Beschlussentwurf:
Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt die neuen themenspezifischen Geschäftsordnungen für die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII in Leverkusen, die für die jeweiligen Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII bindend sind. Die Geschäftsordnungen treten mit Beschluss durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss in Kraft.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Im Rahmen des Landesprogramms „Kommunale Präventionsketten“ - ehemals KeKiz (Kein Kind zurücklassen) - wurde als ein strategisches Ziel definiert, dass für Familien, Kinder und junge Menschen bedarfsgerechte Beratungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen, bekannt und nutzbar sind. Ein Teilziel im Rahmen des strategischen Ziels ist die Qualitätsentwicklung zur Angebotsvernetzung und Angebotsabstimmung sowie eine Vertiefung der bereichsübergreifenden Arbeit durch die Anpassung der Gremienstruktur.
Aus diesem Grund wurde mit Beschluss vom 06.09.2018 die Geschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII in Leverkusen vom 07.06.1993 in der aktuellen Fassung vom 29.04.1996 außer Kraft gesetzt und durch die aktuelle Rahmengeschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII ersetzt. Die Rahmengeschäftsordnung schreibt vor, dass in jeder Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII arbeitsgemeinschaftsspezifische Geschäftsordnungen entwickelt werden, die wiederum den Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses bedürfen.
Die Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII haben auf dieser Grundlage in Abstimmung mit dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung und in Bezug auf die oben genannten Ziele, die als Anlage angefügten themenspezifischen Geschäftsordnungen entwickelt, um den sehr differenzierten und ständig wachsenden Themen- und Arbeitsgebieten in den Arbeitsgemeinschaften gerecht zu werden.
Folgende Arbeitsgemeinschaften mit den entsprechenden Themenschwerpunkten bestehen:
-
Jugendarbeit
und Jugendschutz,
-
Jugendsozialarbeit,
-
Tageseinrichtungen
für Kinder und Tagespflege,
-
Hilfen
zur Erziehung und Erziehungshilfe.
Grundlage für den Beschluss zu den Arbeitsgemeinschaften ist der § 78
des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII), demnach die Träger der öffentlichen
Jugendhilfe die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben sollen, in denen
neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter
Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt
werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich
gegenseitig ergänzen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Michael
Küppers / FB 51 /
Tel. 0214/406-5104
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Keine finanziellen Auswirkungen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
s. Ausführungen zu B)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Keine.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |