Beschlussentwurf:
1. Für das am 01.08.2020 beginnende Kindergartenjahr 2020/2021 werden entsprechend der Anlage 1 der Vorlage die aufgezeigten Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 30.10.2007 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.
2. Sollten sich im Einzelfall bis zum 14.02.2020 noch kleinere Veränderungen seitens der Träger bei der Beantragung der Förderung nach der Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder vom 07.11.2011 ergeben, wird der Jugendhilfeplaner beauftragt, die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2020/2021 entsprechend fortzuschreiben. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung bedürfen weiterhin einer Beschlussvorlage oder ggf. eines Dringlichkeitsbeschlusses.
3. Die Endfassung der Übersicht nach Anlage 1 der Vorlage ist den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach dem 15.03.2020 über z.d.A.: Rat zur Kenntnis zu bringen.
4. Die aufgezeigte generelle Bedarfs-/Versorgungssituation ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 und die diesbezüglich möglichen verbessernden Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Nach dem Gesetz zur
frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom
30.10.2007 fördert das Land Nordrhein-Westfalen seit dem 01.08.2008 den Betrieb
der Tageseinrichtungen für Kinder anhand vorgegebener Kindpauschalen im Rahmen
von drei Gruppenformen, und zwar:
Gruppenform I:
Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung,
Gruppenform II:
Kinder im Alter von unter drei Jahren,
Gruppenform III:
Kinder im Alter von drei Jahren und älter,
mit jeweils drei
möglichen wöchentlichen Betreuungszeiten (25, 35 und 45 Stunden).
Konkret gewährt das
Land NRW nach § 21 KiBiz dem örtlichen Jugendamt auf der Grundlage einer zum
15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr
vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk
des Jugendamtes nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines
berechtigten Trägers betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.
Die entsprechende
verbindliche Meldung zum 15.03. eines jeden Jahres erfolgt aufgrund der
Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung, welche der möglichen Gruppenformen
mit welcher Betreuungszeit in einer Einrichtung angeboten werden. Der Jugendhilfeplanung
kommt damit der entscheidende steuernde Faktor zu. In Abstimmung mit den freien
Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen sind mit der
Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2020/2021 weitestgehend übereinstimmend die Betreuungsplätze/-zeiten
festgelegt worden. Eine entsprechende Übersicht ist als Anlage 1 beigefügt.
Die weitere
Umsetzung der Jugendhilfeplanung, Teilbereich Tageseinrichtungen für Kinder,
für das Kindergartenjahr 2020/2021 erfolgt nach Vorliegen der entsprechenden
Genehmigung durch den LVR.
Wie in den Vorjahren soll wieder die Möglichkeit geschaffen werden, nach der Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Beantragung der Förderung nach der Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder vom 07.11.2011 durch die Träger bis zum 14.02.2020 evtl. noch aufgezeigte Veränderungswünsche im Detail umzusetzen und die Jugendhilfeplanung entsprechend fortzuschreiben, z. B. die Veränderung der wöchentlichen Betreuungszeit von Betreuungsplätzen oder der Betreuungsgruppenform einzelner Betreuungsplätze. Um hier nicht in jedem Einzelfall eine Beschlussfassung per Vorlage oder Dringlichkeitsbeschluss herbeiführen zu müssen, ist - wie in den Vorjahren - das Verfahren entsprechend Ziffer 2. des Beschlussentwurfs vorgesehen. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung erfolgen weiterhin nur nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss bzw. ggf. durch Dringlichkeitsbeschluss.
Hinsichtlich der generellen Bedarfs-/Versorgungssituation für die Betreuung von Kindern von einem Jahr bis zum Schuleintritt ist für die kommenden Kindergartenjahre auszuführen:
Für das Kindergartenjahr 2020/2021 ist nach den Berechnungen der
Jugendhilfeplanung stadtweit eine Unterversorgung in Höhe von insgesamt -1042 Betreuungsplätzen
(-936 u3-Betreuungsplätze und -106 ü3-Betreuungsplätze) gegeben. Hierbei ist
das u3-Betreuungsangebot im Rahmen der Tagespflege in Höhe von 498 geplanten
Plätzen berücksichtigt. Zugrunde gelegt wurde bei dieser Berechnung die
durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 08.11.2018
ausgesprochene Beschlussempfehlung an den Rat, die Versorgungsquote im Bereich
der unter 3-jährigen Kinder von vorher 42 % auf 60 % zu erhöhen, da eine
Versorgungsquote i. H. v. 42 % nicht mehr bedarfsgerecht ist. Der Rat hat in
seiner Sitzung am 10.12.2018 der Erhöhung der Versorgungsquote ebenfalls
zugestimmt. Im Bereich der über 3-jährigen Kinder ist die aktuelle Versorgungsquote
in Höhe von 100 % berücksichtigt.
Für die Folgejahre wird
ein relativ gleichbleibendes Niveau der Bevölkerungsanzahl in den relevanten
Altersgruppen vorausberechnet.
Die als Anlage 2
beigefügte Vorausberechnung zeigt die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung
für die nächsten 5 Jahre (2019 bis 2024). Sie basiert auf den Ergebnissen der
Vorausberechnung des Statistischen Landesamtes IT.NRW 2014 bis 2040, wurde
jedoch rechnerisch auf die aktuelleren Zahlen der Stadt Leverkusen übertragen.
Mit Blick auf die Entwicklung der Bevölkerungszahlen seit dem Basisjahr 2014,
u. a. im Rahmen des Flüchtlingszuzugs, liegen Ungenauigkeiten in der Prognose
auf der Hand. Mit der Entwicklung neuer Wohngebiete im Stadtgebiet könnte es
durchaus sein, dass sich in eben diesen eine steigende Bevölkerungszahl zeigen
wird, die bisher in der Prognose nicht berücksichtigt werden konnte.
Die
Bevölkerungsvorausberechnung zeigt, dass in den kommenden 5 Jahren im Bereich
der unter 3-jährigen Kinder ein relativ konstantes Niveau zu beobachten ist,
bei der weder ein Anstieg noch ein signifikantes Absinken der Bevölkerung zu
verzeichnen ist. Im Bereich der über 3-jährigen Kinder ist in den nächsten drei
Jahren noch mit einem Anstieg der Bevölkerungszahl zu rechnen. Dies resultiert
aus dem Anstieg der Bevölkerung der unter 3-jährigen Kinder in den vergangenen
drei Jahren. Ab dem Jahr 2023 wird in diesem Bereich ebenfalls von einem
relativ konstanten Niveau der Bevölkerungszahl ausgegangen.
Um der Bevölkerung
ein adäquates Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder von einem Jahr bis zum
Schuleintritt machen zu können, ist ein weiterer Ausbau der Kindertageseinrichtungen
und der Kindertagespflege erforderlich. Die im letzten Jahr geplanten Plätze in
den Kindertageseinrichtungen Kurtekottenweg 10 - 12 und der Heinrich-Lübke-Straße
konnten zwischenzeitlich belegt werden bzw. werden derzeit belegt, sodass aktuell
eine tatsächliche Entlastung von ca. 210 Betreuungsplätzen erfolgt. Darüber
hinaus konnten gegenüber dem Vorjahr weitere 30 Plätze im Rahmen der
Kindertagespflege in die aktuelle Planung mit aufgenommen werden.
Des Weiteren
arbeitet die Verwaltung derzeit an der Realisierung der im Grundsatzbeschluss des
Rates (Vorlage Nr. 2017/1790) geplanten Tageseinrichtungen für Kinder.
Derzeit werden
folgende Standorte geprüft bzw. sind in Bearbeitung:
Name Standort |
Anzahl |
Anzahl |
Bodestraße (Rheindorf) |
8 |
120 |
Hitdorf-Ost (Bereich Flurstraße) (Hitdorf) |
4 |
60 |
Manforter Straße 225 (Wiesdorf) |
mind. 6 |
90 |
nbso (Westseite) (Opladen) |
8 |
120 |
nbso (Westseite) (Opladen) |
4 |
60 |
Gutenbergstraße |
6 |
90 |
Bohofsweg / In der Wasserkuhl (Steinbüchel) |
8 |
120 |
Fester Weg / Schopenhauerstraße (Lützenkirchen) |
8 |
120 |
Auermühle (Schlebusch) |
8 |
120 |
Geschwister-Scholl-Str. (ehemaliges evangelisches Kirchengelände) |
8 |
120 |
Johanneskirche (Manfort) |
5 |
85 |
Gesamt: |
73 |
1.105 |
Ziel ist es, nach
wie vor die Überbelegungen in den Einrichtungen sukzessive abzubauen, ein
bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten und damit einhergehend der Gewährleistung
eines Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder von einem Jahr bis
zum Schuleintritt nachzukommen.
Die aufgezeigten
Maßnahmen werden von der Verwaltung entsprechend den Erfordernissen weiter
geplant und abgearbeitet.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Sabine Jarosch / FB 51 / 406 - 5110
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Festschreibung des Betreuungsangebotes nach dem Kinderbildungsgesetz für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt in Leverkusen im Kindergartenjahr 2020/2021.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Etatisierung erfolgt im Etat bei verschiedenen Innenaufträgen in der Produktgruppe 0605.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die Aufwendungen sind im Etat, Teilergebnisplan Produktgruppe 0605, für 2020 veranschlagt.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Jährlich wiederkehrender Aufwand und Ertrag.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
510, Frau Sabine Jarosch, Tel. 406 - 5110
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Die Erträge sind im Etat, Teilergebnisplan Produktgruppe 0605, für 2020 veranschlagt.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit: