Betreff
Veräußerung von Geschäftsanteilen an der Bergischen Wertstoff-Sammel-Gesellschaft mbH (BWS) durch die RELOGA Holding GmbH & Co. KG (RELOGA)
- Erwerb von Geschäftsanteilen an der BWS durch die AVEA GmbH & Co. KG (AVEA)
- Erteilung von Weisungen nach§ 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2019/3308
Aktenzeichen
201-01-36-01-tl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den städtischen Vertreterinnen und Vertretern in den Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG (RELOGA) wird nach § 113 Abs. 1 GO NRW die Weisung erteilt, der Veräußerung von Geschäftsanteilen an der BWS nach Maßgabe der Begründung zuzustimmen.

 

2. Den städtischen Vertreterinnen und Vertretern in den Organen der AVEA GmbH & Co. KG (AVEA) wird nach § 113 Abs. 1 GO NRW die Weisung erteilt, dem Erwerb von Geschäftsanteilen an der BWS nach Maßgabe der Begründung zuzustimmen.

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vorgang nach § 115 Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung Köln anzuzeigen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

                                                                       (In Vertretung des

                                                                       Stadtdirektors/Stadtkämmerers)

 

Begründung:

 

Es wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen, die als Vorlagen in der Gesellschafterversammlung der RELOGA und der Gesellschafterversammlung der AVEA am 07.12.2018 behandelt wurden.

 

In Absprache mit der Bezirksregierung Köln wurde vom Bergischen Abfallwirtschaftsverband (Mitgesellschafter der AVEA) eine Haftungsfreistellung gegenüber der Stadt Leverkusen erklärt, da die BWS keine Leistungen für die Stadt Leverkusen erbringt (siehe Anlage 4).

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2019/3308

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Thiele/ FB Finanzen / 406 - 2044

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 16.12.2019 ist notwendig, um die sich anschließenden Verfahrensschritte, insbesondere das Anzeigeverfahren nach § 115 Abs. 1 GO NRW, noch in diesem Jahr einleiten zu können.