Beschlussentwurf:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt die neuen themenspezifischen Geschäftsordnungen für die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII in Leverkusen, die für die jeweiligen Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII bindend sind. Die Geschäftsordnungen treten mit Beschluss durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss in Kraft.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Im Rahmen des Landesprogramms „Kommunale Präventionsketten“ - ehemals KeKiz (Kein Kind zurücklassen) - wurde als ein strategisches Ziel definiert, dass für Familien, Kinder und junge Menschen bedarfsgerechte Beratungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen, bekannt und nutzbar sind. Ein Teilziel im Rahmen des strategischen Ziels ist die Qualitätsentwicklung zur Angebotsvernetzung und Angebotsabstimmung sowie eine Vertiefung der bereichsübergreifenden Arbeit durch die Anpassung der Gremienstruktur.

 

Aus diesem Grund wurde mit Beschluss vom 06.09.2018 die Geschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII in Leverkusen vom 07.06.1993 in der aktuellen Fassung vom 29.04.1996 außer Kraft gesetzt und durch die aktuelle Rahmengeschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII ersetzt. Die Rahmengeschäftsordnung schreibt vor, dass in jeder Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII arbeitsgemeinschaftsspezifische Geschäftsordnungen entwickelt werden, die wiederum den Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses bedürfen.

 

Die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII haben auf dieser Grundlage in Abstimmung mit dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung und in Bezug auf die oben genannten Ziele, die als Anlage angefügten themenspezifischen Geschäftsordnungen entwickelt, um den sehr differenzierten und ständig wachsenden Themen- und Arbeitsgebieten in den Arbeitsgemeinschaften gerecht zu werden.

 

Folgende Arbeitsgemeinschaften mit den entsprechenden Themenschwerpunkten bestehen:

 

-        Jugendarbeit und Jugendschutz,

-        Jugendsozialarbeit,

-        Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege,

-        Hilfen zur Erziehung und Erziehungshilfe.

 

Grundlage für den Beschluss zu den Arbeitsgemeinschaften ist der § 78 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII), demnach die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben sollen, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Michael Küppers / FB 51 /

Tel. 0214/406-5104

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

s. Ausführungen zu B)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Keine.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]