Beschlussentwurf:

 

1.    Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III beschließen die für 2020 geplanten konsumtiven Straßeninstandsetzungsmaßnahmen.

 

2.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt zusätzlich die für 2020 geplante investive Maßnahme des städtischen Haushaltes:

-      Erneuerung der Beleuchtung und des östlichen Gehweges der Oderstraße.

 

3.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt zusätzlich die für 2020 geplanten investiven Maßnahmen des städtischen Haushaltes:

-      Gehwege Otto-Wels-Straße und Kreuzbruch,

-      Robert-Blum-Straße zwischen Kreisel Bismarckstraße und Im Eisholz.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangslage:

Das erste Straßeninstandsetzungskonzept wurde mit der Vorlage Nr. R 1130/15. TA am 17.02.2003 vom Rat beschlossen. Seitdem legen die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) jährlich ein Straßeninstandsetzungskonzept vor.

 

Das Konzept für das Jahr 2020 wurde auf Basis einer Zustandserfassung des Straßennetzes aus dem Jahr 2016 und Fortschreibung dieser Daten mit einem Pavement-Management-System (PMS) erarbeitet. Abstimmungen mit dem Kanalbau, dem Fachbereich Bürger und Straßenverkehr (FB 36) sowie dem Fachbereich Tiefbau (FB 66) und der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) haben stattgefunden.

 

1.  Konsumtive Fahrbahninstandsetzungen

 

Maßnahmenumfang:

 

In diesem Straßeninstandsetzungsprogramm können nur solche Straßenzüge berücksichtigt werden, die durch nicht-investive Maßnahmen saniert werden können. Der Umfang der Maßnahmen muss daher auf die Erneuerung der Deck- und Binderschichten begrenzt bleiben. Demzufolge sind Straßen, die nicht erstmalig hergestellt sind, und Straßen, die einer grundhaften Erneuerung bedürfen, nicht Gegenstand dieses Programms. Diese müssen vielmehr entsprechend den finanziellen Möglichkeiten im städtischen Haushalt veranschlagt werden.

 

Im Rahmen der Vorbereitung der Straßeninstandsetzung wird durch den Fachbereich Tiefbau (FB 66) in Verbindung mit dem Fachbereich Bürger und Straßenverkehr (FB 36) geprüft, ob

 

- die vorhandene Markierung den aktuellen Erfordernissen genügt, insbesondere im Hinblick auf Fußgänger und Radfahrer;

- an Einmündungen und Kreuzungen fehlende Bordsteinabsenkungen hergestellt
werden können;

- Bushaltestellen unter Berücksichtigung des Fahrgastaufkommens erneuert oder
neu gestaltet werden können;

- bauliche Veränderungen, wie z. B. Überquerungshilfen oder die Anpassung von
Bordsteinen, bei halbseitigem Parken auf Gehwegen, gebaut bzw. angepasst werden können.

 

Für die beiden letztgenannten Fälle erfolgte die Prüfung im Zuge der Aufstellung des Konzeptes mit dem Ergebnis, dass hier kein Handlungsbedarf besteht, der gegebenenfalls die Finanzierung über den städtischen Haushalt erfordert hätte. Die beiden erstgenannten Punkte werden in Vorbereitung der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen durch die Fachbereiche geprüft und erfordern keine Finanzierung über den städtischen Haushalt.

 

Des Weiteren ist beabsichtigt, Gehwegabschnitte mit deutlich überhöhtem Quergefälle richtliniengerecht umzubauen, um die Benutzungssicherheit für Gehbehinderte zu erhöhen.

 

Finanzierung:

 

Straßensanierungsmaßnahmen, die lediglich eine Erneuerung der Deckschicht erfordern und keine wesentliche bauliche Änderung beinhalten, gelten als konsumtiv und werden als Straßenunterhaltungsaufwand durch die TBL finanziert. Es werden keine Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) erhoben. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Finanzmöglichkeiten TBL. Sollte ein negatives Finanzergebnis der TBL absehbar werden, würden Einzelmaßnahmen des Programmes in spätere Jahre verschoben werden:

 

Auf den städtischen Haushalt haben diese Maßnahmen in der Regel keine Auswirkung.

 

Die einzelnen Maßnahmen für das Jahr 2020 ergeben sich aus:

 

Anlage 1: Liste der geplanten Straßen,

Anlage 2: Reserveliste der geplanten Straßen,

Anlage 3: Pläne der geplanten Straßen,

Anlage 4: Pläne der in der Reserveliste aufgeführten Straßen.

 

Diese Maßnahmen sind Bestandteil des Wirtschaftsplanes der TBL, der am 19.11.2019 dem Verwaltungsrat der TBL vorgelegt und beschlossen wurde, sodass sie unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel umgesetzt werden können.

Der Sachstand der für das Jahr 2019 geplanten lnstandsetzungsmaßnahmen ist der Anlage 5 zu entnehmen.

 

2. lnvestive Erneuerungen:

 

Zusätzlich zu den in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Maßnahmen sollen mit diesem Konzept die investiven Maßnahmen:

 

-           Gehwege Otto-Wels-Straße und Kreuzbruch,

-           Robert-Blum-Straße zwischen Kreisel Bismarckstraße und Im Eisholz,

-           Erneuerung der Beleuchtung und des östlichen Gehweges der Oderstraße

 

beschlossen werden (Anlage 6). Die Maßnahmen sind im städtischen Haushaltsplanentwurf in den Finanzstellen:

 

-           66721205021120:·Erneuerung Gehwege Otto-Wels-Straße und Kreuzbruch,

-           66511205021074: Robert-Blum-Straße zw. Bismarckstraße/lm Eisholz,

-           66001205022009 und 66001205022007: Erneuerung der Beleuchtung und des östlichen Gehweges der Oderstraße

 

für das Jahr 2020 etatisiert.

 

Erneuerung Gehwege Otto-Wels-Straße und Im Kreuzbruch:

 

Die Straßen Otto-Wels-Straße und Im Kreuzbruch wurden 1928 vom Gemeinnützigen Bauverein Opladen erstmalig ausgebaut und 1935 in kommunales Eigentum übernommen. Im Jahr 1952 wurden die Gehwege neu befestigt. Eine Instandsetzung der Fahrbahn wurde 2007 durchgeführt. Die Gehwege in beiden Straßen sind stark geschädigt und müssen mit Unterbau (= 3 - 4 cm Sand, 15 cm Schottertragschicht und Plattenbelag) erneuert werden. Die Kosten für die Erneuerung der Gehwege betragen rund 150.000 €.

 

Die Mittel stehen unter Finanzstelle 66721205021120, Finanzposition 783200, zur Verfügung. Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 80 % der beitragsfähigen Kosten zu tragen, da es sich bei der Otto-Wels-Straße und der Straße Im Kreuzbruch jeweils um eine Anliegerstraße handelt.

 

Erneuerung der Fahrbahn Robert-Blum-Straße zwischen Kreisverkehr Bismarckstraße und Im Eisholz:

 

Die Robert-Blum-Straße war bereits im Urkataster vorhanden. Der o. g. Abschnitt wurde 1953 letztmalig ausgebaut. Die Fahrbahn ist stark geschädigt. Die ursprüngliche Intention den Abschnitt instand zu setzen musste aufgegeben werden, da ein anlässlich der Vorbereitung beauftragten Bodengutachten ergab, dass dieser Abschnitt keinen Straßenaufbau aufweist, der eine konsumtive Instandsetzung ermöglichen würde. Der Aufbau ist zudem im Verhältnis zu den heutigen Belastungen aus dem Verkehr zu schwach dimensioniert, sodass eine grundhafte Erneuerung erforderlich ist. Der Aufbau erfolgt nach RSTO12 mit 4 cm Asphaltdeckschicht, 6 - 8 cm Asphaltbinder, 10 cm Asphalttragschicht und 15 cm Schottertragschicht. Die Kosten der Erneuerung betragen 250.000 €.

 

Die Mittel stehen unter Finanzstelle 66511205021074, Finanzposition 783200, zur Verfügung.

 

Die Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 30 % der beitragsfähigen Kosten zu tragen, da es sich bei der Robert-Blum-Straße um eine Hauptverkehrsstraße handelt.

 

Maßnahme Erneuerung der Beleuchtung und des östlichen Gehweges der Oderstraße:

 

Die erstmalige Herstellung des Gehweges und der Beleuchtung in der Oderstraße erfolgte im Jahre 1965. Sowohl der östliche Gehweg als auch die Beleuchtungsanlage inklusive der veralteten Erdverkabelung sind stark verschlissen. Daher muss der östliche Gehweg mit Unterbau (= 3 - 4 cm Sand, 15 cm Schottertragschicht und Plattenbelag) sowie die Erdverkabelung der Beleuchtungsanlage erneuert werden. Die vorhandenen, altersbedingt in einem schlechten Zustand befindlichen 16 Beleuchtungsmaste sind durch neue feuerverzinkte Stahlmasten zu ersetzen und mit neuen LED-Leuchten zu bestücken. Die voraussichtlichen Kosten betragen für die Erneuerung des Gehweges rund 150.000 € und für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage rund 40.000 €.

 

Die Mittel stehen für die Erneuerung des Gehweges unter Finanzstelle 66001205022009, Finanzposition 783200, und für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage unter Finanzstelle 66001205022007, Finanzposition 783200, zur Verfügung.

 

Die Maßnahmen lösen eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 70 % der beitragsfähigen Kosten für die Erneuerung der Gehwege sowie 50 % der beitragsfähigen Kosten für die Erneuerung der Beleuchtung zu tragen, da es sich hier um eine Haupterschließungsstraße handelt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Rausch, TBL, 406 - 6988

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Programm der Instandsetzungen von Straßen, Geh- und Radwegen im Stadtgebiet für das Jahr 2020

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

1.    Fahrbahninstandsetzungen: Unterhaltungsmittel der TBL AöR (konsumtiv)

2.    über Finanzstellen der Stadt Leverkusen im Haushaltsplanentwurf 2020

 

-      Maßnahme 66721205021120: Erneuerung Gehwege Otto-Wels-Straße und Kreuzbruch,

-      Maßnahme 66511205021074: R.-Blum-Straße zw. Bismarckstraße/Im Eisholz,

-      Maßnahme 66001205022009 und 66001205022007: Erneuerung der Beleuchtung und des östlichen Gehweges der Oderstraße

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[ja]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Anliegerinformation, Pressemitteilung

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um zeitnah die weiteren Planungsschritte umsetzen zu können, wird eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus befürwortet.