Beschlussentwurf:
Die
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, die Straße Schäfershütte
gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
1. den Hauptzug zwischen Auf der Grieße und An
der Dingbank als Gemeinde-/ Anliegerstraße,
2. die Erschließung der Häuser 3a bis 11 als
Gemeinde-/Anliegerwege
3. den daran anschließenden Verbindungsweg zu
Auf der Grieße als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr
gezeichnet:
Mues
Begründung:
Anlass der Widmung
ist insbesondere die rechtliche Übergabe der 2004 bis 2009 neu gebauten Wege im
Wohngebiet auf dem ehem. Sportplatz.
Nach § 2 Straßen-
und Wegegesetz gehören auch die Entwässerungsanlagen (Rinne und
Versickerungsmulde) auf der benachbarten Grünfläche zur Straße. Sie werden
jedoch nicht aufgeführt, da darüber hinaus keine Rechte für die Allgemeinheit bestehen.
Zur rechtlichen
Klarstellung wird der bestehende Hauptzug der Straße zwischen Auf der Grieße
und An der Dingbank ebenfalls formell gewidmet.