Betreff
Widmung der Straße Schäfershütte in Rheindorf
Vorlage
0585/2010
Aktenzeichen
660-1364-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, die Straße Schäfershütte gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

 

1.      den Hauptzug zwischen Auf der Grieße und An der Dingbank als Gemeinde-/ Anliegerstraße,

2.      die Erschließung der Häuser 3a bis 11 als Gemeinde-/Anliegerwege

3.      den daran anschließenden Verbindungsweg zu Auf der Grieße als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Anlass der Widmung ist insbesondere die rechtliche Übergabe der 2004 bis 2009 neu gebauten Wege im Wohngebiet auf dem ehem. Sportplatz.

Nach § 2 Straßen- und Wegegesetz gehören auch die Entwässerungsanlagen (Rinne und Versickerungsmulde) auf der benachbarten Grünfläche zur Straße. Sie werden jedoch nicht aufgeführt, da darüber hinaus keine Rechte für die Allgemeinheit bestehen.

 

Zur rechtlichen Klarstellung wird der bestehende Hauptzug der Straße zwischen Auf der Grieße und An der Dingbank ebenfalls formell gewidmet.