung und in den Anlagen näher bezeichneten Stahlskulpturen auf und neben dem Kreisverkehr Rathenaustraße/Heinrich-von-Stephan-Straße zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Der Leverkusener Künstler Michael Salge ist an die Verwaltung herangetreten und hat den Vorschlag unterbreitet, auf dem Kreisverkehr Rathenaustraße/Heinrich-von-Stephan-Straße zwei seiner Stahlskulpturen aufzustellen.

 

Die Skulpturen (s. Foto Anlage 1) sollen eine Höhe von 2,20 m haben.

 

Ergänzend zu der Figurengruppe auf dem Kreisverkehr soll eine ähnliche, jedoch mit 1,43 m Höhe deutlich kleinere Figur (s. Foto Anlage 2) in der Forum-seitigen Böschung neben dem Kreisverkehr aufgestellt werden. Diese Figur stand bis vor einigen Jahren auf dem Forumvorplatz und wurde dort aufgrund wiederholter Vandalismusschäden abgebaut und eingelagert.

 

Mit Unterstützung durch vom Künstler selbst gefundene Sponsoren soll die Aufstellung für die Stadt kostenfrei erfolgen.

 

Die Laufrichtung der Figuren soll auf das Forum ausgerichtet sein.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Schmitz, 67, 406 - 6700

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Aufstellung der Skulpturen durch den Künstler erfolgt für die Stadt Leverkusen kostenneutral.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

s. o.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

s. o.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 




F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

  [nein]

 

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die im Vorfeld nötigen Abstimmungen mit dem Künstler und die Suche nach Sponsoren konnten erst vor wenigen Tagen abgeschlossen werden. Da die Einweihung des neuen Busbahnhofes Wiesdorf zeitnah bevorsteht, sollen die Skulpturen möglichst noch vor dem Einweihungstermin aufgestellt sein, um ein stimmiges Erscheinungsbild der Gesamtanlage bieten zu können. Dies ist nur erreichbar, wenn die Beschlussfassung noch in diesem Beratungsturnus erfolgt.