Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III beschließen die für 2020 geplanten konsumtiven Straßeninstandsetzungsmaßnahmen.
2. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt zusätzlich die für 2020 geplante investive Maßnahme des städtischen Haushaltes:
- Erneuerung der Beleuchtung und des östlichen Gehweges der Oderstraße.
3. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt zusätzlich die für 2020 geplanten investiven Maßnahmen des städtischen Haushaltes:
- Gehwege Otto-Wels-Straße und Kreuzbruch,
- Robert-Blum-Straße zwischen Kreisel Bismarckstraße und Im Eisholz.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangslage:
Das erste
Straßeninstandsetzungskonzept wurde mit der Vorlage Nr. R 1130/15. TA am
17.02.2003 vom Rat beschlossen. Seitdem legen die Technischen Betriebe der
Stadt Leverkusen AöR (TBL) jährlich ein Straßeninstandsetzungskonzept vor.
Das Konzept für das
Jahr 2020 wurde auf Basis einer Zustandserfassung des Straßennetzes aus dem
Jahr 2016 und Fortschreibung dieser Daten mit einem Pavement-Management-System
(PMS) erarbeitet. Abstimmungen mit dem Kanalbau, dem Fachbereich Bürger und
Straßenverkehr (FB 36) sowie dem Fachbereich Tiefbau (FB 66) und der
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) haben stattgefunden.
1. Konsumtive
Fahrbahninstandsetzungen
Maßnahmenumfang:
In diesem
Straßeninstandsetzungsprogramm können nur solche Straßenzüge berücksichtigt
werden, die durch nicht-investive Maßnahmen saniert werden können. Der Umfang
der Maßnahmen muss daher auf die Erneuerung der Deck- und Binderschichten
begrenzt bleiben. Demzufolge sind Straßen, die nicht erstmalig hergestellt sind,
und Straßen, die einer grundhaften Erneuerung bedürfen, nicht Gegenstand dieses
Programms. Diese müssen vielmehr entsprechend den finanziellen Möglichkeiten im
städtischen Haushalt veranschlagt werden.
Im Rahmen der
Vorbereitung der Straßeninstandsetzung wird durch den Fachbereich Tiefbau (FB
66) in Verbindung mit dem Fachbereich Bürger und Straßenverkehr (FB 36)
geprüft, ob
- die vorhandene Markierung den aktuellen
Erfordernissen genügt, insbesondere im Hinblick auf Fußgänger und Radfahrer;
- an Einmündungen und Kreuzungen fehlende
Bordsteinabsenkungen hergestellt
werden können;
- Bushaltestellen unter Berücksichtigung des
Fahrgastaufkommens erneuert oder
neu gestaltet werden können;
- bauliche Veränderungen, wie z. B.
Überquerungshilfen oder die Anpassung von
Bordsteinen, bei halbseitigem Parken auf Gehwegen, gebaut bzw. angepasst werden
können.
Für die beiden
letztgenannten Fälle erfolgte die Prüfung im Zuge der Aufstellung des Konzeptes
mit dem Ergebnis, dass hier kein Handlungsbedarf besteht, der gegebenenfalls
die Finanzierung über den städtischen Haushalt erfordert hätte. Die beiden erstgenannten Punkte werden in Vorbereitung
der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen durch die Fachbereiche geprüft und
erfordern keine Finanzierung über den städtischen Haushalt.
Des Weiteren ist
beabsichtigt, Gehwegabschnitte mit deutlich überhöhtem Quergefälle
richtliniengerecht umzubauen, um die Benutzungssicherheit für Gehbehinderte zu erhöhen.
Finanzierung:
Straßensanierungsmaßnahmen, die lediglich eine Erneuerung der Deckschicht erfordern und keine wesentliche bauliche Änderung beinhalten, gelten als konsumtiv und werden als Straßenunterhaltungsaufwand durch die TBL finanziert. Es werden keine Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) erhoben. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Finanzmöglichkeiten TBL. Sollte ein negatives Finanzergebnis der TBL absehbar werden, würden Einzelmaßnahmen des Programmes in spätere Jahre verschoben werden:
Auf den städtischen
Haushalt haben diese Maßnahmen in der Regel keine Auswirkung.
Die einzelnen
Maßnahmen für das Jahr 2020 ergeben sich aus:
Anlage 1: Liste der
geplanten Straßen,
Anlage 2:
Reserveliste der geplanten Straßen,
Anlage 3: Pläne der
geplanten Straßen,
Anlage 4: Pläne der
in der Reserveliste aufgeführten Straßen.
Diese Maßnahmen
sind Bestandteil des Wirtschaftsplanes der TBL, der am 19.11.2019 dem Verwaltungsrat
der TBL vorgelegt und beschlossen wurde, sodass sie unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit
der finanziellen Mittel umgesetzt werden können.
Der Sachstand der
für das Jahr 2019 geplanten lnstandsetzungsmaßnahmen ist der Anlage 5 zu
entnehmen.
2. lnvestive
Erneuerungen:
Zusätzlich zu den
in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Maßnahmen sollen mit diesem Konzept die
investiven Maßnahmen:
- Gehwege Otto-Wels-Straße und
Kreuzbruch,
- Robert-Blum-Straße zwischen Kreisel
Bismarckstraße und Im Eisholz,
- Erneuerung der Beleuchtung und des östlichen
Gehweges der Oderstraße
beschlossen werden (Anlage 6). Die Maßnahmen sind im städtischen Haushaltsplanentwurf in den Finanzstellen:
- 66721205021120:·Erneuerung Gehwege Otto-Wels-Straße und Kreuzbruch,
- 66511205021074: Robert-Blum-Straße zw. Bismarckstraße/lm Eisholz,
- 66001205022009 und 66001205022007: Erneuerung der Beleuchtung und des östlichen Gehweges der Oderstraße
für das Jahr 2020 etatisiert.
Erneuerung Gehwege Otto-Wels-Straße und Im Kreuzbruch:
Die Straßen Otto-Wels-Straße und Im Kreuzbruch wurden 1928
vom Gemeinnützigen Bauverein Opladen erstmalig ausgebaut und 1935 in kommunales
Eigentum übernommen. Im Jahr 1952 wurden die Gehwege neu befestigt. Eine
Instandsetzung der Fahrbahn wurde 2007 durchgeführt. Die Gehwege in beiden
Straßen sind stark geschädigt und müssen mit Unterbau (= 3 - 4 cm Sand, 15 cm
Schottertragschicht und Plattenbelag) erneuert werden. Die Kosten für die
Erneuerung der Gehwege betragen rund 150.000
€.
Die Mittel stehen
unter Finanzstelle 66721205021120, Finanzposition 783200, zur Verfügung. Die
Maßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind
80 % der beitragsfähigen Kosten zu tragen, da es sich bei der Otto-Wels-Straße
und der Straße Im Kreuzbruch jeweils um eine Anliegerstraße handelt.
Erneuerung der
Fahrbahn Robert-Blum-Straße zwischen Kreisverkehr Bismarckstraße und Im
Eisholz:
Die
Robert-Blum-Straße war bereits im Urkataster vorhanden. Der o. g.
Abschnitt wurde 1953 letztmalig ausgebaut. Die Fahrbahn ist stark geschädigt.
Die ursprüngliche Intention den Abschnitt instand zu setzen musste aufgegeben
werden, da ein anlässlich der Vorbereitung beauftragten Bodengutachten ergab,
dass dieser Abschnitt keinen Straßenaufbau aufweist, der eine konsumtive
Instandsetzung ermöglichen würde. Der Aufbau ist zudem im Verhältnis zu den
heutigen Belastungen aus dem Verkehr zu schwach dimensioniert, sodass eine
grundhafte Erneuerung erforderlich ist. Der Aufbau erfolgt nach RSTO12 mit
4 cm Asphaltdeckschicht, 6 - 8 cm Asphaltbinder, 10 cm Asphalttragschicht
und 15 cm Schottertragschicht. Die Kosten der Erneuerung betragen 250.000
€.
Die Mittel stehen
unter Finanzstelle 66511205021074, Finanzposition 783200, zur Verfügung.
Die Maßnahme löst
eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 30 % der
beitragsfähigen Kosten zu tragen, da es sich bei der Robert-Blum-Straße um eine
Hauptverkehrsstraße handelt.
Maßnahme
Erneuerung der Beleuchtung und des östlichen Gehweges der Oderstraße:
Die erstmalige
Herstellung des Gehweges und der Beleuchtung in der Oderstraße erfolgte im
Jahre 1965. Sowohl der östliche Gehweg als auch die Beleuchtungsanlage inklusive
der veralteten Erdverkabelung sind stark verschlissen. Daher muss der östliche
Gehweg mit Unterbau (= 3 - 4 cm Sand, 15 cm Schottertragschicht und
Plattenbelag) sowie die Erdverkabelung der Beleuchtungsanlage erneuert werden.
Die vorhandenen, altersbedingt in einem schlechten Zustand befindlichen 16
Beleuchtungsmaste sind durch neue feuerverzinkte Stahlmasten zu ersetzen und
mit neuen LED-Leuchten zu bestücken. Die voraussichtlichen Kosten betragen für
die Erneuerung des Gehweges rund 150.000 € und für die Erneuerung der
Beleuchtungsanlage rund 40.000 €.
Die Mittel stehen
für die Erneuerung des Gehweges unter Finanzstelle 66001205022009,
Finanzposition 783200, und für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage unter
Finanzstelle 66001205022007, Finanzposition 783200, zur Verfügung.
Die Maßnahmen lösen
eine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Durch die Anlieger sind 70 % der
beitragsfähigen Kosten für die Erneuerung der Gehwege sowie 50 % der
beitragsfähigen Kosten für die Erneuerung der Beleuchtung zu tragen, da es sich
hier um eine Haupterschließungsstraße handelt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Rausch, TBL, 406 - 6988
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Programm der Instandsetzungen von Straßen, Geh- und Radwegen im Stadtgebiet für das Jahr 2020
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
1.
Fahrbahninstandsetzungen: Unterhaltungsmittel der
TBL AöR (konsumtiv)
2.
über Finanzstellen der Stadt Leverkusen im
Haushaltsplanentwurf 2020
-
Maßnahme
66721205021120: Erneuerung Gehwege Otto-Wels-Straße und Kreuzbruch,
-
Maßnahme
66511205021074: R.-Blum-Straße zw. Bismarckstraße/Im Eisholz,
-
Maßnahme
66001205022009 und 66001205022007: Erneuerung der Beleuchtung und des östlichen
Gehweges der Oderstraße
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Keine
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Anliegerinformation,
Pressemitteilung |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um zeitnah die weiteren Planungsschritte umsetzen zu können, wird eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus befürwortet.