Betreff
Rad-/Gehweg "Krummer Weg", 2. Bauabschnitt (2. BA)
Vorlage
2019/3323
Aktenzeichen
660-fr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung des gemeinsamen Rad-/Gehweges (2. Bauabschnitt) entlang der Straße „Krummer Weg“ wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation

Die Straße „Krummer Weg“ ist als Landesstraße 219 in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Im 1. Bauabschnitt wurde 2017 der Rad-/Gehweg in dem Abschnitt „In der Wasserkuhl“ bis „Ropenstaller Weg“ ausgebaut. Zur Realisierung dieser Maßnahme hatte die Stadt Leverkusen aus dem Förderprogramm „Modellprojekt Bürgerradwege“ einen Zuschuss erhalten.

 

Sowohl von Seiten der Verwaltung als auch von Seiten der Politik wurde eine Fortsetzung des Rad-/Gehweges als notwendig erachtet, um eine attraktive und verkehrssichere Führung für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund wurde auch für den 2. Bauabschnitt ein Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm des Landesbetriebes Straßenbau NRW gestellt und inzwischen bewilligt. 

 

Da dieser Weg im Außenbereich liegt und Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auslösen kann, wurde eine Artenschutzprüfung vorgenommen. Durch die Herstellung der Deckschicht in Asphaltbeton handelt es sich um einen Eingriff in Natur und Landschaft (§ 14 BNatSchG). Die dafür notwendige Eingriffs-/Ausgleichsbewertung wurde erstellt. Durch diese Tatbestände wird die Baumaßnahme dem Naturschutzbeirat zur Beratung vorgestellt.

 

Planung

Der 2. Bauabschnitt des Rad-/Gehweges schließt am Ende des 1. Bauabschnittes im Bereich der Einmündung und Querungshilfe Ropenstaller Weg an, führt südlich der Straße „Krummer Weg“ entlang und endet an der Kreuzung Wiebertshof/Am Steinberg.

 

Der neu zu planende Weg besitzt eine Länge von ca. 800 m und eine Querschnittsbreite von 2,50 m. Er soll eine Befestigung der Deckschicht mit Asphaltbeton bekommen. Eine Beleuchtung ist, analog dem 1. Bauabschnitt, nicht vorgesehen, ein Leerrohr für eine eventuell später geplante Beleuchtung wird allerdings verlegt.

 

Der Abstand zum heutigen Fahrbahnrand wird auf 4,50 m festgelegt. Gemäß den Vorgaben des Landesbetriebes Straßen.NRW ist diesen 4,50 m eine Ausbaureserve für eine spätere Sanierung der Straße „Krummer Weg“ enthalten. Die straßenbegleitende Mulde dient zur Entwässerung der Fahrbahn. Die Entwässerung des Rad-/Gehweges erfolgt in Richtung der Ackerflächen.

 

In den Kreuzungen Krummer Weg/Ropenstall und Krummer Weg/Am Steinberg/

Wiebertshof dienen neu geplante Überquerungshilfen dem sicheren Queren der Fahrbahn. In diesen Bereichen werden Fahrbahnaufweitungen erforderlich, um eine Fahrbahnbreite für den Individualverkehr von jeweils 3,75 m zu gewährleisten.

 

Die Straßen „An der Lichtenburg“ und „Alt Steinbücheler Weg“ sowie der Weg gegenüber der Einmündung Ropenstall werden von dem Rad-/Gehweg überquert und im Zuge der Maßnahme an die neue Situation angepasst. Dabei wird der Rad-/Gehweg durch Furtmarkierung bevorrechtigt. Bei der Einmündung gegenüber der Straße Ropenstall wird eine landwirtschaftliche Zufahrt auf das Grundstück 248 berücksichtigt.

 

Laut Landschaftspflegerischem Begleitplan ist der neue Rad-/Gehweg mit einer Baumreihe zu bepflanzen. Die genauen Standorte sind noch mit dem Straßenbaulastträger abzustimmen. Ein Gutachten zum Artenschutz liegt vor.

 

Grunderwerb

Der Grunderwerb des letzten westlichen Abschnittes zum Erreichen einer durchgehenden Rad-/Gehwegführung sind noch in Verhandlung und konnten bis jetzt nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Sollte der Grunderwerb endgültig nicht getätigt werden können, könnte der letzte Abschnitt ab Einmündung Ropenstall bis zur Kreuzung Wiebertshof/Am Steinberg nicht hergestellt werden.

 

Kosten

Die Gesamtbaukosten belaufen sich gemäß einer Kostenberechnung auf ca. 660.000 €.

Laut der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Stadt Leverkusen übernimmt der Baulastträger einen Kostenanteil von 290.000 € in den Haushaltsjahren 2019-2021. Ein erster Teilbetrag von 73.150 € wurde bereits 2019 überwiesen.

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung soll die Maßnahme voraussichtlich in 2020 umgesetzt werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Fr. Frommke / 66 / 406 - 6614

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Ausgabe: Finanzstelle 66431205021130, Finanzposition 783200

 

2019:   40.000 €

2020:   10.000 € VE: 650.000 €

2021. 350.000 €

2022: 300.000 €

 

Einnahme: Finanzstelle 66431205021130, Finanzposition 682400

 

2019:  73.000 €

2020: 100.000 €

2021: 117.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

Herstellungskosten Gehweg: 660.000 €,

Jährliche Abschreibung Gehweg ab 2022: rd. 22.000 €.

 

Sonderposten Zuwendung: 290.000 €,

Jährliche Auflösung Sonderposten ab 2022: rd. 9600 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

s. o.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]    

[ja] 

[ja] 

[ja]