Betreff
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
2019/3250/1
Aktenzeichen
200-01-05-kr
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 wird mit allen integrierten Anlagen sowie den Veränderungslisten in der Fassung der Empfehlung des Finanz- und Rechtsausschusses vom 02.12.2019 sowie den Anpassungen im Rahmen der Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Märtens

 

Begründung:

 

Im Hinblick auf das Abstimmungsverfahren zum Haushalt 2020 ist in der Anlage ein Schreiben vom 12.12.2019 der Aufsichtsbehörde beigefügt. Frau Ministerin Scharrenbach teilt hier mit, dass sie der im Rahmen des aktuellen Haushaltsentwurfs 2020 beabsichtigten Absenkung des Gewerbesteuerhebesatzes als zuständige Aufsichtsbehörde für die Stärkungspaktkommunen zustimmt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Stadt Leverkusen im Jahr 2020 den Haushaltsausgleich ohne die Nutzung der Stärkungspaktmittel (3.683.000 €) erreicht. Aus diesem Grund erfolgte eine Überarbeitung der Veränderungsliste, die ebenfalls als Anlage 08 beigefügt ist. Unter Berücksichtigung dieser angepassten Veränderungsliste, ist der Haushaltsausgleich ohne Stärkungspaktmittel möglich und es kann die Auflage der Ministerin erfüllt werden.

 

Den im Schreiben der Ministerin erläuterten Hinweis bezüglich der Grundsteuerabsenkung bzw. Erhöhung basiert auf einer missverständlichen Formulierung der Stadt Leverkusen an die Ministerin. Wie in der überarbeiteten Veränderungsliste ersichtlich, ist es - um den Ausgleich ohne Stärkungspaktmittel darzustellen - erforderlich, die ursprünglich in den Beratungsunterlagen zum Haushalt 2020 vorgesehene Reduzierung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 750 Punkte anzupassen. In einem ersten Schritt erfolgt für das Haushaltsjahr 2020 eine Reduzierung der Grundsteuer B von dem bisher gültigen Hebesatz von 790 % um 10 Prozentpunkte auf einen Hebesatz von 780 Punkten. Für das Haushaltsjahr 2021 ist dann eine weitere Reduzierung der Grundsteuer B auf 750 % etatisiert. Somit erfolgt sowohl in dem Jahr 2020 als auch im Jahr 2021 eine Steuerreduzierung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. Die Anpassungen der Grundsteuer A (hälftiger Hebesatz der Grundsteuer B) erfolgt entsprechend. Siehe hierzu auch die Ergänzung zur Vorlage Nr. 2019/3262/2.

 

Mit der Zustimmung der Aufsichtsbehörde konnte ein elementarer Schritt hinsichtlich der Reduzierung des Gewerbesteuerhebesatzes erreicht werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Achim Krings / 20-200 / 20 12

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Siehe Vorlage Nr. 2019/3250.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]